Ratgeber · Karriere und Ausbildung · Stand 24.10.2026

Reinigungsfirma gründen: Anmeldung, Versicherung und Kalkulation

Eine Reinigungsfirma, die als Gebäudereiniger-Betrieb arbeitet, gehört zum zulassungsfreien Handwerk: Sie brauchen keinen Meisterbrief, müssen den Betriebsbeginn aber der Handwerkskammer anzeigen. Bei Angestellten gilt der Branchenmindestlohn von 15,00 Euro (Lohngruppe 1) und 18,40 Euro (Lohngruppe 6) seit dem 1. Januar 2026.

Darf ich ohne Meisterbrief eine Reinigungsfirma gründen?

Ja, wenn Ihr Betrieb Gebäudereinigung als Handwerk ausübt. Gebäudereiniger steht in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung als Nummer 33 unter den zulassungsfreien Handwerken. Wer einen solchen Betrieb als stehendes Gewerbe beginnt, muss das nach § 18 HwO unverzüglich der Handwerkskammer anzeigen, in deren Bezirk der Betrieb liegt. Juristische Personen nennen zusätzlich ihre gesetzlichen Vertreter.

Ob einzelne Tätigkeiten im Einzelfall als Handwerk oder als anderes Gewerbe gelten, etwa reine Haushaltshilfen, Winterdienst oder Hausmeisterservice, prüfen Handwerkskammer und Gewerbeamt. Fragen Sie vor der Anmeldung nach, welche Einordnung für Ihr Leistungsangebot gilt.

Welche Schritte gehören zur Gründung?

  1. Leistungsangebot festlegen: Unterhaltsreinigung, Büro, Praxis, Treppenhaus, Glas, Fassade, Grundreinigung, Spezialreinigung.
  2. Zielgruppe wählen: Privatkunden, Gewerbekunden, Hausverwaltungen, Praxen, Schulen.
  3. Kammer und Gewerbeamt: Anzeige bei der Handwerkskammer und Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gemeinde.
  4. Finanzamt: steuerliche Erfassung. Fragen zu Umsatzsteuer und Rechtsform klärt ein Steuerberater.
  5. Versicherungen: Betriebshaftpflicht und Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bei Beschäftigten. Zuständigen Träger und Pflichten erfragen Sie bei der Berufsgenossenschaft.
  6. Arbeitsverträge: Mindestlohn der Branche, Urlaub und Entgeltfortzahlung beachten.
  7. Ausstattung: Maschinen, Werkzeug, Chemie nach Sicherheitsdatenblatt, Fahrzeug.
  8. Preise kalkulieren: siehe unten.

Die Reihenfolge kann je nach Rechtsform und Standort variieren. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was muss ich bei Mitarbeitern beachten?

Für Beschäftigte gilt die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung. Seit dem 1. Januar 2026 sind mindestens 15,00 Euro pro Stunde in der Lohngruppe 1 und 18,40 Euro in der Lohngruppe 6 zu zahlen. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2026, der Tarif für 2027 ist in den geprüften Quellen nicht belegt.

Darüber hinaus gelten das Bundesurlaubsgesetz mit mindestens 24 Werktagen Urlaub und das Entgeltfortzahlungsgesetz mit bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach vierwöchigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Auch Minijobber fallen unter den Branchenmindestlohn.

Welche Rechtsform passt zum Start?

Viele Gründer starten als Einzelunternehmen, weil es schnell geht und kein Mindestkapital verlangt. Dafür haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Mit Mitarbeitern, größeren Objekten und Haftungsrisiken prüfen Gründer häufig eine GmbH oder UG. Die Wahl hat steuerliche, haftungsrechtliche und buchhalterische Folgen und gehört in die Beratung bei Steuerberater oder Notar. Für juristische Personen gilt zusätzlich: Sie nennen der Handwerkskammer ihre gesetzlichen Vertreter, bei Personengesellschaften die vertretungsberechtigten Gesellschafter.

Sinnvoll ist ein einfacher Businessplan mit Leistungsangebot, Zielgruppe, Preisen, Startkosten und Liquiditätsplanung für die ersten sechs Monate. Rechnen Sie mit Vorfinanzierung von Löhnen, denn Kunden zahlen oft erst nach 14 bis 30 Tagen.

Wie kalkuliere ich meine Reinigungspreise?

Das Leistungsverzeichnis des Kunden bildet die Grundlage: Fläche, Reinigungsintervall, Leistungsumfang und Qualitätsniveau. Auch die Handwerkskammer-Meisterlehrgänge behandeln Kalkulation, Ausschreibungen, Einsatzplanung sowie Kosten- und Preisgestaltung als Kernthemen.

Beispielrechnung mit Annahmen, keine Marktpreise:

BausteinAnnahmeErgebnis pro Stunde
Tariflohn Lohngruppe 115,00 Euro15,00 Euro
Lohnnebenkostenangenommen 25 Prozent18,75 Euro
Ausfallzeiten (Urlaub, Krankheit, Feiertage)angenommen 15 Prozent unproduktiv22,06 Euro
Material, Maschinen, Verwaltung, Gewinnangenommen 30 Prozent Aufschlagrund 28,70 Euro netto

Die Prozentwerte sind Platzhalter. Setzen Sie Ihre eigenen Werte ein und lassen Sie die Kalkulation von einem Steuerberater prüfen. Preise je Quadratmeter oder je Objekt leiten Sie daraus über Ihre Leistungswerte ab, also wie viele Quadratmeter eine Reinigungskraft pro Stunde schafft.

Welche Meldungen sind zum Start fällig?

Zum Betriebsbeginn laufen mehrere Meldepflichten parallel. Die Übersicht zeigt, was das Gesetz verlangt:

StellePflichtFrist
GewerbeamtGewerbeanzeige (§ 14 GewO)gleichzeitig mit dem Betriebsbeginn
HandwerkskammerAnzeige des Betriebsbeginns (§ 18 HwO)unverzüglich
UnfallversicherungsträgerMeldung des Unternehmensbeginns (§ 192 SGB VII)binnen einer Woche
Finanzamtsteuerliche ErfassungFristen klärt der Steuerberater

Die Meldung an den Unfallversicherungsträger gilt als erfüllt, wenn innerhalb der Wochenfrist eine Gewerbeanzeige bei der zuständigen Stelle eingegangen ist. Welcher Träger zuständig ist, erfahren Sie bei Gewerbeamt oder Kammer.

Kleinunternehmerregelung und Arbeitsagentur-Förderung

Nach § 19 UStG sind Umsätze steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Ob die Regelung zu Ihrem Kundenkreis passt, klärt der Steuerberater, denn Sie weisen dann keine Umsatzsteuer aus. Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, kann einen Gründungszuschuss erhalten, wenn bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen und die Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stelle, zum Beispiel die Handwerkskammer, bestätigt wird (§ 93 SGB III). Fragen Sie vor dem Start bei der Agentur für Arbeit nach.

Subunternehmer, Haftung und Aufzeichnungen

Wer als Subunternehmer für einen größeren Dienstleister arbeitet, muss den Branchenmindestlohn zahlen. Der Hauptauftragnehmer haftet für Mindestlöhne seiner Nachunternehmer wie ein Bürge (§ 14 AEntG). Er wird deshalb Nachweise verlangen. In der Gebäudereinigung müssen Sie außerdem Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit Ihrer Beschäftigten aufzeichnen, spätestens bis zum siebten Tag nach der Arbeit, und zwei Jahre aufbewahren (§ 17 MiLoG). Richten Sie dafür vor dem ersten Einsatz ein einfaches System ein.

Checkliste für die erste Woche

  • Gewerbeanzeige gestellt und Kammeranzeige eingereicht
  • Unfallversicherungsträger ermittelt und Unternehmensbeginn gemeldet
  • Arbeitsverträge mit Stundenlohn, Lohngruppe und Arbeitszeit vorbereitet
  • Zeiterfassung für Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit eingerichtet
  • Betriebshaftpflicht angefragt und Angebotsvorlage mit Leistungsverzeichnis erstellt

Wie finde ich Kunden?

  • Regionale Suche und Branchenverzeichnisse mit vollständigem Leistungsprofil
  • Hausverwaltungen, Arztpraxen, Büros und kleine Gewerbeobjekte im Umkreis, zunächst mit Probereinigungen oder Angeboten nach Besichtigung
  • Referenzobjekte dokumentieren, Fotos mit Einverständnis des Kunden
  • Öffentliche Ausschreibungen erfordern Nachweise zu Unbedenklichkeit, Versicherung und Zuverlässigkeit
  • Als Subunternehmer für größere Dienstleister starten, dabei Mindestlohn- und Haftungsfragen vertraglich klären

Typische Fehler beim Start

  • Anzeige bei der Handwerkskammer vergessen
  • Preise nach Wettbewerb statt nach Kosten kalkulieren
  • Mindestlohn und Lohngruppe nicht prüfen
  • Versicherungsschutz erst nach dem ersten Schaden klären
  • Ohne Leistungsverzeichnis und schriftlichen Vertrag arbeiten

Häufige Fragen

Brauche ich einen Meisterbrief für eine Reinigungsfirma?

Nein. Gebäudereiniger ist ein zulassungsfreies Handwerk. Sie müssen den Betriebsbeginn der Handwerkskammer anzeigen.

Wo melde ich eine Reinigungsfirma an?

Beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde und bei der Handwerkskammer. Zusätzlich folgt die steuerliche Erfassung beim Finanzamt.

Wie viel muss ich Reinigungskräften zahlen?

Im Gebäudereiniger-Handwerk gilt seit 1. Januar 2026 mindestens 15,00 Euro in Lohngruppe 1 und 18,40 Euro in Lohngruppe 6.

Welche Versicherungen sind sinnvoll?

Eine Betriebshaftpflicht und die gesetzliche Unfallversicherung für Beschäftigte. Welche Pflichten für Sie gelten, klären Sie mit der Berufsgenossenschaft und einem Versicherungsberater.

Wie kalkuliere ich einen Stundenverrechnungssatz?

Lohn plus Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten, Material, Verwaltung und Gewinn. Ein Rechenbeispiel mit Annahmen finden Sie oben.

Muss ich mein Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft melden?

Ja, der Beginn des Unternehmens ist binnen einer Woche dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden (§ 192 SGB VII). Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn in dieser Frist eine Gewerbeanzeige eingegangen ist.

Quellen

Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.