Werkzeug · Stand 26.10.2026
Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen berechnen
Orientierung zur Steuerermäßigung nach § 35a EStG: 20 Prozent der Arbeitskosten, mit Höchstbetrag je Leistungsart. Ohne Anmeldung, die Eingaben bleiben im Browser.
| Berücksichtigungsfähig | 2.400,00 Euro |
|---|---|
| Satz | 20 Prozent |
| Höchstbetrag | 4.000,00 Euro |
| Kosten nach Ermäßigung | 2.520,00 Euro |
So wird gerechnet
Nach § 35a EStG sinkt Ihre Einkommensteuer um einen Anteil der Aufwendungen für haushaltsnahe Leistungen. Es ist eine Ermäßigung der Steuer selbst, kein Abzug vom Einkommen. So rechnet das Werkzeug, auch von Hand:
- Reinigungsdienst mit Rechnung: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Material zählt nicht. Beispiel: Rechnung 3.000 Euro, davon 2.400 Euro Arbeitskosten, ergibt 480 Euro.
- Haushaltshilfe im Minijob: 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 510 Euro im Jahr. Beispiel: 2.485,42 Euro Gesamtkosten ergeben 497,08 Euro.
- Handwerkerleistung (keine Reinigung): 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr.
Bei Dienstleistern und Handwerkern gilt: Es braucht eine Rechnung, und die Zahlung muss auf das Konto des Anbieters gehen. Bargeld wird nicht anerkannt. Die Höchstbeträge gelten je Regelung. Die Angaben folgen unserem Ratgeber zum Absetzen der Putzfrau und den unten genannten Quellen, Stand Oktober 2026.
Zum Ratgeber: Putzfrau und Reinigungsdienst steuerlich absetzen
Häufige Fragen zu Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen berechnen
Wie viel Steuer spare ich mit einer Reinigungsfirma?
Bei einem Reinigungsdienst mit Rechnung sind es 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Bei 2.400 Euro Arbeitskosten sind das 480 Euro.
Zählen Reinigungsmittel und Material mit?
Nein. Begünstigt sind nur die Arbeitskosten. Bitten Sie um eine Rechnung, die den Arbeitsanteil getrennt ausweist.
Kann ich bar bezahlen?
Bei Reinigungsdienst und Handwerkerleistung nicht. Die Zahlung muss auf das Konto des Anbieters erfolgen, per Überweisung, Lastschrift oder Karte.
Gilt das auch, wenn ich kaum Einkommensteuer zahle?
Die Ermäßigung mindert die festgesetzte Steuer. Zahlen Sie keine oder kaum Einkommensteuer, läuft sie ins Leere.
Quellen
Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Steuerberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut von § 35a EStG. Für Ihren Einzelfall hilft eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein. Die Eingaben verlassen Ihren Browser nicht.