Ratgeber · Haushaltshilfe und Recht · Stand 25.10.2026

Haushaltshilfe anmelden: Schritt für Schritt zur legalen Anstellung

Eine Haushaltshilfe im Minijob melden Sie über den Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale an, online, per Post oder telefonisch, am besten vor dem ersten Arbeitstag. 2026 zahlen Privathaushalte pauschal höchstens 14,62 Prozent des Lohns an Abgaben, bei der Verdienstgrenze von 603 Euro sind das 88,16 Euro im Monat. Dafür ist die Haushaltshilfe unfallversichert, und Sie können bis zu 510 Euro Steuerermäßigung im Jahr geltend machen.

Muss ich eine Haushaltshilfe anmelden?

Ja, sobald Sie eine Reinigungskraft oder andere Haushaltshilfe regelmäßig gegen Bezahlung beschäftigen, sind Sie Arbeitgeber und müssen sie melden. Das gilt auch, wenn es nur wenige Stunden im Monat sind. Es gibt keine Bagatellgrenze, unterhalb der die Anmeldung entfällt.

Ausgenommen sind echte Gefälligkeiten, etwa wenn Ihnen eine Nachbarin gelegentlich ohne nennenswerte Gegenleistung hilft. Sobald die Hilfe regelmäßig stattfindet und bezahlt wird, liegt ein Beschäftigungsverhältnis vor. Im Zweifel klären Sie die Abgrenzung vorab mit der Minijob-Zentrale.

Etwas anderes gilt, wenn Sie eine Reinigungsfirma oder eine selbstständige Reinigungskraft mit eigener Rechnung beauftragen. Dann sind Sie kein Arbeitgeber, sondern Auftraggeber. Eine Anmeldung bei der Minijob-Zentrale entfällt, die Rechnung muss aber ordentlich ausgestellt und unbar bezahlt werden, wenn Sie die Leistung steuerlich geltend machen wollen.

Voraussetzungen für den Haushaltsscheck

Das Haushaltsscheck-Verfahren ist ein vereinfachtes Meldeverfahren für Minijobs in Privathaushalten. Es setzt voraus:

  • Der Arbeitgeber ist ein Privathaushalt, kein Unternehmen.
  • Die Arbeit ist haushaltsnah, zum Beispiel Reinigen, Kochen, Wäsche, Einkaufen, Gartenarbeit oder die Betreuung von Kindern, Kranken, älteren oder pflegebedürftigen Menschen.
  • Das regelmäßige Entgelt überschreitet 2026 nicht 603 Euro im Monat (Jahresgrenze 7.236 Euro).

Die Grenze ergibt sich aus dem Mindestlohn: Sie entspricht dem Monatsverdienst bei zehn Wochenstunden zum gesetzlichen Mindestlohn. Bei 13,90 Euro Mindestlohn sind das rechnerisch rund 43 Arbeitsstunden im Monat.

Ein unvorhersehbares Überschreiten, etwa durch eine Vertretung im Krankheitsfall, beendet den Minijob nicht, wenn es in höchstens zwei Kalendermonaten pro Zeitjahr vorkommt und der Verdienst in diesen Monaten höchstens das Doppelte der Grenze beträgt. Bei Angehörigen, etwa Ehepartnern oder Kindern im Haushalt, wird ein Beschäftigungsverhältnis in der Regel nicht anerkannt. Klären Sie das vor der Anmeldung mit der Minijob-Zentrale.

Mehrere Minijobs

Hat die Haushaltshilfe mehrere Minijobs, werden die Verdienste zusammengerechnet. Die 603 Euro gelten dann für alle Minijobs gemeinsam, nicht pro Haushalt. Fragen Sie deshalb bei der Einstellung nach weiteren Beschäftigungen. Überschreitet die Summe die Grenze, entfällt für einzelne Beschäftigungen der Minijob-Status. Die Haushaltshilfe sollte das offenlegen, die Verantwortung für die korrekte Meldung liegt aber bei Ihnen als Arbeitgeber.

Wann zählt eine Beschäftigung als Privathaushalt?

Für den Haushaltsscheck kommt es darauf an, dass die Beschäftigung ausschließlich in Privathaushalten ausgeübt wird. § 8a SGB IV nennt dafür zwei Bedingungen: Ein privater Haushalt ist der Arbeitgeber, und die Tätigkeit wird sonst üblicherweise von Mitgliedern des privaten Haushalts erledigt. Wohnung putzen, Wäsche waschen oder den Garten pflegen erfüllt das. Beauftragt dagegen ein Unternehmen eine Reinigungskraft, ist es kein privater Haushalt. Für gewerbliche Arbeitgeber nennt die Minijob-Zentrale einen Abgabensatz von 31,17 Prozent statt 14,62 Prozent.

ArbeitgeberAbgabensatz 2026Verfahren
Privathaushalthöchstens 14,62 %Haushaltsscheck
Gewerblicher Arbeitgeber31,17 %reguläres Meldeverfahren

Haushaltshilfe anmelden: die Schritte im Überblick

  1. Arbeitsvertrag schriftlich aufsetzen. Halten Sie Beginn, Stundenlohn, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen fest (siehe unten).
  2. Daten sammeln. Sie brauchen Ihre Kontaktdaten, Betriebsnummer und Steuernummer (ist keine Betriebsnummer vorhanden, legt die Minijob-Zentrale eine an), außerdem Name, Anschrift, Geburtsdaten und Rentenversicherungsnummer der Haushaltshilfe sowie Angaben zu Beschäftigung und Entgelt.
  3. SEPA-Basislastschriftmandat erteilen. Das Verfahren funktioniert nur mit Einzug von Ihrem Konto.
  4. Haushaltsscheck einreichen. Online, per Post oder Fax an die Minijob-Zentrale in 45115 Essen oder telefonisch (Montag bis Freitag, 7 bis 17 Uhr). Das Formular steht als PDF bereit.
  5. Bestätigung prüfen. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung Ihrer Angaben. Prüfen Sie sie sofort auf Tippfehler.
  6. Lohn zahlen und Nachweise führen. Zahlen Sie den Lohn per Überweisung und bewahren Sie Abrechnung und Zahlungsbelege auf.

Die Anmeldung soll zeitnah zum Beginn der Beschäftigung erfolgen. Praktisch heißt das: Melden Sie vor dem ersten Arbeitstag, nicht erst, wenn der erste Lohn fällig wird. Die Bearbeitung dauert nach Angabe des Verwaltungsportals zwei bis vier Wochen. Planen Sie diese Zeit ein und melden Sie deshalb früh.

Was muss im Haushaltsscheck stehen?

Die vereinfachte Meldung ist nach § 28a Abs. 7 SGB IV unverzüglich zu erstatten. Welche Angaben der Haushaltsscheck enthält, regelt § 28a Abs. 8 SGB IV:

  • Arbeitgeber: Name, Anschrift und Betriebsnummer.
  • Haushaltshilfe: Name, Anschrift und Versicherungsnummer. Ist sie nicht bekannt, tragen Sie das Geburtsdatum ein.
  • Mehrfachbeschäftigung: die Angabe, ob die Haushaltshilfe im gemeldeten Zeitraum bei mehreren Arbeitgebern tätig ist.
  • Bei Beginn: Beginn der Beschäftigung, monatliches Arbeitsentgelt, Ihre Steuernummer, die Identifikationsnummer der Haushaltshilfe und die Art der Besteuerung.
  • Bei Änderung oder Ende: der neue Betrag mit Änderungszeitpunkt beziehungsweise der Zeitpunkt der Beendigung.

Zusätzlich müssen Sie der Einzugsstelle ein Lastschriftmandat für den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags erteilen. Ohne Mandat funktioniert das Verfahren nicht. Fehlt Ihnen eine der Nummern, fragen Sie vor dem Ausfüllen bei der Haushaltshilfe nach.

Was kostet die Anmeldung?

Das Verfahren selbst ist gebührenfrei. Kosten entstehen durch den Lohn und die pauschalen Abgaben, die die Minijob-Zentrale gebündelt von Ihrem Konto einzieht. Für private Arbeitgeber gelten seit dem 1. Januar 2026 folgende Sätze:

AbgabeSatzBetrag bei 603 Euro
Krankenversicherung (pauschal)5,0 %30,15 Euro
Rentenversicherung (pauschal)5,0 %30,15 Euro
Pauschsteuer2,0 %12,06 Euro
Umlage U1 (Krankheit)0,8 %4,82 Euro
Umlage U2 (Mutterschaft)0,22 %1,33 Euro
Unfallversicherung1,6 %9,65 Euro
Summe14,62 %88,16 Euro

Keine Abgaben fallen für Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Insolvenzgeldumlage an. Die Beträge sind gerundet, der Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale rechnet exakt.

Rentenversicherung der Haushaltshilfe

Für Sie als Arbeitgeber ist die Rentenversicherung mit den pauschalen 5 Prozent erledigt. Die Haushaltshilfe selbst ist in der Rentenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig und zahlt einen Eigenanteil, der bei Privathaushalten 13,6 Prozent des Entgelts beträgt, bei 603 Euro höchstens 82,01 Euro im Monat. Dadurch sammelt sie vollwertige Beitragszeiten. Auf Antrag beim Arbeitgeber, schriftlich oder elektronisch, kann sich die Haushaltshilfe von der Versicherungspflicht befreien lassen (§ 6 Abs. 1b SGB VI). Dann zahlt sie keinen Eigenanteil, Sie zahlen weiterhin Ihre 5 Prozent. Wer wie entscheidet, klären Sie am besten gemeinsam und halten Sie die Befreiung schriftlich fest, bevor Sie anmelden.

Wie der Eigenanteil im Haushaltsscheck-Verfahren abgerechnet wird, erfahren Sie von der Minijob-Zentrale, bevor Sie den ersten Lohn zahlen.

Rechenbeispiel: drei Stunden pro Woche

Beispiel (Annahmen, keine Preisempfehlung): Eine Haushaltshilfe arbeitet drei Stunden pro Woche zum Mindestlohn von 13,90 Euro.

PositionMonatJahr
Bruttolohn (3 Std. x 13,90 Euro)180,70 Euro2.168,40 Euro
Abgaben 14,62 %26,42 Euro317,02 Euro
Gesamtkosten207,12 Euro2.485,42 Euro
Steuerermäßigung 20 % (unter 510 Euro)497,08 Euro
Kosten nach Steuerermäßigung1.988,34 Euro

Beim vollen Ausschöpfen der Verdienstgrenze (603 Euro im Monat) liegen die Jahreskosten bei rund 8.294 Euro. Die Steuerermäßigung ist dann auf 510 Euro gedeckelt, denn 20 Prozent wären rund 1.659 Euro. Stundenlohn und Stunden sind frei vereinbar, der gesetzliche Mindestlohn ist die Untergrenze.

Fristen: Wann wird abgebucht, wann müssen Sie melden?

Im Haushaltsscheck-Verfahren rechnet die Minijob-Zentrale halbjährlich ab. Ob Sie nach der Anmeldung noch etwas tun müssen, hängt davon ab, ob der Lohn gleich bleibt.

SituationWas ist zu tun?Termine
Gleichbleibender LohnNach der Anmeldung nichts weiter, Änderungen meldenBeitragsnachweis zum 31. Juli und 31. Januar
Schwankender LohnHalbjahresscheck einreichen30. Juni und 31. Dezember
Änderung (Lohn, Stunden)Änderungscheck einreichenzeitnah
Ende der BeschäftigungHaushaltshilfe abmeldenzeitnah

Die genauen Abbuchungstage nennt die Minijob-Zentrale in Ihrem Bescheid. Sorgen Sie zu diesen Terminen für ausreichende Deckung auf dem Konto, sonst entstehen Rücklastschriftkosten und Mahnungen.

Abmeldung

Endet das Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder Aufhebung, melden Sie die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale ab. Online mit dem Änderungsscheck (Auswahl Ende der Beschäftigung) oder per Formular per Post oder Fax. Teilen Sie das Ende der Beschäftigung zeitnah mit, sonst laufen Abbuchungen weiter. Die Kündigung selbst muss schriftlich erfolgen, eine E-Mail oder Nachricht per Messenger genügt nicht. Fristen und Form behandelt der Ratgeber zur Kündigung der Haushaltshilfe.

Muss ich die Arbeitszeit aufzeichnen?

Nach § 17 Mindestlohngesetz müssen Arbeitgeber von Minijobbern Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung aufzeichnen und zwei Jahre aufbewahren. Das Gesetz nimmt aber Beschäftigungsverhältnisse nach § 8a SGB IV aus, also Minijobs im Privathaushalt. Eine gesetzliche Aufzeichnungspflicht besteht für Sie deshalb nicht. Sinnvoll bleibt ein einfacher Stundenzettel trotzdem: Er belegt, dass der Mindestlohn von 13,90 Euro eingehalten wird, und hilft bei Rückfragen zu Lohn, Urlaub und Krankheit.

Versicherung: Unfallversicherung und Haftpflicht

Mit dem Haushaltsscheck ist die Haushaltshilfe in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Die Minijob-Zentrale erledigt die Anmeldung und zieht den Beitrag von 1,6 Prozent mit ein. Der Versicherungsschutz knüpft gesetzlich an die Beschäftigung an. Er deckt Arbeits- und Wegeunfälle der Haushaltshilfe ab.

Schäden, die die Haushaltshilfe bei Dritten verursacht, sind davon nicht erfasst. Dafür ist die private Haftpflichtversicherung zuständig. Prüfen Sie in Ihrer Police, ob Hausangestellte mitversichert sind, und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen. Wie hoch die Deckungssumme sein sollte, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich nicht pauschal belegen. Fragen Sie Ihren Versicherer oder eine Verbraucherzentrale.

Arbeitsrecht: Vertrag, Mindestlohn, Urlaub, Krankheit

Haushaltshilfen sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit allen Rechten. Das heißt konkret:

  • Mindestlohn: 13,90 Euro pro Stunde seit 1. Januar 2026. Für 2027 sind höhere Werte vorgesehen, prüfen Sie den aktuellen Stand beim Bundesarbeitsministerium.
  • Schriftlicher Nachweis: Die wesentlichen Vertragsbedingungen müssen Sie schriftlich niederlegen, unterschreiben und aushändigen. Unter bestimmten Voraussetzungen genügt auch die Textform mit Empfangsbestätigung (§ 2 NachwG). Parteien, Lohn und Arbeitszeit spätestens am ersten Arbeitstag, weitere Punkte bis zum siebten Tag und der Rest innerhalb eines Monats. Ein Verstoß kann mit bis zu 2.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
  • Urlaub: mindestens 24 Werktage bei einer Sechstagewoche, bei weniger Arbeitstagen anteilig.
  • Krankheit: Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen, nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung.

Die Umlage U1 (0,8 Prozent) finanziert die Erstattung der Entgeltfortzahlung durch die Krankenkasse, nach dem Gesetz 80 Prozent des fortgezahlten Entgelts. Mehr dazu in den Ratgebern zu Urlaub, Krankheit und Kündigung.

Steuer: bis zu 510 Euro zurück

Für ein Minijob-Beschäftigungsverhältnis im Haushalt ermäßigt sich Ihre Einkommensteuer um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 510 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 1 EStG). Zu den Aufwendungen zählen Lohn und die Abgaben an die Minijob-Zentrale. Die Ermäßigung beantragen Sie in der Einkommensteuererklärung, nicht bei der Minijob-Zentrale. Bewahren Sie die Abrechnungen und Zahlungsbelege auf.

Bei einer Dienstleistungsfirma gelten andere Regeln: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro, nur mit Rechnung und Überweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt. Die Details finden Sie im Ratgeber zur Steuer bei der Putzfrau.

Wenn der Verdienst über 603 Euro liegt oder Sie lieber einen Dienstleister wollen

Soll die Haushaltshilfe regelmäßig mehr als 603 Euro im Monat verdienen, ist der Haushaltsscheck nicht mehr möglich. Dann liegt in der Regel eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor, die Sie über die Lohnabrechnung mit Meldungen an die Sozialversicherung abwickeln. Dafür ist meist ein Steuerberater oder ein Lohnbüro sinnvoll.

MonatsverdienstEinordnungVerfahren
bis 603 EuroMinijobHaushaltsscheck
603,01 bis 2.000 EuroÜbergangsbereich, sozialversicherungspflichtig mit besonders berechnetem Arbeitnehmeranteil (§ 20 Abs. 2 und 2a SGB IV)reguläre Lohnabrechnung und Meldungen
über 2.000 Eurosozialversicherungspflichtigreguläre Lohnabrechnung und Meldungen

Die Alternative ist ein Reinigungsdienst oder eine selbstständige Kraft mit Gewerbeanmeldung. Der Dienstleister trägt dann Arbeitgeberpflichten, Urlaub, Krankheit und Versicherung. Sie bezahlen dafür einen Stundenpreis, den Anbieter selbst kalkulieren. Konkrete Preise vergleichen Sie am besten über mehrere Angebote.

Checkliste: Haushaltshilfe anmelden

  • Verdienst bleibt dauerhaft bei höchstens 603 Euro im Monat
  • Stundenlohn mindestens 13,90 Euro
  • Schriftlicher Arbeitsvertrag unterschrieben und ausgehändigt
  • Rentenversicherungsnummer der Haushaltshilfe liegt vor
  • Betriebsnummer und Steuernummer des Haushalts bereit
  • SEPA-Basislastschriftmandat erteilt
  • Haushaltsscheck vor dem ersten Arbeitstag eingereicht
  • Bestätigung der Minijob-Zentrale geprüft und abgelegt
  • Lohn per Überweisung gezahlt, Belege gesammelt
  • Private Haftpflicht auf Mitversicherung der Haushaltshilfe geprüft
  • Termine für Halbjahresscheck oder Änderungscheck im Kalender

Häufige Fehler bei der Anmeldung

  • Gar nicht anmelden. Die fehlende Meldung ist eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld, dazu kommen Nachforderungen. Mehr dazu im Ratgeber zu Schwarzarbeit.
  • Zu spät anmelden. Die Meldung gehört vor den ersten Arbeitstag, nicht in die Zeit danach.
  • Lohn bar zahlen. Barzahlung erschwert den Nachweis für die Steuerermäßigung und die Abrechnung. Überweisen Sie.
  • Verdienstgrenze reißen. Wer regelmäßig über 603 Euro zahlt, verliert den Minijob-Status. Gelegentliches Überschreiten ist nur in engen Grenzen zulässig.
  • Änderungen nicht melden. Mehr Stunden, höherer Lohn oder eine neue Bankverbindung gehören in den Änderungscheck.
  • Keinen Vertrag schließen. Das Nachweisgesetz verlangt die schriftliche Niederlegung der wesentlichen Bedingungen.
  • Mindestlohn unterschreiten. Der Mindestlohn gilt auch im Privathaushalt.
  • Lastschriftmandat vergessen. Ohne SEPA-Basislastschriftmandat kann die Minijob-Zentrale die Abgaben nicht einziehen (§ 28a Abs. 7 SGB IV).
  • Konto nicht decken. Scheitert der Einzug aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, fallen Säumniszuschläge und Bankgebühren an (§ 24 Abs. 3 SGB IV).
  • Bescheinigung im Februar übersehen. Die Minijob-Zentrale schickt sie automatisch, legen Sie sie zu den Steuerunterlagen.
  • Abmeldung vergessen. Endet die Beschäftigung, melden Sie die Haushaltshilfe ab, sonst laufen Abgaben weiter.

Häufige Fragen

Wo melde ich eine Haushaltshilfe an?

Bei der Minijob-Zentrale mit dem Haushaltsscheck. Das geht online, per Post oder Fax an die Minijob-Zentrale in 45115 Essen oder telefonisch. Die Anmeldung ist kostenlos.

Wie viel darf eine Haushaltshilfe im Minijob verdienen?

2026 höchstens 603 Euro im Monat, das sind 7.236 Euro im Jahr. Bei 13,90 Euro Mindestlohn entspricht das rechnerisch rund 43 Stunden im Monat.

Was kostet eine angemeldete Haushaltshilfe zusätzlich zum Lohn?

Für private Arbeitgeber höchstens 14,62 Prozent des Bruttolohns an pauschalen Abgaben. Bei 603 Euro sind das 88,16 Euro im Monat.

Muss ich auch bei wenigen Stunden anmelden?

Ja, wenn die Hilfe regelmäßig und gegen Bezahlung stattfindet. Eine Mindeststundenzahl gibt es nicht. Echte Gefälligkeiten ohne Gegenleistung sind keine Beschäftigung.

Wann kann ich die Haushaltshilfe anmelden, rückwirkend?

Die Anmeldung soll zeitnah zum Beschäftigungsbeginn erfolgen, am besten vor dem ersten Arbeitstag. Wer verspätet meldet, riskiert ein Bußgeld und Nachforderungen.

Ist die Haushaltshilfe über die Anmeldung unfallversichert?

Ja. Mit dem Haushaltsscheck ist sie in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert, der Beitrag von 1,6 Prozent ist in den Abgaben enthalten.

Wie viel Steuern kann ich für die angemeldete Haushaltshilfe absetzen?

20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 510 Euro pro Jahr bei einem Minijob im Haushalt. Beantragen Sie die Ermäßigung in der Einkommensteuererklärung.

Brauche ich für die Haushaltshilfe einen Arbeitsvertrag?

Ja, zumindest die schriftliche Niederlegung der wesentlichen Vertragsbedingungen nach dem Nachweisgesetz. Fehlt sie, droht ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro.

Muss ich bei der Haushaltshilfe die Arbeitszeit aufschreiben?

Eine gesetzliche Aufzeichnungspflicht nach § 17 Mindestlohngesetz besteht für Minijobs im Privathaushalt nicht, weil das Gesetz Beschäftigungen nach § 8a SGB IV ausnimmt. Ein Stundenzettel ist als Nachweis für Lohn und Mindestlohn trotzdem hilfreich.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.