Ratgeber · Gehalt und Weiterbildung · Stand 25.10.2026

Gebäudereiniger Zuschläge: Nacht, Sonntag, Feiertag und Arbeitszeitgesetz

Im Gebäudereiniger-Handwerk gelten laut Rahmentarifvertrag 30 Prozent Zuschlag für Nachtarbeit von 22 bis 5 Uhr, 80 Prozent für Sonn- und Feiertagsarbeit und 200 Prozent an Neujahr, am Maifeiertag sowie an beiden Weihnachtsfeiertagen. Treffen mehrere Zuschläge zusammen, ist nur der höchste zu zahlen. Das Arbeitszeitgesetz setzt zusätzlich Grenzen für Nacht- und Sonntagsarbeit.

Welche Zuschläge sieht der Tarifvertrag vor?

Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit ist nach § 3 Nummer 4 des Rahmentarifvertrags vom 31. Oktober 2019 zuschlagspflichtig. Der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich. Die Zuschläge sind aus dem Stundenlohn zu berechnen und kommen zum Stundenlohn hinzu. Die Tabelle zeigt, was das 2026 für Lohngruppe 1 (15,00 Euro) und Lohngruppe 6 (18,40 Euro) bedeutet.

AnlassZuschlagStundenlohn Lohngruppe 1 mit ZuschlagStundenlohn Lohngruppe 6 mit Zuschlag
Nachtarbeit, 22 bis 5 Uhr30 Prozent19,50 Euro23,92 Euro
Sonn- und Feiertagsarbeit, 0 bis 24 Uhr80 Prozent27,00 Euro33,12 Euro
1. Mai, Neujahr, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag200 Prozent45,00 Euro55,20 Euro
Belastungszuschlag, über 8 Stunden täglich oder über die 40. Wochenstunde25 Prozent18,75 Euro23,00 Euro

Die Zuschläge für Heiligabend und Silvester (150 Prozent) galten nach dem Tarifvertrag nur für die Jahre 2019 und 2020. Sie sind keine aktuelle Regelung. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber Erschwerniszuschläge bei bestimmten Arbeiten, etwa 10 Prozent bei vorgeschriebener Atemschutzmaske, 5 bis 40 Prozent je nach Schutzanzug oder feste Beträge von 0,50 bis 3,00 Euro pro Stunde bei Hitze, Kälte, Hängekörben oder außergewöhnlicher Verschmutzung.

Was gilt, wenn mehrere Zuschläge zusammentreffen?

Nach § 3 Nummer 4.8 ist nur der jeweils höchste Zuschlag zu zahlen, wenn Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge zusammenfallen. Wer sonntags um 23 Uhr reinigt, bekommt also 80 Prozent und nicht 110 Prozent. Die Rechenbeispiele gelten für Lohngruppe 1 mit 15,00 Euro, ohne Pausen:

EinsatzGrundlohnZuschlagBrutto zusammen
Nachtschicht von 22 bis 5 Uhr, 7 Stunden105,00 Euro31,50 Euro (7 mal 4,50 Euro)136,50 Euro
Sonntag, 6 Stunden90,00 Euro72,00 Euro (6 mal 12,00 Euro)162,00 Euro
1. Mai, 4 Stunden60,00 Euro120,00 Euro (4 mal 30,00 Euro)180,00 Euro

Der Belastungszuschlag von 25 Prozent knüpft an die Dauer der Arbeitszeit an. Ob er neben einem Nacht- oder Sonntagszuschlag zu zahlen ist, regelt der Tarifvertrag in § 10 Nummer 3 gesondert. Lassen Sie das im Zweifel bei Betriebsrat, Gewerkschaft oder Rechtsberatung klären.

Wann gilt als Nacht? Drei Definitionen im Vergleich

RegelwerkNachtzeitWofür relevant
Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung22 bis 5 UhrTariflicher Zuschlag von 30 Prozent
Arbeitszeitgesetz, § 223 bis 6 UhrArbeitsschutz, Nachtarbeitnehmer, Ausgleich
Einkommensteuergesetz, § 3b20 bis 6 UhrSteuerfreiheit von Zuschlägen bis 25 Prozent

Die Unterschiede sind wichtig für die Abrechnung. Wer zum Beispiel von 5 bis 8 Uhr reinigt, bekommt nach dem Tarif keinen Nachtzuschlag, fällt aber nach dem Arbeitszeitgesetz in die Nachtzeit. Der Tarifzuschlag und der gesetzliche Schutz sind zwei verschiedene Regelungen, die nebeneinander gelten.

Was sagt das Arbeitszeitgesetz zu Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit?

Das Arbeitszeitgesetz gibt Mindeststandards vor, die der Tarifvertrag nicht unterschreiten darf:

  • Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit von 23 bis 6 Uhr umfasst. Nachtarbeitnehmer sind Beschäftigte, die in Wechselschicht Nachtarbeit leisten oder an mindestens 48 Tagen im Jahr nachts arbeiten.
  • Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten, eine Verlängerung auf zehn Stunden ist nur mit Ausgleich innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen möglich.
  • Nachtarbeitnehmer dürfen sich arbeitsmedizinisch untersuchen lassen, vor Beginn und danach in Abständen von nicht weniger als drei Jahren, ab 50 Jahren jährlich. Die Kosten trägt der Arbeitgeber, sofern er die Untersuchung nicht kostenlos anbietet.
  • Auf Verlangen sind Nachtarbeitnehmer auf einen Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn die Gesundheit gefährdet ist, ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt, das nicht anders betreut werden kann, oder ein schwerpflegebedürftiger Angehöriger zu versorgen ist, soweit keine dringenden betrieblichen Erfordernisse entgegenstehen.
  • Soweit keine tarifliche Ausgleichsregelung gilt, sind angemessene bezahlte freie Tage oder ein angemessener Zuschlag zu gewähren. Im Gebäudereiniger-Handwerk regelt dies der allgemeinverbindliche Tarifvertrag.

Sonntags- und Feiertagsarbeit ist grundsätzlich verboten, für die Reinigung von Betriebseinrichtungen, soweit der Fortgang eines Betriebs davon abhängt, und in Krankenhäusern gilt eine Ausnahme (§ 10 Absatz 1 Nummer 14 und 3). Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben. Wer sonntags arbeitet, erhält einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen, bei Feiertagen innerhalb von acht Wochen. Der Tarifvertrag erlaubt es Arbeitgebern, aus betrieblichen Gründen unbedingt notwendige Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit anzuordnen, jedoch nur im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes.

Wie viel von den Zuschlägen bleibt steuerfrei?

Nach § 3b Einkommensteuergesetz sind Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn nur bis zu bestimmten Prozentsätzen steuerfrei. Als Grundlohn ist ein Stundenlohn von höchstens 50 Euro anzusetzen.

ArbeitSteuerfrei bisTarifzuschlag Gebäudereinigung
Nacht, 20 bis 6 Uhr25 Prozent30 Prozent (22 bis 5 Uhr)
Nacht von 0 bis 4 Uhr, wenn vor 0 Uhr begonnen40 Prozent30 Prozent
Sonntag50 Prozent80 Prozent
Gesetzlicher Feiertag, 31. Dezember ab 14 Uhr125 Prozent80 Prozent
24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember, 1. Mai150 Prozent200 Prozent am 1. Mai und 1. und 2. Weihnachtsfeiertag

Bei 15,00 Euro Grundlohn bleiben vom Sonntagszuschlag von 12,00 Euro pro Stunde 7,50 Euro steuerfrei, 4,50 Euro sind steuerpflichtig. Beim Nachtzuschlag von 4,50 Euro sind 3,75 Euro steuerfrei. Der 200-Prozent-Zuschlag von 30,00 Euro am 1. Mai ist bis 22,50 Euro steuerfrei. Der Tarifzuschlag am normalen Feiertag von 80 Prozent liegt unter der Grenze von 125 Prozent und ist damit steuerfrei. Diese Rechnung ist eine Orientierung. Für Ihre Lohnabrechnung ist das Lohnbüro oder eine Steuerberatung zuständig.

Worauf sollten Beschäftigte, Betriebe und Auftraggeber achten?

Beschäftigte: Zuschläge müssen in der Lohnabrechnung gesondert ausgewiesen sein, die Abgeltung durch einen höheren Stundenlohn ist nach dem Tarifvertrag unzulässig. Bei Minijobs sind Zuschläge ebenfalls gesondert zu vergüten. Die Abrechnung erfolgt spätestens bis zum 15. des Folgemonats. Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Für Mindestlohnansprüche nennt der Mindestlohn-Tarifvertrag in der Verordnung eine Frist von sechs Monaten nach Fälligkeit zur gerichtlichen Geltendmachung, lassen Sie das früh prüfen.

Betriebe: Führen Sie Dienstpläne so, dass Zeiten zwischen 22 und 5 Uhr, an Sonntagen und an Feiertagen erkennbar sind, und dokumentieren Sie Arbeitszeiten. Die Aufzeichnungspflicht nach § 17 Mindestlohngesetz gilt für die Gebäudereinigung.

Hausverwaltungen und Unternehmen als Auftraggeber: Reinigung vor Betriebsbeginn, nachts oder am Wochenende erhöht den Lohnanteil, weil Zuschläge anfallen. Lassen Sie Angebote mit getrennt ausgewiesenen Stunden je Zeitfenster erstellen. Bei einem Angebot für Nacht- oder Sonntagsleistungen lohnt die Nachfrage, ob die Zuschläge kalkuliert sind. Nach § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz kann ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer beauftragt, für dessen Mindestentgelt haften, ob das auf Sie zutrifft, klären Sie im Einzelfall. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Nachtzuschlag in der Gebäudereinigung?

Nach dem Rahmentarifvertrag 30 Prozent auf den Stundenlohn für Arbeit zwischen 22 und 5 Uhr. Bei 15,00 Euro Stundenlohn sind das 4,50 Euro pro Stunde zusätzlich.

Wie hoch ist der Sonntagszuschlag für Gebäudereiniger?

Für Sonn- und Feiertagsarbeit von 0 bis 24 Uhr sind es 80 Prozent, am 1. Mai, an Neujahr sowie am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag 200 Prozent. Treffen mehrere Zuschläge zusammen, wird nur der höchste gezahlt.

Gibt es Zuschläge an Heiligabend und Silvester?

Der Tarifvertrag sah dafür einen Zuschlag von 150 Prozent oder Freistellung nur für die Jahre 2019 und 2020 vor. Heute gilt der Sonn- oder Feiertagszuschlag, soweit der Tag ein solcher ist.

Ab wann gilt Arbeit nach dem Arbeitszeitgesetz als Nachtarbeit?

Nachtzeit ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr. Nachtarbeit liegt vor, wenn die Arbeit mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Nachtarbeitnehmer ist, wer an mindestens 48 Tagen im Jahr nachts arbeitet oder normalerweise in Wechselschicht.

Sind Nacht- und Sonntagszuschläge steuerfrei?

Bis zu den Grenzen des § 3b Einkommensteuergesetz ja, etwa 25 Prozent bei Nacht und 50 Prozent am Sonntag. Der darüber liegende Tarifzuschlag ist steuerpflichtig. Fragen Sie das Lohnbüro oder eine Steuerberatung.

Darf mein Arbeitgeber Sonntagsarbeit anordnen?

Der Tarifvertrag erlaubt es für aus betrieblichen Gründen unbedingt notwendige Arbeit, das Arbeitszeitgesetz setzt aber Grenzen: mindestens 15 beschäftigungsfreie Sonntage im Jahr und Ersatzruhetage.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.