Ratgeber · Vergleiche und Begriffe · Stand 25.10.2026

Reinigung: Festpreis oder Stundenlohn? Abrechnungsarten im Vergleich

Ein Festpreis bezahlt ein vereinbartes Reinigungsergebnis, der Stundenlohn die tatsächlich geleistete Zeit. Für feste, gut beschreibbare Leistungen wie Büro, Treppenhaus oder Endreinigung ist der Festpreis meist planbarer. Für wechselnden Aufwand oder Zusatzarbeiten passt der Stundensatz besser. Veröffentlichte Stundensätze von Reinigungsfirmen liegen meist bei 25 bis 40 Euro (Anbieterangaben).

Was ist der Unterschied zwischen Festpreis und Stundenlohn?

Beim Festpreis, auch Pauschalpreis genannt, einigen sich Auftraggeber und Reinigungsfirma auf einen Betrag für eine definierte Leistung: etwa die Unterhaltsreinigung eines Büros dreimal pro Woche oder die Endreinigung einer Wohnung. Wie lange die Kräfte dafür brauchen, ist das Risiko der Firma. Rechtlich handelt es sich meist um einen Werkvertrag nach § 631 BGB, geschuldet ist ein Reinigungsergebnis.

Beim Stundenlohn, in Angeboten oft Stundenverrechnungssatz genannt, zahlen Sie die tatsächlich geleisteten Stunden mal dem vereinbarten Satz. Das Risiko längerer Einsätze liegt bei Ihnen. Gebäudereinigungsverträge gelten nach Einschätzung von Rödl & Partner regelmäßig als Werkvertrag, weil ein Reinigungserfolg geschuldet wird und nicht eine Stundenzahl. Ohne Preisabrede gilt in beiden Fällen die übliche Vergütung (§ 632 und § 612 BGB). Klären Sie den Preis deshalb vor dem ersten Einsatz schriftlich.

Vor- und Nachteile im Überblick

KriteriumFestpreisStundenlohn
Planbarkeit der Kostenhoch, der Betrag steht festgering bis mittel, abhängig vom Aufwand
Risiko bei längerem Aufwandbeim Anbieterbeim Auftraggeber
Kontrolle der Arbeitszeitnicht nötig, das Ergebnis zähltStundennachweise nötig
Anreiz zur Eilemöglich, deshalb Leistungsverzeichnis wichtiggering
ZusatzwünscheNachtrag nötigeinfach, wird nach Zeit abgerechnet
Typische Eignungfeste Turnusreinigung, EndreinigungSonderreinigung, schwer kalkulierbarer Aufwand

Das größte Risiko beim Festpreis liegt im Leistungsumfang: Was nicht im Leistungsverzeichnis steht, gilt als nicht vereinbart. Das größte Risiko beim Stundenlohn liegt in der Kontrolle: Ohne Stundenzettel oder digitale Zeiterfassung lässt sich die Rechnung kaum prüfen.

In der Praxis sind Mischformen verbreitet. Die laufende Unterhaltsreinigung wird pauschal abgerechnet, Zusatzleistungen wie Grundreinigung, Fensterreinigung oder Sonderreinigung nach einem Wasserschaden nach Aufwand oder als eigenes Festpreisangebot. Das verbindet Planbarkeit im Alltag mit Flexibilität im Ausnahmefall. Wichtig ist, dass der Vertrag benennt, welche Leistung in welche Kategorie fällt, und wer Zusatzaufträge freigeben darf.

Wann passt welche Abrechnungsart?

Privatkunden: Für die regelmäßige Wohnungsreinigung wird oft nach Stunden abgerechnet, weil sich der Aufwand von Woche zu Woche ändert. Für einmalige Einsätze wie Endreinigung, Fensterreinigung oder Grundreinigung lohnt sich ein Festpreis nach Besichtigung oder Fotos. Dann steht der Betrag vor dem Termin fest.

Unternehmen: Für Büros, Praxen und Läden ist die monatliche Pauschale für die Unterhaltsreinigung üblich. Sie beruht auf Fläche, Turnus und Leistungsverzeichnis. Für unregelmäßige Leistungen wie Sonderreinigung, Umzugsreinigung oder Reinigung nach Handwerkerarbeiten wird häufig nach Aufwand abgerechnet. Vereinbaren Sie, ab welchem Aufwand die Firma vorher Rücksprache hält.

Hausverwaltungen: Für Treppenhäuser ist ein monatlicher Pauschalpreis sinnvoll, weil er sich in der Betriebskostenabrechnung leicht darstellen lässt. Die Reinigung ist nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung umlagefähig, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Zusatzleistungen wie Grundreinigung oder Sonderreinigung nach Auszug werden besser einzeln angeboten. Achten Sie darauf, dass die Verwaltung bei mehreren Objekten dieselben Leistungsverzeichnisse verwendet, damit Angebote vergleichbar bleiben und Abrechnungen schnell geprüft werden können.

Rechenbeispiel: Monatspauschale gegen Stundenabrechnung

Beispiel (Rechenbeispiel, keine Marktangabe): Ein Büro wird dreimal pro Woche zwei Stunden gereinigt. Das sind 6 Stunden pro Woche und bei 52 Wochen im Jahr 26 Stunden im Monatsdurchschnitt (6 mal 52 geteilt durch 12).

  • Bei einem Stundensatz von 25 Euro netto ergibt das 650 Euro im Monat.
  • Bei 40 Euro netto sind es 1.040 Euro im Monat.
  • Die Pauschale sollte innerhalb dieser Spanne liegen, die aus veröffentlichten Anbieterangaben von 25 bis 40 Euro je Stunde folgt.

Verlangt ein Angebot für diesen Umfang deutlich weniger, prüfen Sie den Leistungsumfang und die Lohnkosten: Der Branchenmindestlohn beträgt 2026 in der Lohngruppe 1 schon 15,00 Euro, dazu kommen Abgaben, Ausfallzeiten, Fahrten und Material. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks nennt in seinen Vergabeempfehlungen für öffentliche Auftraggeber vom Mai 2026 einen Stundenverrechnungssatz unter 170 Prozent des Branchenmindestlohns der Lohngruppe 1 als Merkmal eines ungewöhnlich niedrigen Angebotspreises. Das ist die Position eines Branchenverbands, keine gesetzliche Grenze. Bei 15,00 Euro wären das 25,50 Euro. Bei deutlich höheren Angeboten fragen Sie nach, was zusätzlich enthalten ist. Preise gelten netto, gegenüber Privatkunden kommen 19 Prozent Umsatzsteuer hinzu.

Wie viele Quadratmeter pro Stunde eine Kraft schafft, lässt sich nicht pauschal angeben. Der Verband weist darauf hin, dass Leistungswerte vom Leistungsverzeichnis, der Reinigungshäufigkeit, dem Schmutzeintrag, den Hygieneanforderungen und der Beschaffenheit des Objekts abhängen und für jedes Objekt individuell erhoben werden sollten.

Was in den Vertrag gehört

  • Leistungsverzeichnis: Flächen, Tätigkeiten, Turnus und Qualitätsmaßstab schriftlich festhalten.
  • Preisanpassung: Regelung für Mindestlohnerhöhungen. Die aktuelle Mindestlohnverordnung der Gebäudereinigung gilt bis Ende 2026, über eine Anschlussregelung wurde im Herbst 2026 noch verhandelt, prüfen Sie den aktuellen Stand.
  • Stundennachweise: Bei Stundenlohn Zeitnachweis pro Einsatz und eine Obergrenze, bis zu der ohne Rücksprache gearbeitet wird.
  • Kostenanschlag: Ist ein Kostenanschlag Grundlage und ergibt sich eine wesentliche Überschreitung, kann der Auftraggeber kündigen, der Anbieter muss Überschreitungen unverzüglich anzeigen (§ 649 BGB).
  • Kündigung: Der Werkvertrag kann bis zur Fertigstellung jederzeit gekündigt werden, der Anbieter behält den Anspruch auf die Vergütung abzüglich ersparter Kosten, vermutet werden 5 Prozent der Vergütung für den nicht erbrachten Teil (§ 648 BGB). Bei Dauerverträgen gelten die vereinbarten Fristen.
  • Mängelrüge: Fristsetzung zur Nachbesserung und Ansprechpartner.

Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei größeren Verträgen lohnt eine Prüfung durch einen Anwalt oder Ihren Verband.

Was die Abrechnungsart für Beschäftigte bedeutet

Für Gebäudereiniger und Quereinsteiger ist die Abrechnungsart des Betriebs kein Nebenthema. Bei Pauschalpreisen kalkuliert der Betrieb mit Leistungswerten und Zeitvorgaben je Objekt, der Zeitdruck entsteht, wenn die Kalkulation knapp ist. Bei Stundenabrechnung zählt die dokumentierte Zeit. In beiden Fällen gilt: Der Betrieb muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen (§ 17 Mindestlohngesetz) und mindestens den Branchenmindestlohn von 15,00 Euro in der Lohngruppe 1 zahlen. Fragen Sie im Vorstellungsgespräch, wie Zeiten im Objekt kalkuliert und erfasst werden.

Häufige Fehler

  • Pauschale ohne Leistungsverzeichnis vereinbaren, dann streitet man später über den Umfang.
  • Stundenlohn ohne Zeitnachweis akzeptieren.
  • Netto- und Bruttopreise vergleichen, als wären sie gleich.
  • Nur auf den niedrigsten Preis schauen, obwohl der Mindestlohn eine Untergrenze für die Kalkulation setzt.
  • Zusatzleistungen mündlich beauftragen, statt als Nachtrag festzuhalten.

Häufige Fragen

Ist ein Festpreis oder Stundenlohn bei der Reinigung günstiger?

Das hängt vom Aufwand ab. Ist der Aufwand gut planbar, bietet der Festpreis Kostensicherheit. Schwankt er stark, kann der Stundenlohn günstiger sein. Veröffentlichte Stundensätze von Reinigungsfirmen liegen meist bei 25 bis 40 Euro (Anbieterangaben).

Kann ich einen Reinigungsvertrag mit Festpreis kündigen?

Bei einem Werkvertrag kann der Auftraggeber bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen. Der Anbieter behält den Anspruch auf die Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 648 BGB). Bei Dauerverträgen gelten die vereinbarten Kündigungsfristen.

Was passiert, wenn der Aufwand bei einem Festpreis höher ist?

Das Risiko liegt beim Anbieter, wenn der Leistungsumfang eindeutig beschrieben ist. Zusatzleistungen außerhalb des Leistungsverzeichnisses müssen als Nachtrag vereinbart werden.

Wie prüfe ich eine Stundenabrechnung?

Verlangen Sie einen Zeitnachweis je Einsatz mit Datum, Beginn, Ende und Tätigkeiten. Bei regelmäßigen Einsätzen vereinbaren Sie eine Obergrenze pro Einsatz.

Sind Reinigungspreise netto oder brutto?

Gegenüber Unternehmen werden Preise häufig netto genannt, gegenüber Privatkunden kommt Umsatzsteuer von 19 Prozent hinzu. 25 bis 40 Euro netto entsprechen 29,75 bis 47,60 Euro brutto.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.