Ratgeber · Haushaltshilfe und Recht · Stand 25.10.2026
Haushaltshilfe: Urlaub, Krankheit und Lohnfortzahlung im Minijob
Auch eine Haushaltshilfe im Minijob hat Anspruch auf bezahlten Urlaub und auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechstagewoche, bei weniger Arbeitstagen anteilig. Im Krankheitsfall zahlen Sie bis zu sechs Wochen den Lohn weiter, nach vier Wochen Beschäftigung. Die Umlage U1 von 0,8 Prozent sorgt dafür, dass Ihnen ein Teil davon erstattet wird.
Hauptratgeber zum Thema Haushaltshilfe und Recht: Haushaltshilfe anmelden: Schritt für Schritt zur legalen Anstellung
Wie viel Urlaub hat eine Haushaltshilfe?
Nach § 3 Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage. Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und Feiertagen, also auch Samstage. Die 24 Tage beziehen sich deshalb auf eine Sechstagewoche. Arbeitet Ihre Haushaltshilfe an weniger Tagen, rechnen Sie anteilig um: 24 geteilt durch 6, mal Arbeitstage pro Woche.
| Arbeitstage pro Woche | Mindesturlaub pro Jahr |
|---|---|
| 1 | 4 Tage |
| 2 | 8 Tage |
| 3 | 12 Tage |
| 4 | 16 Tage |
| 5 | 20 Tage |
| 6 | 24 Tage |
Der volle Anspruch entsteht erstmals nach sechs Monaten Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Ein höherer vertraglicher Urlaub ist möglich, nicht aber ein niedrigerer. Es zählt die Zahl der Arbeitstage pro Woche, nicht die Stundenzahl: Wer nur eine Stunde an zwei Tagen arbeitet, hat denselben Urlaubsanspruch in Tagen wie jemand mit acht Stunden an zwei Tagen.
Was bekommt sie im Urlaub bezahlt?
Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn. Überstunden zählen nicht mit, dauerhafte Lohnerhöhungen schon. Das Entgelt ist vor Antritt des Urlaubs zu zahlen. Bei festem Monatslohn zahlen Sie schlicht weiter.
Urlaub soll im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nur bei dringenden Gründen möglich, dann muss er in den ersten drei Monaten genommen werden. Endet das Arbeitsverhältnis und ist der Urlaub nicht mehr zu gewähren, ist er auszuzahlen.
Was gilt, wenn die Haushaltshilfe im Urlaub krank wird?
Erkrankt die Haushaltshilfe während des Urlaubs, werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nach § 9 BUrlG nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Sie bekommt diese Urlaubstage später zurück. Für den Nachweis braucht sie also die ärztliche Bescheinigung. Eine bloße Meldung per Nachricht reicht dafür nicht aus.
Wie viel Urlaub gibt es im ersten Jahr?
Bevor der volle Anspruch entsteht, gilt Teilurlaub. Nach § 5 BUrlG hat die Haushaltshilfe Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, wenn sie im Eintrittsjahr die Wartezeit nicht mehr erfüllt. Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden aufgerundet.
Beispiel (Annahmen): Ihre Haushaltshilfe arbeitet an drei Tagen pro Woche, ihr Jahresurlaub beträgt also 12 Tage, das ist ein Tag je Monat. Sie beginnt am 1. September. Bis Jahresende hat sie vier volle Monate und damit Anspruch auf 4 Urlaubstage. Den vollen Anspruch von 12 Tagen erwirbt sie erst nach Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit.
Lohnfortzahlung bei Krankheit: Das gilt
Ist die Haushaltshilfe unverschuldet krank, zahlen Sie nach § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes den Lohn bis zu sechs Wochen weiter. Der Anspruch entsteht erst nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung. Erkrankt sie in den ersten vier Wochen, besteht noch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Bei derselben Krankheit beginnt die Sechswochenfrist neu, wenn die Haushaltshilfe mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war oder seit Beginn der ersten Erkrankung zwölf Monate vergangen sind. Zusätzlich ist der Lohn bei gesetzlichen Feiertagen weiterzuzahlen, die auf Arbeitstage fallen.
Die Haushaltshilfe muss sich unverzüglich krankmelden. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, braucht sie eine ärztliche Bescheinigung, spätestens am folgenden Arbeitstag. Sie dürfen die Bescheinigung auch früher verlangen. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gelten die Sonderregeln für gesetzlich Versicherte nicht, die Nachweispflichten richten sich dort nach Absatz 1 des § 5.
Krankmeldung: Wie läuft sie im Privathaushalt?
- Die Haushaltshilfe meldet die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich und teilt die voraussichtliche Dauer mit (§ 5 Abs. 1 EntgFG).
- Dauert sie länger als drei Kalendertage, ist die ärztliche Bescheinigung spätestens am folgenden Arbeitstag vorzulegen. Sie dürfen sie früher verlangen.
- Die Minijob-Zentrale nennt als Nachweis die Papierbescheinigung. Das elektronische eAU-Verfahren gilt für private Haushalte nicht.
- Die Bescheinigung müssen Sie nicht an die Minijob-Zentrale schicken. Bewahren Sie sie für Ihre Unterlagen auf.
Wie hoch ist die Lohnfortzahlung?
Fortzuzahlen ist nach § 4 EntgFG das Arbeitsentgelt, das der Haushaltshilfe bei der für sie maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustünde. Überstundenvergütungen bleiben außen vor. Die Minijob-Zentrale weist darauf hin, dass die Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen, also 42 Kalendertage, und in voller Höhe des Arbeitsentgelts zu zahlen ist. Sonn- und Feiertage zählen für die Dauer mit.
Beispiel (Annahmen): Drei Stunden pro Woche zu 13,90 Euro, sechs Wochen Krankheit.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Lohn pro Woche (3 Std. x 13,90 Euro) | 41,70 Euro |
| Fortzahlung über sechs Wochen | 250,20 Euro |
| Erstattung 80 Prozent bei Teilnahme an der U1 | 200,16 Euro |
| Ihr Anteil | 50,04 Euro |
Was erstatten die Umlagen U1 und U2?
Über den Haushaltsscheck zahlen Sie 0,8 Prozent U1 und 0,22 Prozent U2 auf das Entgelt. Die U1 finanziert eine Erstattung bei Krankheit: Nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz erstatten die Krankenkassen den teilnehmenden Arbeitgebern 80 Prozent des fortgezahlten Entgelts sowie 80 Prozent der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung. Die U2 deckt Aufwendungen bei Mutterschaft ab.
Beispiel (Annahmen): Die Haushaltshilfe arbeitet drei Stunden pro Woche zu 13,90 Euro, also 41,70 Euro pro Woche. Sie ist zwei Wochen krank, der fortgezahlte Lohn beträgt 83,40 Euro. Bei 80 Prozent Erstattung bekommen Sie 66,72 Euro zurück, Ihr Anteil liegt bei 16,68 Euro. Erstattungsanträge stellen Sie nach den Vorgaben der Minijob-Zentrale. Die genauen Abläufe erfragen Sie dort.
Was passiert bei Krankheit über sechs Wochen?
Nach sechs Wochen endet die Pflicht zur Fortzahlung bei derselben Krankheit. Die Minijob-Zentrale beschreibt für diesen Fall, dass Sie die Haushaltshilfe mit dem Änderungscheck abmelden, mit dem Abmeldegrund für die Arbeitsunfähigkeit über die sechs Wochen hinaus (Schlüssel 02). Kehrt sie zurück, melden Sie sie mit dem Haushaltsscheck neu an. Krankengeld erhält die Haushaltshilfe nach Angaben der Minijob-Zentrale nicht, weil Minijobber selbst keinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Den Erstattungsantrag zur U1 stellen Sie bei der Minijob-Zentrale online, schriftlich oder telefonisch. Eine Antragsfrist nennt die Quelle nicht, stellen Sie ihn daher zeitnah.
Praktische Tipps
- Legen Sie Urlaubstage im Arbeitsvertrag fest und notieren Sie genommenen Urlaub.
- Verabreden Sie, wer die Haushaltshilfe bei Urlaub vertritt, und ob Vertretungsstunden die Verdienstgrenze von 603 Euro berühren.
- Bewahren Sie Krankmeldungen und Bescheinigungen auf.
- Planen Sie Rücklagen für Krankheitsfälle ein, denn die Erstattung der U1 deckt nicht den vollen Lohn.
Häufige Fragen
Hat meine Putzfrau Anspruch auf Urlaub?
Ja, mindestens 24 Werktage bei einer Sechstagewoche, bei weniger Arbeitstagen anteilig. Der volle Anspruch entsteht erstmals nach sechs Monaten.
Wie viel Urlaub bei zwei Arbeitstagen pro Woche?
Acht Tage im Jahr. Die Rechnung: 24 Werktage geteilt durch 6, mal 2 Arbeitstage.
Muss ich Lohn bei Krankheit der Haushaltshilfe zahlen?
Ja, bis zu sechs Wochen, wenn sie unverschuldet krank ist und mindestens vier Wochen bei Ihnen beschäftigt war.
Bekomme ich Geld zurück, wenn ich Lohn bei Krankheit fortzahle?
Bei Teilnahme am U1-Verfahren erstattet die Krankenkasse nach dem Gesetz 80 Prozent des fortgezahlten Entgelts. Im Haushaltsscheck zahlen Sie dafür 0,8 Prozent Umlage.
Muss ich Feiertage bezahlen?
Ja. Fällt die Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags aus, zahlen Sie den Lohn weiter, den die Haushaltshilfe sonst erhalten hätte.
Was ist, wenn meine Haushaltshilfe im Urlaub krank wird?
Die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit werden nach § 9 BUrlG nicht auf den Urlaub angerechnet.
Quellen
- § 3 BUrlG Dauer des Urlaubs
- § 4 BUrlG Wartezeit
- § 11 BUrlG Urlaubsentgelt
- § 7 BUrlG Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung
- § 3 EntgFG Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- § 5 EntgFG Anzeige- und Nachweispflichten
- § 2 EntgFG Entgeltzahlung an Feiertagen
- § 1 AAG Erstattungsanspruch (U1)
- AOK: Haushaltsscheckverfahren bei Minijobs (Stand 01.01.2026)
- Verwaltungsportal des Bundes: Haushaltsscheck, Abgaben und Fristen
- § 5 BUrlG Teilurlaub
- § 9 BUrlG Erkrankung während des Urlaubs
- § 4 EntgFG Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
- Minijob Magazin: Wenn die Haushaltshilfe krank ist
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.