Ratgeber · Haushaltshilfe und Recht · Stand 25.10.2026

Putzfrau steuerlich absetzen: Minijob oder Dienstleister nach § 35a EStG

Für eine Putzfrau im Minijob ermäßigt sich Ihre Einkommensteuer um 20 Prozent der Kosten, höchstens um 510 Euro im Jahr. Beauftragen Sie dagegen einen Dienstleister, sind es 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro, aber nur bei Rechnung und Überweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt.

Was kann ich bei der Putzfrau absetzen?

Nach § 35a des Einkommensteuergesetzes verringert sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um einen Anteil der Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen. Es ist eine Steuerermäßigung, kein Abzug vom Einkommen: Der Betrag mindert direkt die Steuer. Voraussetzung ist, dass Sie überhaupt Einkommensteuer zahlen. Bei sehr niedrigem Einkommen läuft die Ermäßigung ins Leere.

ModellAbsetzbarHöchstbetrag Ermäßigung
Minijob im Haushalt (Haushaltsscheck)20 % der Aufwendungen510 Euro
Sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfe20 % der Aufwendungen4.000 Euro
Reinigungsdienst, Rechnung mit Arbeitskosten20 % der Arbeitskosten4.000 Euro
Handwerkerleistungen (nicht Reinigung)20 % der Arbeitskosten1.200 Euro

Die Höchstbeträge gelten je Regelung. Die Leistung muss in einem Haushalt in der EU oder im EWR erbracht werden. Teilen sich zwei Alleinstehende einen Haushalt, können sie die Höchstbeträge nur einmal in Anspruch nehmen.

Rechenbeispiel: Minijob gegen Dienstleister

Beispiel (Annahmen, keine Preisempfehlung): Variante A beschäftigt eine Haushaltshilfe drei Stunden pro Woche zum Mindestlohn von 13,90 Euro im Minijob. Variante B beauftragt einen Reinigungsdienst, dessen Jahresrechnung 3.000 Euro beträgt, davon 2.400 Euro Arbeitskosten.

PositionA: MinijobB: Dienstleister
Lohn bzw. Rechnung im Jahr2.168,40 Euro3.000,00 Euro
Abgaben 14,62 %317,02 Euroentfällt
Gesamtkosten2.485,42 Euro3.000,00 Euro
Berücksichtigungsfähige Aufwendungen2.485,42 Euro2.400,00 Euro (nur Arbeitskosten)
Steuerermäßigung 20 %497,08 Euro480,00 Euro
Kosten nach Ermäßigung1.988,34 Euro2.520,00 Euro

Beim Höchstlohn von 603 Euro im Monat liegen die Gesamtkosten des Minijobs bei rund 8.294 Euro im Jahr. 20 Prozent davon wären rund 1.659 Euro, die Ermäßigung ist auf 510 Euro gedeckelt. Wer so viel Reinigung braucht, kann beim Dienstleister mehr Ermäßigung erhalten: Bei 20.000 Euro Arbeitskosten sind es 4.000 Euro. Welches Modell günstiger ist, hängt vom Stundenpreis des Anbieters und vom Umfang ab, die Rechnung geht nicht allgemein auf.

Was zählt zu den Arbeitskosten?

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen ist nur der Arbeitsanteil begünstigt (§ 35a Abs. 5 EStG). Das Bundesfinanzministerium führt in seiner Auslegung aus, dass Materialkosten und sonstige im Zusammenhang mit der Leistung gelieferte Waren mit Ausnahme von Verbrauchsmitteln außer Ansatz bleiben. Bei Handwerkerleistungen zählen in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zu den Arbeitskosten. Was bei einer Reinigungsrechnung im Einzelnen mitzählt, hängt davon ab, wie der Anbieter abrechnet. Bitten Sie deshalb um eine Rechnung, die den Arbeitsanteil getrennt ausweist, und klären Sie Zweifelsfälle mit einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

Belege und Unbar-Pflicht

Beim Dienstleister brauchen Sie eine Rechnung, in der die Arbeitskosten getrennt von Materialkosten ausgewiesen sind. Bezahlen müssen Sie auf das Konto des Dienstleisters, per Überweisung, Lastschrift oder Karte. Bargeld wird nicht anerkannt, auch wenn eine Quittung vorliegt. Bewahren Sie Rechnung und Kontoauszug auf. Das Finanzamt kann sie auf Anforderung sehen.

Beim Minijob weisen Sie die Aufwendungen durch die Unterlagen der Minijob-Zentrale und Ihre Zahlungsbelege nach. Zahlen Sie den Lohn überweisend, damit der Nachweis lückenlos ist. Gleiches gilt, wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigen: Lohnabrechnung und Überweisungsbelege aufbewahren.

Wo trage ich es in der Steuererklärung ein?

Die Steuerermäßigung beantragen Sie in der Einkommensteuererklärung. Dafür gibt es eine Anlage für haushaltsnahe Aufwendungen. Tragen Sie Art der Leistung, Aufwendungen und gegebenenfalls Arbeitskosten ein. Die Angaben richten sich nach dem Jahr, in dem Sie bezahlt haben. Die Minijob-Zentrale zieht Ihre Abgaben halbjährlich ein, deshalb sollten Sie Ihre Aufstellung am Jahresende prüfen. Die Einreichung geht elektronisch über Elster oder per Software.

Eine steuerliche Beratung im Einzelfall leistet ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein.

Ablauf: So kommen Sie zur Ermäßigung

  1. Minijob anmelden. Ohne Meldung bei der Minijob-Zentrale gibt es keinen Nachweis über Verdienst und Abgaben.
  2. Bescheinigung abwarten. Die Minijob-Zentrale verschickt sie jedes Jahr im Februar automatisch für das Vorjahr. Sie enthält Beschäftigungszeitraum, Verdienst und Abgaben einschließlich Pauschsteuer und Unfallversicherung.
  3. Beim Dienstleister Rechnung und Kontoauszug ablegen. Die Zahlung muss auf das Konto des Anbieters erfolgt sein.
  4. Steuererklärung erstellen. Tragen Sie die Aufwendungen in der Anlage für haushaltsnahe Aufwendungen ein.
  5. Belege aufbewahren. Das Finanzamt kann sie anfordern.
ModellAufwendungenErmäßigung
Minijob1.000 Euro200 Euro
Minijob2.485,42 Euro497,08 Euro
Minijob8.294 Euro510 Euro (Höchstbetrag)
Dienstleister, Arbeitskosten2.400 Euro480 Euro
Dienstleister, Arbeitskosten5.000 Euro1.000 Euro
Dienstleister, Arbeitskosten25.000 Euro4.000 Euro (Höchstbetrag)

Die Beträge sind Rechenbeispiele und keine Preisangaben. Beim Minijob wird der Höchstbetrag ab Aufwendungen von 2.550 Euro erreicht, beim Dienstleister ab 20.000 Euro Arbeitskosten.

Lassen Sie Aufwendungen nicht doppelt wirken: Was Sie bereits als Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung oder Betriebsausgabe geltend machen, erkennt das Finanzamt nach § 35a Abs. 5 EStG nicht zusätzlich an. Das betrifft zum Beispiel Betreuungskosten für Kinder, die Sie anderweitig ansetzen.

Was ist nicht absetzbar?

  • Materialkosten und gelieferte Waren bei der Dienstleisterrechnung, begünstigt sind nur die Arbeitskosten
  • Barzahlungen ohne Überweisung bei Dienstleistern
  • Kosten, die Sie schon als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen (keine doppelte Berücksichtigung)
  • Erstattete Beträge, etwa vom Entlastungsbetrag der Pflegekasse, soweit sie Ihre eigenen Kosten decken
  • Dienstleistungen außerhalb der EU oder des EWR

Pflege, Betreuung und Heimkosten

Die Steuerermäßigung kennt noch einen weiteren Anwendungsfall. Nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG gilt die Ermäßigung von 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro, auch für Pflege- und Betreuungsleistungen sowie für Kosten der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege, soweit darin Leistungen enthalten sind, die einer Haushaltshilfe vergleichbar sind. Ist die gepflegte Person im Heim untergebracht, muss das Heim in der EU oder im EWR liegen (§ 35a Abs. 4 EStG). Zahlt die Pflegekasse einen Teil, bleibt nur Ihr eigener Anteil berücksichtigungsfähig.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich für die Putzfrau von der Steuer absetzen?

Beim Minijob im Haushalt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 510 Euro im Jahr. Beim Reinigungsdienst 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro.

Kann ich die Putzfrau absetzen, wenn ich bar zahle?

Beim Dienstleister nicht. Dort wird nur die Zahlung auf das Konto des Anbieters anerkannt. Auch beim Minijob sollten Sie überweisen, damit der Nachweis lückenlos ist.

Gelten 510 und 4.000 Euro nebeneinander?

Die Höchstbeträge gelten je Regelung des § 35a EStG. Nutzen Sie beides, etwa Minijob und Reinigungsdienst, gelten die jeweiligen Grenzen getrennt. Lassen Sie das im Einzelfall prüfen.

Kann ich die Rechnung des Reinigungsdienstes komplett absetzen?

Nein, nur den Anteil der Arbeitskosten. Material und gelieferte Waren bleiben außen vor. Lassen Sie die Rechnung so aufschlüsseln, dass Arbeitskosten eindeutig erkennbar sind.

Bekomme ich 20 Prozent der Kosten ausgezahlt?

Nein, die Ermäßigung mindert Ihre Steuerschuld. Zahlen Sie keine Einkommensteuer, kann sie nicht wirken.

Wann bekomme ich die Bescheinigung für den Minijob?

Die Minijob-Zentrale verschickt sie jedes Jahr im Februar automatisch für das Vorjahr. Sie dient als Nachweis für die Steuererklärung.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.