Ratgeber · Kosten und Preise · Stand 25.10.2026
Treppenhausreinigung Kosten: Preise, Umlage auf Mieter und Angebotsvergleich
Für ein Treppenhaus mit drei Etagen nennen Ratgeber 30 bis 60 Euro je Reinigung, bei wöchentlichem Turnus rund 1.560 bis 2.080 Euro im Jahr. Auf Mieter umlegbar ist die Reinigung nur, wenn der Mietvertrag Betriebskosten vereinbart, und die Kosten müssen wirtschaftlich vertretbar sein.
Hauptratgeber zum Thema Kosten und Preise: Reinigungskosten 2026: Was Reinigung für Privat und Gewerbe wirklich kostet
Was kostet Treppenhausreinigung je Reinigung und im Jahr?
Die Kosten hängen von Etagen, Turnus, Umfang und Region ab. Die folgende Tabelle zeigt veröffentlichte Preisspannen für ein Treppenhaus mit drei Etagen und die daraus gerechneten Jahreskosten (Stand Oktober 2026, Orientierungswerte von Vermittlungsportalen).
| Turnus | Kosten je Reinigung | Reinigungen im Jahr | Kosten im Jahr |
|---|---|---|---|
| Wöchentlich | 30 bis 40 Euro | 52 | 1.560 bis 2.080 Euro |
| Zweiwöchentlich | 45 bis 55 Euro | 26 | 1.170 bis 1.430 Euro |
| Monatlich | 50 bis 60 Euro | 12 | 600 bis 720 Euro |
Ergänzend nennen Anbieter für Wohnhäuser 40 bis 80 Euro je Einsatz und 160 bis 300 Euro im Monat, je Etage 10 bis 30 Euro für Kehren und Wischen und 30 bis 60 Euro mit Geländer und Fensterbänken. Eine andere Quelle gibt für vier Etagen 30 bis 35 Euro je Reinigung an. Für fünf Etagen werden Grundreinigungen von 480 bis 600 Euro genannt. Der Stundensatz gewerblicher Anbieter liegt laut Ratgebern bei 25 bis 35 Euro.
Rechenbeispiel: Sechs Parteien, drei Etagen, wöchentlich
Beispiel (Annahme: 30 bis 40 Euro je Reinigung):
- Jahreskosten: 52 mal 30 bis 40 Euro = 1.560 bis 2.080 Euro
- Je Partei und Jahr: 260 bis 347 Euro bei sechs Parteien
- Je Partei und Monat: 21,67 bis 28,89 Euro
Das deckt sich mit der Ratgeberangabe von 20 bis 30 Euro je Mieter und Monat. Die tatsächliche Verteilung hängt vom Umlageschlüssel im Mietvertrag ab. Ohne abweichende Vereinbarung werden Betriebskosten nach Wohnfläche umgelegt (§ 556a BGB).
Was darf auf Mieter umgelegt werden?
Die Betriebskostenverordnung nennt in § 2 Nr. 9 die Kosten der Gebäudereinigung für gemeinschaftlich genutzte Teile. Dazu zählen die Säuberung von Zugängen, Fluren, Treppen, Kellern, Bodenräumen, Waschküchen und dem Fahrkorb des Aufzugs.
Zwei Voraussetzungen gelten:
- Vereinbarung: Nach § 556 Abs. 1 BGB können die Parteien vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. Die Treppenhausreinigung muss als umlagefähige Betriebskostenart im Mietvertrag geregelt sein. Eine nachträgliche Einführung ohne Zustimmung der Mieter ist in der Regel nicht möglich.
- Wirtschaftlichkeit: Nach § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Das Amtsgericht Schöneberg hielt 2008 einen rechnerischen Stundensatz von rund 55 Euro für die Reinigung durch die Tochter der Vermieter nicht für üblich und ließ nur 913,92 Euro von 2.880 Euro umlegen (Az. 109 C 257/07).
Erledigt ein Hauswart die Reinigung, laufen die Kosten über die Hauswartkosten (§ 2 Nr. 14 BetrKV). Dieselbe Leistung darf nicht doppelt abgerechnet werden. Straßenreinigung und Müllbeseitigung sind eine eigene Kostenart (§ 2 Nr. 8 BetrKV). Wer mit einer Reinigungsfirma einen Pauschalpreis oder Stundenabrechnung wählt, muss die Wirtschaftlichkeit in beiden Fällen belegen können. Eine Rechtsberatung im Einzelfall leisten Mietervereine und Eigentümerverbände.
Wie Eigentümer Angebote vergleichbar machen
Zwei Angebote mit gleicher Monatssumme sind nur vergleichbar, wenn beide dasselbe Leistungsverzeichnis haben. Verlangen Sie von allen Anbietern dieselben Angaben:
- Etagen, Flächen und Nebenflächen (Keller, Aufzug, Eingangsbereich, Briefkästen)
- Turnus und Tätigkeiten: Kehren, nass Wischen, Geländer, Fensterbänke, Fenster, Spinnweben
- Preisart: Pauschale je Reinigung, Monatspauschale oder Stundenabrechnung mit Nachweis
- Enthaltene Reinigungsmittel und Geräte
- Mindestlohn der Gebäudereinigung (15,00 Euro in Lohngruppe 1 seit 2026) und Umgang mit Tarifänderungen zum 1. Januar 2027
- Vertretung bei Krankheit und Urlaub, Reinigungsnachweis oder Protokoll
- Kündigungsfrist und Laufzeit
- Haftpflichtversicherung
In einer Eigentümergemeinschaft entscheidet die Gemeinschaft über die Vergabe, die Verwaltung holt die Angebote ein. Gleiche Leistungsverzeichnisse machen die Beschlussvorlage nachvollziehbar.
Betriebskostenabrechnung: Fristen und Belege
Die Treppenhausreinigung taucht in der jährlichen Betriebskostenabrechnung auf. Dafür gelten feste Fristen nach § 556 Absatz 3 BGB:
- Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen. Bei einem Abrechnungszeitraum Januar bis Dezember 2025 ist das der 31. Dezember 2026.
- Nach Ablauf dieser Frist ist eine Nachforderung ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten.
- Der Mieter muss Einwendungen spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen.
Nach § 556 Absatz 4 BGB können Mieter Einsicht in die Belege verlangen. Dazu gehören bei einer beauftragten Firma die Rechnungen und der Reinigungsvertrag. Prüfen Sie, ob Turnus, Leistungsumfang und Preis zu dem passen, was tatsächlich im Haus geschieht. Weichen Rechnungsbetrag und Leistung erkennbar voneinander ab, sprechen Sie das innerhalb der Einwendungsfrist an. Eine Prüfung im Einzelfall übernehmen Mietervereine.
Beispiel für die Einwendungsfrist: Geht die Abrechnung am 15. März 2026 zu, läuft die Frist für Einwendungen mit Ablauf des 31. März 2027 ab. Tragen Sie sich den Termin in den Kalender ein, bevor Sie Belege anfordern, denn die Einsicht kostet Zeit. Wer die Frist versäumt, kann die Reinigungskosten später in der Regel nicht mehr beanstanden.
Was die Kosten je Reinigung treibt
- Etagen und Treppenläufe: Jede zusätzliche Etage verlängert die Einsatzzeit. Gerade kleine Häuser sind je m² teurer, weil Anfahrt und Rüstzeit feste Anteile haben.
- Parteien je Etage: Mehr Parteien bedeuten mehr Verschmutzung und mehr Nebenflächen wie Briefkästen und Klingelanlagen.
- Zusatzflächen: Kellergänge, Aufzug, Eingangstür, Glasflächen und Fensterbänke erhöhen den Preis.
- Jahreszeit: Im Winter fallen Nässe und Streugut an. Ratgeber nennen Zusatzarbeiten wie das Entfernen von Wasserpfützen und das Trocknen glatter Flächen.
- Region: Stundensätze liegen in Großstädten meist höher als auf dem Land.
Wer mehrere Häuser besitzt, kann durch Bündelung der Aufträge Anfahrtskosten sparen. Fragen Sie nach Staffelpreisen für mehrere Objekte.
Reinigung durch Mieter selbst oder durch eine Firma?
In manchen Häusern reinigen Mieter reihum nach Hausordnung. Das spart die Umlage, führt aber häufig zu Streit über Qualität und Vertretung. Eine Reinigungsfirma kostet Geld, schafft aber feste Termine und klare Verantwortung. Ob eine Umstellung möglich ist, richtet sich nach dem Mietvertrag und der Hausordnung. Mietrechtliche Einzelfragen klärt ein Mieterverein oder Eigentümerverband.
Häufige Fragen
Was kostet Treppenhausreinigung pro Monat?
Für ein Haus mit drei Etagen ergeben sich je nach Turnus rund 50 bis 175 Euro im Monat, etwa 600 bis 2.080 Euro im Jahr. Für Wohnhäuser werden 160 bis 300 Euro im Monat genannt, je Mieter 20 bis 30 Euro.
Was kostet eine Treppenhausreinigung pro Etage?
Ratgeber nennen 10 bis 30 Euro je Etage für Kehren und Wischen und 30 bis 60 Euro mit Geländer, Fensterbänken und weiteren Flächen.
Kann der Vermieter die Treppenhausreinigung auf Mieter umlegen?
Ja, wenn der Mietvertrag Betriebskosten vereinbart und die Gebäudereinigung als Kostenart nennt (§ 2 Nr. 9 BetrKV, § 556 BGB). Die Kosten müssen wirtschaftlich angemessen sein.
Was ist, wenn ein Angehöriger des Vermieters reinigt?
Auch dann gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot. Das Amtsgericht Schöneberg ließ 2008 bei einem rechnerischen Stundensatz von rund 55 Euro für die Reinigung durch die Tochter der Vermieter nur einen Teil der Kosten als umlagefähig gelten.
Wer zahlt die Treppenhausreinigung in der Eigentümergemeinschaft?
Die Kosten gehören zu den gemeinschaftlichen Kosten und werden nach dem vereinbarten Verteilungsschlüssel auf die Eigentümer verteilt. Vermietete Einheiten können sie nach dem Mietvertrag weitergeben.
Wie vergleiche ich Angebote für die Treppenhausreinigung?
Lassen Sie sich von allen Anbietern dasselbe Leistungsverzeichnis mit Turnus, Fläche, Tätigkeiten und Preisart geben und vergleichen Sie Jahreskosten, nicht Einzelpreise.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 2 BetrKV
- Gesetze im Internet: § 556 BGB
- Gesetze im Internet: § 556a BGB
- Berliner Mieterverein: AG Schöneberg, Urteil vom 21.02.2008, Az. 109 C 257/07
- ImmoScout24: Treppenhausreinigung, Zuständigkeit und Kosten
- MyHammer: Treppenhausreinigung Kosten
- Blink: Treppenhausreinigung, Rechte, Pflichten, Kosten
- Lohn-Info: Mindestlöhne in der Gebäudereinigung
- Gesetze im Internet: Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.