Ratgeber · Kosten und Preise · Stand 25.10.2026
Reinigungskosten 2026: Was Reinigung für Privat und Gewerbe wirklich kostet
Eine legal angestellte Haushaltshilfe kostet im Minijob bei Mindestlohn rechnerisch rund 15,93 Euro je Stunde, eine Reinigungsfirma wird meist mit 25 bis 40 Euro je Stunde angeboten. Im Gewerbe liegt die Unterhaltsreinigung von Büros je nach Turnus bei etwa 1 bis 5 Euro je m² und Monat. Diese Seite zeigt, woraus sich die Preise zusammensetzen und wie Sie Angebote nachrechnen.
Was kostet Reinigung 2026 im Überblick?
Es gibt keinen einheitlichen Reinigungspreis. Die Kosten hängen davon ab, wer reinigt (Minijobber, Agentur, Selbstständige, Gebäudereinigungsbetrieb), was gereinigt wird und wie oft. Die folgende Tabelle fasst veröffentlichte Preisangaben von Anbietern und Ratgeberseiten zusammen (Stand Oktober 2026). Es handelt sich um Orientierungswerte, nicht um geprüfte Marktdurchschnitte. Ob ein Preis netto oder brutto genannt wird, ist in den Quellen nicht einheitlich.
| Leistung | Veröffentlichte Spanne | Einheit |
|---|---|---|
| Haushaltshilfe im Minijob (Arbeitgeberkosten, nachgerechnet) | 15,93 Euro bei Mindestlohn | je Stunde |
| Reinigungsfirma, Unterhaltsreinigung | 25 bis 40 Euro | je Stunde |
| Büro, Unterhaltsreinigung | etwa 1 bis 5 Euro | je m² und Monat |
| Grundreinigung gewerblich | 3 bis 7,50 Euro | je m², einmalig |
| Fensterreinigung | 1 bis 6 Euro, Standardfenster 2,50 bis 4 Euro | je m² Glasfläche |
| Teppichboden, Reinigung vor Ort | 4,70 bis 8 Euro | je m² |
| Teppich in der Wäscherei (Wolle, Orient) | etwa 15 bis 30 Euro | je m² |
| Treppenhaus, 3 Etagen | 30 bis 60 Euro | je Reinigung |
| Hemd in der Textilreinigung | etwa 3 bis 6 Euro | je Stück |
Die Einzelthemen sind in eigenen Ratgebern aufgeschlüsselt: Stundensatz Putzfrau, Büroreinigung je m², Fenster, Treppenhaus, Teppich, Textil und Grundreinigung. Preise ändern sich mit Lohn, Energie und Region. Betrachten Sie die Spannen deshalb als Prüfmaßstab für Angebote und nicht als Festpreis, und holen Sie vor einer Beauftragung immer ein schriftliches Angebot ein.
Welche Mindestlöhne bilden die Kostenbasis?
Reinigung ist lohnintensiv. Den größten Teil jedes Preises machen Personalkosten aus, deshalb ist die Lohnuntergrenze die wichtigste Rechengröße. Für Privathaushalte und Betriebe ohne Branchentarif gilt der gesetzliche Mindestlohn. Gebäudereinigungsbetriebe müssen den allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn zahlen.
| Größe | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn | 13,90 Euro | 14,60 Euro |
| Verdienstgrenze Minijob | 603 Euro monatlich | 633 Euro monatlich |
| Gebäudereinigung, Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) | 15,00 Euro (2025: 14,25 Euro) | noch nicht belegt |
| Gebäudereinigung, Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung außen) | 18,40 Euro (2025: 17,65 Euro) | noch nicht belegt |
Die Verordnung zum Branchenmindestlohn (Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Welche Sätze danach gelten, hängt vom Anschlusstarif ab, der im Oktober 2026 nicht belegt ist. Wer Verträge mit Laufzeit über den Jahreswechsel schließt, sollte eine Preisanpassungsklausel prüfen.
Privathaushalt: drei Wege, drei Preislogiken
Wer privat eine Reinigungskraft sucht, hat drei legale Wege. Jeder hat eine andere Kostenstruktur.
| Weg | Was Sie zahlen | Was Sie leisten müssen |
|---|---|---|
| Minijob über den Haushaltsscheck | Lohn (mindestens 13,90 Euro je Stunde) plus bis zu 14,62 Prozent Abgaben | Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, Arbeitsvertrag, Urlaub und Lohnfortzahlung |
| Agentur oder Reinigungsfirma | Rechnung, meist 25 bis 40 Euro je Stunde | Kaum Verwaltung, Rechnung per Überweisung bezahlen |
| Selbstständige Reinigungskraft | Frei vereinbarter Stundensatz, oft 12 bis 35 Euro je nach Stadt (Stand Januar 2024) | Gewerbeanmeldung prüfen, Scheinselbstständigkeit vermeiden |
Der Minijob ist rechnerisch am günstigsten, bedeutet aber, dass Sie Arbeitgeber werden. Die Agentur ist teurer, weil sie Ausfälle vertritt, Verwaltung und Versicherung trägt und tariflich bezahlen muss. Selbstständige liegen preislich dazwischen oder darunter, bergen aber das Risiko einer Scheinselbstständigkeit, wenn die Person faktisch nach Ihren Weisungen in Ihrem Haushalt arbeitet. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung kann prüfen, ob ein Status stimmt.
Ein Praxisunterschied, den Preisvergleiche gern übergehen: Beim Minijob zahlen Sie nur geleistete Stunden, tragen aber das Risiko von Ausfällen. Fällt die Haushaltshilfe aus, fehlt die Vertretung, bis Sie selbst eine organisieren. Bei Agenturen ist die Vertretung Teil des Preises. Wer regelmäßig verlässliche Termine braucht, bezahlt diese Verlässlichkeit beim Agenturpreis mit.
Den Stundensatz einer Haushaltshilfe selbst nachrechnen
Im Privathaushalt zahlt der Arbeitgeber für einen Minijob pauschal fünf Prozent Krankenversicherung, fünf Prozent Rentenversicherung, 0,80 Prozent Umlage U1, 0,22 Prozent Umlage U2, 1,60 Prozent gesetzliche Unfallversicherung und zwei Prozent Pauschsteuer. Das sind zusammen 14,62 Prozent. Die Beiträge werden halbjährlich per Lastschrift eingezogen, fällig zum 31. Juli und 31. Januar.
Beispiel (Rechnung mit Mindestlohn 2026): Eine Haushaltshilfe arbeitet 4 Stunden pro Woche, also 208 Stunden im Jahr.
- Lohn: 208 Stunden mal 13,90 Euro = 2.891,20 Euro
- Abgaben: 14,62 Prozent = 422,69 Euro
- Gesamtkosten: 3.313,89 Euro, das sind 15,93 Euro je Stunde
- Steuerermäßigung: 20 Prozent wären 662,78 Euro, gedeckelt auf 510 Euro
- Kosten nach Steuerermäßigung: 2.803,89 Euro, das sind 13,48 Euro je Stunde
Der monatliche Lohn liegt mit durchschnittlich rund 241 Euro deutlich unter der Minijob-Grenze von 603 Euro. Bezahlter Urlaub (mindestens 24 Werktage im Jahr bei Sechs-Tage-Woche, bei weniger Arbeitstagen anteilig), Feiertage und Krankheit erhöhen die Kosten je tatsächlich geputzter Stunde zusätzlich. Wie stark, hängt vom Einsatzrhythmus ab.
Gewerbliche Reinigung: Preis je m² und Monat
Im Gewerbe wird Unterhaltsreinigung üblicherweise als monatliche Pauschale vereinbart, die der Anbieter aus Fläche, Turnus und Leistungswert herleitet. Veröffentlichte Angaben für Büros reichen von etwa 1 bis 5 Euro je m² und Monat. Eine Anbieterseite nennt 0,20 bis 0,50 Euro je m² und Reinigung, eine andere 2 bis 5 Euro je m² und Monat für Büros. Die Streuung entsteht vor allem durch den Turnus: Wer einmal pro Woche reinigen lässt, zahlt je m² deutlich weniger als bei täglicher Reinigung.
Die Pauschale entsteht so: Fläche geteilt durch Leistungswert (m² je Stunde) ergibt die Stunden je Reinigung. Multipliziert mit den Reinigungen im Monat und dem Stundenverrechnungssatz ergibt sich der Monatspreis. Der Faktor für Reinigungen je Monat ist 52 Wochen mal Reinigungen pro Woche geteilt durch 12, also bei dreimal pro Woche genau 13.
Einmalige Grundreinigungen werden gewerblich meist je m² angesetzt. Genannt werden 3 bis 5 Euro, in Preistabellen auch 3,50 bis 7,50 Euro je m².
Was in der Pauschale steckt, steht im Leistungsverzeichnis: welche Räume, welche Tätigkeiten (Böden saugen und wischen, Sanitär, Abfall, Küchenzeile), welcher Turnus und welche Zusatzleistungen wie Fenster, Teppichbodenreinigung oder Grundreinigung mit eigener Abrechnung. Ohne dieses Verzeichnis lassen sich zwei Angebote nicht vergleichen, selbst wenn beide dieselbe Monatssumme nennen.
Was den Preis nach oben treibt
- Turnus: Je häufiger gereinigt wird, desto mehr Stunden fallen an. Der Preis je Einsatz sinkt, der Monatspreis steigt.
- Fläche und Raumart: Sanitär, Küchen und Empfangsbereiche brauchen mehr Zeit je m² als Büroflächen mit glatten Böden.
- Verschmutzungsgrad und Bodenbelag: Teppichboden, Naturstein oder stark beanspruchte Eingangsbereiche verlängern die Einsatzzeit.
- Höhe und Zugänglichkeit: Bei Fenstern und Fassaden ab dem dritten Obergeschoss können Hubsteiger oder Seilzugang nötig sein, was den Aufwand deutlich erhöht.
- Uhrzeit: Reinigung außerhalb üblicher Zeiten kann Zuschläge auslösen.
- Anfahrt und Mindestauftrag: Kleine Aufträge werden oft mit Mindestauftragswerten oder Anfahrtspauschalen belegt.
- Material und Geräte: Ob Reinigungsmittel und Maschinen im Preis enthalten sind, unterscheidet sich je Angebot.
- Region: In Großstädten liegen die genannten Stundensätze meist höher als in ländlichen Regionen.
Abrechnung nach Stunde, nach m² oder pauschal: was passt wann?
Reinigungsleistungen werden in drei Modellen abgerechnet. Das Modell bestimmt, wer das Risiko trägt, wenn der Aufwand höher oder niedriger ausfällt als geplant.
| Modell | Typischer Einsatz | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|---|
| Je Stunde | Haushaltshilfe, Sonderreinigungen, schwer kalkulierbare Flächen | Sie zahlen nur den tatsächlichen Aufwand | Gesamtkosten schwer vorab planbar |
| Je m² | Grundreinigung, Fenster, Teppichboden | Leicht zwischen Anbietern vergleichbar | Zeitaufwand je m² schwankt mit Zustand und Zugang |
| Monatspauschale | Unterhaltsreinigung in Büros, Praxen, Treppenhäusern | Feste Kosten, einfache Planung | Nur so gut wie das Leistungsverzeichnis dahinter |
Bei Pauschalen lohnt der Blick in die Kalkulation. Anbieter können in der Regel angeben, mit welchem Leistungswert und welchem Stundenverrechnungssatz sie rechnen. Bei Treppenhäusern gilt im Mietrecht der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (§ 556 Absatz 3 BGB). Das Amtsgericht Schöneberg hielt 2008 einen rechnerischen Stundensatz von rund 55 Euro für Reinigungsarbeiten durch eine Angehörige des Vermieters nicht für üblich und ließ nur einen Teil der abgerechneten Kosten zu.
Auch vertragsrechtlich lohnt der Blick ins Detail. Ein Kostenanschlag ist nach § 632 Absatz 3 BGB im Zweifel nicht zu vergüten. Fragen Sie bei Besichtigungen und Angeboten trotzdem vorher nach, ob Kosten entstehen. Nach getaner Arbeit folgt die Abnahme (§ 640 BGB). Nehmen Sie ein Ergebnis ab, obwohl Sie einen Mangel kennen, stehen Ihnen Rechte wegen dieses Mangels nur zu, wenn Sie sich diese bei der Abnahme vorbehalten. Halten Sie Beanstandungen deshalb sofort schriftlich fest. Der Betrieb kann den Mangel nach § 635 BGB beseitigen. Die Mängelansprüche verjähren bei Leistungen an einer Sache in der Regel in zwei Jahren ab Abnahme (§ 634a Absatz 1 Nr. 1 BGB). Im Streitfall beraten Verbraucherzentralen.
Rechenbeispiel Büro: Ist das Angebot plausibel?
Beispiel (Annahmen sind Rechenwerte, keine Marktdaten): Ein Büro mit 300 m² soll dreimal pro Woche gereinigt werden. Angenommen wird ein Leistungswert von 250 m² je Stunde.
- Stunden je Reinigung: 300 geteilt durch 250 = 1,2 Stunden
- Reinigungen je Monat: 3 mal 52 geteilt durch 12 = 13
- Stunden je Monat: 1,2 mal 13 = 15,6
- Bei 28 Euro netto je Stunde: 436,80 Euro im Monat, das sind 1,46 Euro je m²
- Bei 35 Euro netto je Stunde: 546,00 Euro im Monat, das sind 1,82 Euro je m²
Als Untergrenze lässt sich der Lohn nachrechnen: 15,6 Stunden mal 15,00 Euro (Lohngruppe 1) plus angenommene 21 Prozent Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung ergeben rund 283 Euro, also etwa 0,94 Euro je m². Liegt ein Angebot darunter, bleibt rechnerisch nichts für Ausfallzeiten, Material, Verwaltung und Gewinn. Dann sollten Sie nach dem Leistungswert und der Kalkulation fragen.
Reinigungskosten steuerlich geltend machen
Für Privathaushalte sieht § 35a des Einkommensteuergesetzes Ermäßigungen vor. Für Minijobs im Haushalt ermäßigt sich die Steuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 510 Euro. Für andere haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa eine Reinigungsfirma, sind es 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro. Voraussetzung bei Dienstleistungen ist eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers. Barzahlung ist dort nicht vorgesehen. Materialkosten sollten auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sein.
Praktisch heißt das: Lassen Sie sich Lohnkosten, Fahrtkosten und Materialkosten getrennt ausweisen, bewahren Sie Rechnung und Kontoauszug auf und tragen Sie die Beträge in der Steuererklärung ein. Wer eine Reinigungsfirma pauschal pro Monat bezahlt, sollte die Rechnung so ausstellen lassen, dass der Arbeitskostenanteil erkennbar ist.
Im Gewerbe sind Reinigungskosten Betriebsausgaben. Eine steuerliche Einzelfallberatung leisten Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine.
Wundern Sie sich nicht, wenn eine Rechnung keine Umsatzsteuer ausweist. Unternehmer sind nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit, wenn ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Solche Kleinunternehmer stellen den genannten Preis ohne Aufschlag in Rechnung. Beim Vergleich mit Netto-Angeboten anderer Betriebe müssen Sie deshalb auf gleiche Bezugsgrößen achten. Für die Ermäßigung nach § 35a EStG nennt das Gesetz Rechnung und unbare Zahlung als Voraussetzung.
Checkliste: Angebote vergleichbar machen
Der sichere Weg vom Bedarf zum Preis besteht aus vier Schritten: Fläche, Räume und Turnus aufschreiben, den Weg wählen (eigene Anstellung oder Firma), zwei bis drei schriftliche Angebote mit Leistungsverzeichnis einholen und diese mit der Beispielrechnung oben auf Plausibilität prüfen. Bei jedem Angebot helfen diese Fragen:
- Ist der Preis netto oder brutto angegeben, und mit welchem Umsatzsteuersatz?
- Welche Fläche, welche Räume, welcher Turnus stehen im Leistungsverzeichnis?
- Welcher Leistungswert (m² je Stunde) und welcher Stundenverrechnungssatz liegen zugrunde?
- Sind Reinigungsmittel, Geräte und Verbrauchsmaterial (Seife, Papier) enthalten?
- Wird mindestens der Branchenmindestlohn gezahlt, und wie wirkt sich eine Lohnerhöhung zum 1. Januar 2027 auf den Preis aus?
- Wie sind Kündigungsfrist, Vertragslaufzeit und Preisanpassung geregelt?
- Wie wird bei Urlaub und Krankheit der Reinigungskraft vertreten?
- Besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung, und wie wird bei Schäden verfahren?
- Gibt es Mindestauftragswerte oder Anfahrtspauschalen?
- Ist ein Zeitfenster für Nacharbeit bei Beanstandung vereinbart?
Häufige Fehler bei Reinigungskosten
- Nur auf den Stundensatz schauen. Ein niedriger Satz mit niedrigem Leistungswert kann am Ende teurer sein als ein höherer Satz mit realistischer Zeitkalkulation.
- Brutto und netto vermischen. Privatkunden zahlen in der Regel 19 Prozent Umsatzsteuer auf Nettopreise.
- Haushaltshilfe ohne Anmeldung beschäftigen. Das kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden (§ 111 SGB IV), außerdem fehlt der Unfall- und Haftungsschutz.
- Selbstständige ohne Statusprüfung beauftragen. Arbeitet die Person faktisch weisungsgebunden, droht der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit.
- Bar bezahlen und trotzdem absetzen wollen. Bei Dienstleistungen gilt die Steuerermäßigung nur mit Rechnung und Überweisung.
- Pauschalen ohne Leistungsverzeichnis akzeptieren. Dann ist später unklar, was enthalten war.
- Ab-Preise als Festpreis lesen. Ab-Preise von Anbietern und Portalen gelten meist für den einfachsten Fall und sagen wenig über Ihren Auftrag.
Reinigungskosten 2027: Was sich ändert
Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro, die Minijob-Grenze von 603 auf 633 Euro. Für eine Haushaltshilfe im Minijob steigen die Arbeitgeberkosten je Stunde damit bei unveränderten Abgabensätzen von 15,93 auf 16,73 Euro, das sind 5,0 Prozent mehr. Wer bei gleichem Stundenumfang bleibt, gibt entsprechend mehr aus. Wer die Verdienstgrenze nicht überschreiten will, kann bei Mindestlohn rund 43 Stunden im Monat beschäftigen.
In der Gebäudereinigung ist die Lage offener. Die Mindestlohnverordnung gilt bis zum 31. Dezember 2026. Ein Anschlusstarif war nach den im Oktober 2026 auffindbaren Quellen noch nicht belegt, die Tarifverhandlungen liefen noch. Für laufende Gewerbeverträge heißt das: Prüfen Sie, ob der Vertrag eine Lohngleitklausel enthält, die Tariferhöhungen weitergibt, und ab wann sie greift.
Häufige Fragen
Was kostet eine Putzfrau pro Stunde 2026?
Im Minijob über den Haushaltsscheck kostet eine Stunde bei Mindestlohn von 13,90 Euro rechnerisch rund 15,93 Euro inklusive der Abgaben von bis zu 14,62 Prozent. Reinigungsfirmen nennen meist 25 bis 40 Euro je Stunde. Selbstständige verlangen je nach Stadt oft 12 bis 35 Euro (Stand Januar 2024).
Was kostet Büroreinigung pro m²?
Veröffentlichte Angaben liegen bei etwa 1 bis 5 Euro je m² und Monat für die Unterhaltsreinigung, abhängig von Turnus, Raumart und Region. Den eigenen Preis können Sie aus Fläche, Leistungswert, Reinigungen je Monat und Stundenverrechnungssatz nachrechnen.
Welcher Mindestlohn gilt in der Gebäudereinigung?
Seit 1. Januar 2026 gelten 15,00 Euro je Stunde in der Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) und 18,40 Euro in der Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung). Die Verordnung läuft zum 31. Dezember 2026 aus.
Kann ich Reinigungskosten von der Steuer absetzen?
Als Privatperson können Sie nach § 35a EStG auf Antrag 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuer abziehen, bei Minijobs im Haushalt höchstens 510 Euro, bei anderen haushaltsnahen Dienstleistungen höchstens 4.000 Euro. Dienstleistungen brauchen Rechnung und Überweisung.
Was ist ein Stundenverrechnungssatz?
Der Stundenverrechnungssatz ist der Preis, den ein Reinigungsbetrieb für eine Arbeitsstunde ansetzt. Er enthält Lohn, Arbeitgeberanteile, Ausfallzeiten, Material, Verwaltung und Gewinn und liegt deshalb deutlich über dem Mindestlohn.
Warum sind Reinigungsfirmen teurer als Minijobber?
Eine Firma bezahlt tariflich, trägt Sozialversicherung, Vertretung bei Krankheit und Urlaub, Versicherung, Verwaltung und Gewinnzuschlag. Beim Minijob tragen Sie als Arbeitgeber die Organisation selbst, zahlen aber nur die pauschalen Abgaben.
Wie viel kostet eine Reinigung für ein Treppenhaus?
Für ein Treppenhaus mit drei Etagen nennen Ratgeber 30 bis 60 Euro je Reinigung. Je Mieter werden oft 20 bis 30 Euro im Monat genannt. Umlegbar ist die Reinigung nur, wenn der Mietvertrag es vorsieht.
Wie prüfe ich ein sehr günstiges Angebot?
Rechnen Sie die Lohnuntergrenze nach: Stunden je Monat mal Mindestlohn plus Arbeitgeberanteile. Liegt der Angebotspreis nahe daran, bleibt kein Raum für Ausfallzeiten, Material und Verwaltung. Fragen Sie dann nach Leistungswert und Kalkulation.
Quellen
- Minijob-Zentrale: Privathaushalt, Abgaben, Steuern und Fristen
- Minijob-Zentrale Magazin: Minijob-Beiträge 2026
- Minijob-Zentrale Magazin: Minijob 2027, Verdienstgrenze und Mindestlohn
- Minijob-Zentrale Magazin: Minijob-Grenze 2026 für Haushaltshilfen
- Gesetze im Internet: § 35a EStG
- Gesetze im Internet: § 3 BUrlG
- Lohn-Info: Mindestlöhne in der Gebäudereinigung
- Deutsche Handwerks Zeitung: Tariflohn Gebäudereinigung 2025 und 2026
- Stiftung Warentest: Putz-Portale im Test (Hinweis zum Bußgeld bis 5.000 Euro)
- Finanztip: Haushaltshilfe Kosten (Stand Januar 2024)
- Gesetze im Internet: § 556 BGB
- Berliner Mieterverein: AG Schöneberg, Urteil vom 21.02.2008, Az. 109 C 257/07
- Blink: Preise in der Gebäudereinigung
- MMCompact: Büroreinigung Kosten 2026
- MyHammer: Treppenhausreinigung Kosten
- MyHammer: Fensterreinigung Kosten 2026
- Gesetze im Internet: § 111 SGB IV (Bußgeldvorschriften)
- Gesetze im Internet: Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung
- Gesetze im Internet: § 19 UStG (Kleinunternehmer)
- Gesetze im Internet: § 632 BGB (Vergütung, Kostenanschlag)
- Gesetze im Internet: § 635 BGB (Nacherfüllung)
- Gesetze im Internet: § 640 BGB (Abnahme)
- Gesetze im Internet: § 634a BGB (Verjährung der Mängelansprüche)
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.