Ratgeber · Kosten und Preise · Stand 25.10.2026

Unterhaltsreinigung Kosten: Preis nach Fläche und Intervall

Für die regelmäßige Unterhaltsreinigung nennt eine Vermittlungsplattform 2 bis 5 Euro je m² und Monat, bei Stundensätzen von meist 25 bis 40 Euro. Den Preis bestimmt vor allem der Intervall: Wer von einmal auf fünfmal pro Woche steigt, zahlt rechnerisch etwa das Fünffache. Als Lohnbasis gilt in der Gebäudereinigung 2026 mindestens 15,00 Euro je Stunde.

Was kostet Unterhaltsreinigung pro m² und Monat?

Unterhaltsreinigung ist die regelmäßige Reinigung genutzter Räume nach festem Plan, etwa in Büros, Praxen, Kitas, Läden und Treppenhäusern. Veröffentlichte Preisangaben schwanken stark, weil Anbieter unterschiedliche Intervalle, Flächen und Leistungen zugrunde legen. Die Tabelle fasst Angaben einer Vermittlungsplattform zusammen (Stand Oktober 2026). Es sind Orientierungswerte, keine geprüften Durchschnitte, und die Angaben zu Netto oder Brutto sind nicht überall eindeutig.

Objekt und IntervallVeröffentlichte SpanneRechnerisch je m² und Monat
Einfache Unterhaltsreinigung, allgemein2 bis 5 Euro je m²2 bis 5 Euro
Kita, 250 m², 5x pro Woche900 bis 1.200 Euro im Monat3,60 bis 4,80 Euro
Grundschule, 1.200 m², 5x pro Woche1.800 bis 2.500 Euro im Monat1,50 bis 2,08 Euro
Großhandel oder Filiale, 1.000 bis 2.000 m², 2 bis 3x pro Woche1.200 bis 2.000 Euro im Monat0,60 bis 2,00 Euro
Büro, Monatspreis allgemein200 bis 900 Euro im Monatje nach Fläche

Die Spalte „Rechnerisch“ ist eine eigene Umrechnung der genannten Monatspreise auf die genannte Fläche. Sie zeigt, dass der m²-Preis mit dem Objekt und dem Intervall um ein Mehrfaches auseinanderliegen kann. Ein einzelner m²-Wert ohne Angabe von Intervall und Fläche ist deshalb kaum vergleichbar.

Wie berechnet sich der Preis nach Fläche und Intervall?

Ein Reinigungsbetrieb kalkuliert in Arbeitsstunden. Der m²-Preis ist eine Umrechnung. Die Rechnung läuft in vier Schritten:

  1. Fläche geteilt durch den Leistungswert (m² je Stunde) ergibt die Stunden je Reinigung.
  2. Reinigungen je Woche mal 52, geteilt durch 12, ergibt die Reinigungen je Monat.
  3. Stunden je Reinigung mal Reinigungen je Monat ergibt die Monatsstunden.
  4. Monatsstunden mal Stundenverrechnungssatz ergibt den Monatspreis. Geteilt durch die Fläche entsteht der m²-Preis.

Rechenbeispiel (alle Annahmen sind Rechenwerte, keine Marktdaten): Ein Büro mit 400 m², Leistungswert 200 m² je Stunde, also 2 Stunden je Reinigung. Der Stundenverrechnungssatz liegt bei 28 Euro beziehungsweise 35 Euro netto, den Werten aus veröffentlichten Beispielkalkulationen. Die Kalkulation mit 28,53 Euro beruht auf dem Tariflohn von 2025 (14,25 Euro). Bei 15,00 Euro Tariflohn ab 2026 liegt ein entsprechender Satz höher.

IntervallStunden je MonatMonatspreis bei 28 EuroMonatspreis bei 35 Euroje m² und Monat
1x pro Woche8,67242,67 Euro303,33 Euro0,61 bis 0,76 Euro
2x pro Woche17,33485,33 Euro606,67 Euro1,21 bis 1,52 Euro
3x pro Woche26,00728,00 Euro910,00 Euro1,82 bis 2,28 Euro
5x pro Woche43,331.213,33 Euro1.516,67 Euro3,03 bis 3,79 Euro

Der Sprung zwischen den Zeilen kommt allein aus der Zahl der Einsätze. Bei seltener Reinigung liegen reale Angebote häufig über diesen Werten, weil Anfahrt, Mindesteinsatzzeiten und Rüstzeiten pro Einsatz ins Gewicht fallen. Bei hohem Leistungswert, etwa in großen, leeren Hallenflächen, liegen sie darunter.

Welche Faktoren treiben den Preis?

  • Leistungswert: Raumart, Möblierung, Bodenbelag und Verschmutzung bestimmen, wie viele m² in einer Stunde geschafft werden. Sanitärräume und Küchen brauchen deutlich mehr Zeit je m² als freie Büroflächen.
  • Intervall: Tägliche Reinigung ist die teuerste Variante. Sanitär und Küche werden oft häufiger gereinigt als Büroräume, die Flächen mit weniger Verschmutzung seltener.
  • Einsatzzeit: Reinigung vor 6 Uhr, am Abend oder am Wochenende kann Zuschläge auslösen. Fragen Sie danach, ob solche Zeiten im Preis enthalten sind.
  • Verbrauchsmaterial: Handtuchpapier, Seife und Toilettenpapier sind je nach Vertrag im Preis enthalten oder werden separat berechnet.
  • Zusatzleistungen: Fensterreinigung, Teppichreinigung oder Grundreinigung sind in der Unterhaltsreinigung meist nicht enthalten und werden getrennt kalkuliert.
  • Fläche und Zugang: Kleine Flächen verteuern den m²-Preis, weil Anfahrt und Rüstzeit auf wenige m² verteilt werden. Bei größeren Flächen wird häufig Mengenrabatt angeboten.

Welche Lohnbasis gilt 2026 in der Unterhaltsreinigung?

Die Gebäudereinigung hat einen eigenen Branchenmindestlohn. Für die Unterhaltsreinigung gilt die Lohngruppe 1 mit 15,00 Euro je Stunde seit dem 1. Januar 2026 (2025: 14,25 Euro). Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Ein Anschlusstarif für 2027 ist in den geprüften Quellen noch nicht belegt.

Beispiel (Annahme: 21 Prozent Arbeitgeberanteil): 15,00 mal 1,21 ergibt 18,15 Euro je Stunde reine Lohnkosten. Beim Büro mit 400 m² und 3x pro Woche sind das 26 Stunden im Monat, also 471,90 Euro oder 1,18 Euro je m² allein an Lohn. Hinzu kommen bezahlte Ausfallzeiten, Material, Geräte, Verwaltung und Gewinn. Ein Angebot, das deutlich unter dieser Lohnbasis liegt, sollten Sie hinterfragen, weil die Rechnung ohne Unterschreitung des Mindestlohns kaum aufgehen kann.

Für Beschäftigte heißt das: Die 15,00 Euro sind eine Untergrenze. Welche Lohngruppe gilt, richtet sich nach der Tätigkeit. Glas- und Fassadenreinigung liegen mit 18,40 Euro in der Lohngruppe 6.

Was gilt für Privatkunden, Hausverwaltungen und Unternehmen?

Hausverwaltungen und Mieter: Die Reinigung gemeinsam genutzter Gebäudeteile wie Zugänge, Flure und Treppen zählt zu den Kosten der Gebäudereinigung nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung. Sie ist umlagefähig, wenn der Mietvertrag die Betriebskostenart vereinbart. Der Vermieter muss das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 556 Absatz 3 BGB beachten.

Unternehmen: Arbeitgeber müssen Arbeitsstätten nach § 4 Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung hygienisch reinigen lassen. Eine feste Zahl an Reinigungen nennt die Verordnung nicht. Der Intervall ergibt sich aus Nutzung und Gefährdungsbeurteilung und gehört in das Leistungsverzeichnis.

Privatkunden: Für die Reinigung im eigenen Haushalt sieht § 35a EStG auf Antrag 20 Prozent Steuerermäßigung der Arbeitskosten vor, höchstens 4.000 Euro im Jahr, mit Rechnung und Überweisung. Lassen Sie den Arbeitskostenanteil auf der Rechnung ausweisen. Einzelfragen klären Sie mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

So prüfen Sie ein Angebot für Unterhaltsreinigung

  • Fordern Sie das Leistungsverzeichnis mit Raumliste, Intervall je Raum und Einsatzzeit an.
  • Lassen Sie den Leistungswert oder die Stundenzahl je Einsatz nennen. Daran erkennen Sie, ob der Preis zur Fläche passt.
  • Klären Sie, ob Netto- oder Bruttopreise gelten und ob Verbrauchsmaterial, Anfahrt und Zuschläge enthalten sind.
  • Fragen Sie nach Vertretung bei Krankheit und Urlaub sowie nach der Kündigungsfrist.
  • Holen Sie mindestens drei Angebote für dasselbe Leistungsverzeichnis ein und vergleichen Sie Monatspreis und Stundenzahl, nicht nur den m²-Preis.
  • Fragen Sie nach Haftpflichtversicherung und Nachweisen zur Mindestlohnzahlung.

Häufige Fragen

Was kostet Unterhaltsreinigung pro m²?

Eine Vermittlungsplattform nennt 2 bis 5 Euro je m² und Monat. Aus ihren Objektbeispielen ergeben sich rechnerisch 0,60 bis 4,80 Euro. Der Wert hängt stark vom Intervall ab. Ein einzelner m²-Preis ist ohne Angabe von Fläche und Häufigkeit nicht vergleichbar. Alle Werte sind Anbieterangaben mit Stand Oktober 2026.

Wie oft sollte Unterhaltsreinigung stattfinden?

Das legt das Leistungsverzeichnis fest. Die Arbeitsstättenverordnung schreibt keine feste Zahl vor, sondern verlangt hygienisch einwandfreie Räume. Sanitär und Küchen werden meist häufiger gereinigt als Büroflächen.

Was ist der Unterschied zwischen Unterhaltsreinigung und Grundreinigung?

Die Unterhaltsreinigung hält Räume in regelmäßigen Abständen sauber. Die Grundreinigung entfernt tief sitzende Verschmutzungen wie Beläge und Klebereste und findet meist ein- bis zweimal pro Jahr statt. Sie wird getrennt kalkuliert.

Gilt für Reinigungskräfte ein Mindestlohn?

In der Gebäudereinigung gilt ein Branchenmindestlohn. Für die Unterhaltsreinigung liegt die Lohngruppe 1 2026 bei 15,00 Euro je Stunde. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Kann ich Unterhaltsreinigung von der Steuer absetzen?

Im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Arbeitskosten absetzbar, höchstens 4.000 Euro im Jahr, wenn Rechnung und Überweisung vorliegen (§ 35a EStG). Für Unternehmen sind die Kosten Betriebsausgaben. Einzelfragen klären Sie mit einem Steuerberater.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.