Ratgeber · Vergleiche und Begriffe · Stand 25.10.2026
Unterhaltsreinigung oder Grundreinigung: Unterschied und die passende Leistung
Die Unterhaltsreinigung wiederholt Reinigungsarbeiten nach festgelegtem Turnus und hält den Zustand einer Fläche. Die Grundreinigung entfernt in größeren Abständen alle Schmutzrückstände und abgenutzte Pflegefilme und geht im Umfang deutlich weiter. Für laufenden Betrieb brauchen Sie die Unterhaltsreinigung, für Neustart, Einzug, Auszug oder stark verschmutzte Böden die Grundreinigung.
Hauptratgeber zum Thema Vergleiche und Begriffe: Putzfrau oder Reinigungsfirma: Kosten, Haftung, Ausfall und Recht im Vergleich
Was ist der Unterschied zwischen Unterhaltsreinigung und Grundreinigung?
Beide Begriffe stammen aus der Gebäudereinigung und werden in Leistungsbeschreibungen verwendet und zum Beispiel von der Gemeinde Egelsbach definiert. Die Unterhaltsreinigung umfasst sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen. Sie entfernt Verschmutzungen, die bei üblicher Nutzung des Objekts entstehen. Die Grundreinigung geht im Umfang und in der Intensität deutlich darüber hinaus: Sie entfernt sämtliche Schmutzrückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, und abgenutzte Pflegefilme. Sie wird im Allgemeinen bei Bedarf in größeren Zeitabständen durchgeführt.
Dazwischen liegt die Zwischenreinigung, eine Intensivreinigung zur Verbesserung der Optik, die die Grundreinigung hinauszögert, aber nicht ersetzt. Die Sonderreinigung beseitigt außergewöhnliche Verschmutzungen wie Graffiti, Farben oder Kaugummi. Die Sichtreinigung ist eine Teilleistung der Unterhaltsreinigung für die Zeit dazwischen.
| Merkmal | Unterhaltsreinigung | Grundreinigung |
|---|---|---|
| Ziel | Zustand halten, alltäglichen Schmutz entfernen | Zustand wiederherstellen, Rückstände und alte Pflegefilme entfernen |
| Turnus | fest, zum Beispiel täglich oder wöchentlich | nach Bedarf, in größeren Abständen |
| Typische Verfahren | Kehren, Saugen, Feuchtwischen, Nasswischen | chemische Nassgrundreinigung, Pflegefilmsanierung, Sprühextraktion bei Teppich |
| Abrechnung | meist Monatspauschale | meist Einzelauftrag, Festpreis oder Aufwand |
Wie oft sind die Leistungen nötig?
Die Häufigkeit der Unterhaltsreinigung hängt vom Reinigungs- und Hygienestandard, der Nutzungshäufigkeit und dem Verschmutzungsgrad ab. Für Schulen nennt DIN 77400 Mindestintervalle: Küchen, Speiseräume, Duschen, Umkleiden und Verkehrsflächen im Erdgeschoss mindestens einmal täglich, Böden nicht-textiler Oberflächen ab dem ersten Obergeschoss einmal pro Woche, Oberflächen von Stühlen und Schränken einmal pro Monat. Für Büros, Praxen und Treppenhäuser legen Sie den Turnus im Leistungsverzeichnis fest. Als Faktoren nennt die DIN 77400 unter anderem Standort, Nutzung, Frequentierung, Bausubstanz und Jahreszeit. Im Winter tragen Besucher mehr Schmutz ein, eine feste Sauberlaufzone am Eingang vermindert den Aufwand.
Die Grundreinigung richtet sich nach Alter, Beanspruchung und Nutzung der Flächen. Der Zeitpunkt kann vertraglich geregelt oder bei Bedarf als Sonderreinigung vereinbart werden. In Reinigungskonzepten finden sich als Beispiele eine tägliche Unterhaltsreinigung und eine jährliche Grundreinigung, doch das ist ein Beispiel und keine Vorgabe.
Was kosten beide Leistungen?
Veröffentlichte Angaben von Anbietern nennen für die Unterhaltsreinigung von Büros etwa 1 bis 5 Euro je m², abhängig vom Turnus. Blink nennt 1 bis 3 Euro je m² (Stand 2025), primaProfi 2 bis 5 Euro je m²; der Bezugszeitraum ist nicht einheitlich angegeben. Für gewerbliche Grundreinigungen werden 3 bis 5 Euro je m² genannt, Preistabellen reichen von 3,50 bis 7,50 Euro. Das sind Anbieterangaben und keine geprüften Durchschnitte. Der m²-Preis ist das Ergebnis einer Rechnung aus Fläche, Leistungswert, Reinigungshäufigkeit und Stundenverrechnungssatz.
Beispiel (Rechenbeispiel aus den veröffentlichten Spannen, keine Marktangabe): Angenommen, die Spanne gilt je m² und Monat (die Quellen nennen den Zeitraum nicht einheitlich): Ein Büro mit 400 m² käme dann bei der Unterhaltsreinigung auf etwa 400 bis 2.000 Euro im Monat (400 mal 1 bis 5 Euro). Eine einmalige Grundreinigung derselben Fläche läge bei etwa 1.200 bis 2.000 Euro (400 mal 3 bis 5 Euro). Die breite Spanne zeigt, warum nur ein Angebot nach Besichtigung zählt.
Welche Leistung brauche ich?
- Laufender Betrieb im Büro, in der Praxis oder im Geschäft: Unterhaltsreinigung im festen Turnus, ergänzt durch Grundreinigung nach Bedarf.
- Privathaushalt: regelmäßige Unterhaltsreinigung durch Haushaltshilfe oder Firma, Grundreinigung vor Einzug, nach Auszug oder bei starker Verschmutzung.
- Hausverwaltung: Unterhaltsreinigung der Treppenhäuser nach Reinigungsplan, Grundreinigung bei Leerstand oder Sanierungsende. Treppenhausreinigung ist nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung umlagefähig, wenn der Mietvertrag es vorsieht.
- Nach Handwerkerarbeiten: Bauendreinigung, keine Unterhaltsreinigung.
- Böden mit abgenutzten Pflegefilmen: Grundreinigung mit anschließender Einpflege.
Lassen Sie sich im Angebot beide Leistungen getrennt ausweisen, die Unterhaltsreinigung mit Turnus und die Grundreinigung als Einzelposition mit Fläche, Verfahren und Termin. So sehen Sie, was der laufende Betrieb kostet und was die gelegentliche Gründlichkeit, und können beides unabhängig voneinander ausschreiben oder wechseln. Die Mindestlohnuntergrenze von 15,00 Euro je Stunde in der Lohngruppe 1 gilt für die Innen- und Unterhaltsreinigung durch einen Gebäudereinigungsbetrieb.
Eine Faustregel: Wenn die Fläche nach der Unterhaltsreinigung immer noch grau, klebrig oder fleckig wirkt, reicht der Turnus nicht mehr, und eine Grundreinigung oder Zwischenreinigung ist fällig.
Was gehört konkret zu welcher Leistung?
Zur Unterhaltsreinigung zählen typischerweise das Saugen und Wischen der Böden, die Reinigung von Sanitärräumen und Teeküchen, das Abwischen von Kontaktflächen wie Türgriffen und Lichtschaltern sowie das Leeren der Abfallbehälter. Nach dem Glossar der Gemeinde Egelsbach werden aufliegende Verschmutzungen durch Kehren, Saugen oder Feuchtwischen entfernt, haftende Verschmutzungen durch Nasswischen, Scheuersaugen oder Sprüh-Wischverfahren. Außergewöhnliche Verschmutzungen gehören nicht dazu, sie werden als Sonderreinigung abgerechnet.
Zur Grundreinigung gehören je nach Belag die chemische Nassgrundreinigung oder die Pflegefilmsanierung bei nichttextilen Böden sowie Sprühextraktion, Faserpadreinigung oder Nassshampoonierung bei Teppichböden. Danach folgt häufig die Einpflege, bei der ein Pflegefilm aufgebracht wird, der die Fläche vor Beanspruchung schützt und die spätere Unterhaltsreinigung erleichtert.
So läuft eine Grundreinigung ab
- Besichtigung der Flächen und Festlegen von Belag, Zustand und Umfang.
- Schriftliches Angebot mit Leistungsverzeichnis und Termin.
- Räume freimachen, Möbel umstellen, Zugang und Strom klären.
- Durchführung mit Trocknungs- und Sperrzeiten für die Böden.
- Gemeinsame Abnahme und Dokumentation von Mängeln (§ 640 BGB).
Was Beschäftigte wissen sollten
Für Gebäudereiniger ist die Unterhaltsreinigung das Tagesgeschäft, sie wird im Branchenmindestlohn der Lohngruppe 1 mit 15,00 Euro je Stunde (2026) geführt. Die Grundreinigung verlangt Verfahrenswissen: Wahl des Reinigungsmittels, Umgang mit Scheuersaugmaschinen, Extraktionsgeräten und Pflegemitteln sowie Arbeitsschutz. Wer sich darin qualifiziert, kann zu Vorarbeiter oder Objektleiter aufsteigen. Die Ausbildung zum Gebäudereiniger dauert drei Jahre.
Häufige Fehler
- Unterhaltsreinigung beauftragen und eine Grundreinigung erwarten.
- Grundreinigung ohne anschließende Einpflege durchführen, wo sie nötig wäre.
- Den m²-Preis vergleichen, ohne Turnus und Leistungsumfang zu prüfen.
- Die Grundreinigung nie einplanen und den Zustand schleichend schlechter werden lassen.
- Außergewöhnliche Verschmutzungen in der Unterhaltsreinigung erwarten, obwohl sie als Sonderreinigung gelten.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Unterhaltsreinigung und Grundreinigung?
Die Unterhaltsreinigung wiederholt sich nach festem Turnus und hält die Fläche sauber. Die Grundreinigung entfernt in größeren Abständen alle Schmutzrückstände und abgenutzte Pflegefilme und geht deutlich weiter.
Wie oft braucht man eine Grundreinigung?
Bei Bedarf in größeren Zeitabständen. Die Häufigkeit richtet sich nach Alter, Beanspruchung und Nutzung der Flächen und wird im Vertrag oder als Sonderreinigung geregelt.
Was kostet Unterhaltsreinigung im Büro?
Veröffentlichte Anbieterangaben nennen etwa 1 bis 5 Euro je m², je nach Turnus. Verbindlich ist nur ein Angebot nach Besichtigung.
Was kostet eine Grundreinigung im Gewerbe?
Anbieter nennen 3 bis 5 Euro je m², Preistabellen reichen von 3,50 bis 7,50 Euro. Das sind Anbieterangaben und keine geprüften Durchschnitte.
Ersetzt die Zwischenreinigung die Grundreinigung?
Nein. Die Zwischenreinigung verbessert die Optik und zögert die Grundreinigung hinaus, sie ersetzt sie in der Regel nicht.
Quellen
- Gemeinde Egelsbach: Definitionen der Leistungsarten der Gebäude-Innenreinigung
- Umweltbundesamt: Gewerbliche Reinigung
- FORUM Verlag: Schulreinigung nach DIN 77400
- bau.de: Reinigungskonzept, Hygieneplan und Säuberungsstrategie
- Blink: Preise in der Gebäudereinigung
- MMCompact: Büroreinigung Kosten 2026
- Dailyshine: Büroreinigung Preise und Kosten
- 11880 Gebäudereinigung: Grundreinigung Kosten
- BIV: Vergabeempfehlungen für öffentliche Auftraggeber (Mai 2026)
- § 2 Betriebskostenverordnung
- lohn-info.de: Mindestlöhne in der Gebäudereinigung
- primaProfi: Kosten einer Reinigungsfirma
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.