Ratgeber · Haushaltshilfe und Recht · Stand 25.10.2026
Haushaltsscheck ausfüllen: Abgaben, Verdienstgrenze und Fristen 2026
Der Haushaltsscheck ist das vereinfachte Meldeverfahren für Minijobs in Privathaushalten. 2026 gilt eine Verdienstgrenze von 603 Euro im Monat, die pauschalen Abgaben betragen höchstens 14,62 Prozent des Lohns. Die Minijob-Zentrale zieht sie halbjährlich per Lastschrift ein.
Hauptratgeber zum Thema Haushaltshilfe und Recht: Haushaltshilfe anmelden: Schritt für Schritt zur legalen Anstellung
Was ist der Haushaltsscheck?
Der Haushaltsscheck ist ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren für Beschäftigte in Privathaushalten, deren Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Rechtsgrundlage sind § 28a Abs. 7 und die §§ 8 und 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Zulässige Tätigkeiten sind unter anderem Mahlzeiten zubereiten, Reinigung, Gartenpflege sowie Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern, Kranken, alten und pflegebedürftigen Menschen.
Statt mehrerer Meldungen an Krankenkasse, Rentenversicherung, Finanzamt und Unfallversicherung reichen Sie ein einziges Formular bei der Minijob-Zentrale ein. Sie bündelt die Abgaben und leitet sie weiter. Mit der ersten Anmeldung erhalten Sie eine Betriebsnummer, die für alle späteren Meldungen gilt.
Wie hoch sind die Abgaben 2026?
Für private Arbeitgeber betragen die Abgaben seit dem 1. Januar 2026 höchstens 14,62 Prozent des Bruttoentgelts:
| Abgabe | Satz |
|---|---|
| Krankenversicherung | 5,0 % |
| Rentenversicherung | 5,0 % |
| Pauschsteuer (ohne individuelle Lohnsteuermerkmale) | 2,0 % |
| Umlage U1 (Entgeltfortzahlung bei Krankheit) | 0,8 % |
| Umlage U2 (Mutterschutz) | 0,22 % |
| Gesetzliche Unfallversicherung | 1,6 % |
Bei 603 Euro Monatslohn ergibt das 88,16 Euro. Für Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Insolvenzgeldumlage fallen keine Abgaben an. In der Rentenversicherung gilt für den Minijobber ein Eigenanteil, bei Privathaushalten 13,6 Prozent, höchstens 82,01 Euro im Monat. Auf Antrag beim Arbeitgeber kann sich die Haushaltshilfe davon befreien lassen (§ 6 Abs. 1b SGB VI).
Wie hoch ist die Verdienstgrenze?
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Sie wird aus dem Mindestlohn berechnet: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Bei 13,90 Euro Mindestlohn ergibt das 603 Euro, dem entsprechen rechnerisch rund 43 Stunden im Monat.
Überschreiten Sie die Grenze unvorhersehbar, bleibt der Minijob bestehen, wenn das in höchstens zwei Kalendermonaten im Zeitjahr passiert und der Verdienst in diesen Monaten nicht mehr als das Doppelte der Grenze beträgt. Eine planbare, regelmäßige Überschreitung ist dagegen nicht zulässig.
Haushaltsscheck ausfüllen: Das gehört hinein
- Angaben zum Arbeitgeber: Name, Anschrift, E-Mail, Telefon, Betriebsnummer und Steuernummer, falls vorhanden.
- Angaben zur Haushaltshilfe: Name, Anschrift, Geburtsdaten, Rentenversicherungsnummer. Ist sie unbekannt, geben Sie Geburtsname, Geburtsdatum, Geschlecht und Geburtsort an.
- Beschäftigung: Beginn, Arbeitsentgelt, Art der Tätigkeit.
- Bankverbindung: für das SEPA-Basislastschriftmandat.
Sie können online anmelden, das Formular als PDF ausdrucken und per Post oder Fax senden oder telefonisch anmelden. Die Angaben werden schriftlich bestätigt. Prüfen Sie die Bestätigung unmittelbar.
Welcher Schein gilt wann?
Neben dem Haushaltsscheck für die Anmeldung gibt es weitere Formulare. Welches Sie brauchen, hängt vom Anlass ab:
| Anlass | Formular |
|---|---|
| Beginn der Beschäftigung | Haushaltsscheck |
| Neue Bankverbindung, steigender oder sinkender Verdienst | Änderungscheck |
| Schwankender Verdienst | Halbjahresscheck |
| Ende der Beschäftigung | Änderungscheck mit Auswahl Ende der Beschäftigung |
Nach § 28a Abs. 7 SGB IV ist die Meldung unverzüglich zu erstatten. Das gilt auch für Änderungen: Ändert sich der Lohn, melden Sie das unverzüglich. Bei gleichbleibendem Verdienst müssen Sie nach der Anmeldung nichts weiter einreichen. Bei der Anmeldung geben Sie außerdem an, ob die Haushaltshilfe bei mehreren Arbeitgebern tätig ist (§ 28a Abs. 8 SGB IV).
Fristen: Dauerhafter oder schwankender Lohn
Bei gleichbleibendem Lohn genügt die Anmeldung, spätere Änderungen melden Sie mit dem Änderungscheck. Bei schwankendem Lohn reichen Sie den Halbjahresscheck ein.
| Lohnart | Meldung | Termine |
|---|---|---|
| Gleichbleibend | Beitragsnachweis | 31. Juli (1. Halbjahr), 31. Januar (2. Halbjahr) |
| Schwankend | Halbjahresscheck | 30. Juni, 31. Dezember |
Die Anmeldung selbst soll zeitnah zum Beschäftigungsbeginn erfolgen. Die Bearbeitung dauert zwei bis vier Wochen. Die genauen Abbuchungstage entnehmen Sie dem Bescheid der Minijob-Zentrale.
Wann wird abgebucht?
Die Minijob-Zentrale bucht die Abgaben halbjährlich per SEPA-Basislastschrift ab. Für Januar bis Juni nennt sie den 31. Juli des laufenden Jahres, für Juli bis Dezember den 31. Januar des Folgejahres. Prüfen Sie, ob zu diesen Terminen genug Geld auf dem Konto liegt. Scheitert der Einzug aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, oder rufen Sie die Lastschrift zurück, fallen nach § 24 Abs. 3 SGB IV Säumniszuschläge an, dazu die Bankgebühren der Rücklastschrift.
Beispiel (Annahmen): Zwei Haushaltshilfen mit gleichbleibendem Lohn, abgerechnet für ein Halbjahr mit sechs Monaten.
| Monatslohn | Lohn im Halbjahr | Abgaben 14,62 % | Lohn plus Abgaben |
|---|---|---|---|
| 603,00 Euro | 3.618,00 Euro | 528,95 Euro | 4.146,95 Euro |
| 180,70 Euro | 1.084,20 Euro | 158,51 Euro | 1.242,71 Euro |
Die Spalte Lohn plus Abgaben zeigt Ihre Gesamtkosten. Den Lohn überweisen Sie selbst an die Haushaltshilfe, die Minijob-Zentrale zieht von Ihnen per Lastschrift nur die Abgaben ein, im Beispiel 528,95 Euro beziehungsweise 158,51 Euro je Halbjahr.
Beispiel: Abgaben bei zwei Verdiensten
Beispiel (Annahmen): Zwei Haushalte beschäftigen jeweils eine Haushaltshilfe, einmal zum Höchstlohn, einmal mit drei Wochenstunden zu 13,90 Euro.
| Lohn im Monat | Abgaben 14,62 % | Gesamt |
|---|---|---|
| 603,00 Euro | 88,16 Euro | 691,16 Euro |
| 180,70 Euro | 26,42 Euro | 207,12 Euro |
Die Abgaben wachsen proportional zum Lohn. Einen Sockelbetrag gibt es nicht, Sie zahlen also bei wenigen Stunden entsprechend weniger.
Welche Bescheinigung bekomme ich für die Steuer?
Die Minijob-Zentrale verschickt jedes Jahr im Februar automatisch eine Bescheinigung für das Vorjahr. Sie enthält den Beschäftigungszeitraum, die Höhe des Verdienstes und die Abgaben einschließlich Pauschsteuer und Unfallversicherung. Die Minijob-Zentrale beschreibt sie als Nachweis für die Steuererklärung. Mit ihr beantragen Sie die Ermäßigung nach § 35a EStG: 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 510 Euro im Jahr. Zahlt die Haushaltshilfe den vollen Beitrag zur Rentenversicherung, erhält auch sie im Februar eine Bescheinigung für ihre Steuererklärung.
Was passiert bei Verstößen?
Wer einen Minijob im Haushalt nicht meldet, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden. Hinzu kommen Nachforderungen der Abgaben. Wer unsicher ist, ob Beiträge richtig berechnet sind, nutzt den Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale oder fragt telefonisch dort nach. Eine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall ersetzt das nicht.
Häufige Fragen
Was kostet der Haushaltsscheck?
Das Verfahren ist gebührenfrei. Es fallen nur die Abgaben von höchstens 14,62 Prozent des Lohns an.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Haushaltsschecks?
Nach Angabe des Verwaltungsportals des Bundes zwei bis vier Wochen. Die Bestätigung kommt schriftlich.
Wer zieht die Abgaben ein und wann?
Die Minijob-Zentrale zieht sie halbjährlich per SEPA-Lastschrift ein. Die Abbuchungstermine stehen im Bescheid.
Gilt der Haushaltsscheck auch für Pflegekräfte und Gärtner?
Ja, soweit die Tätigkeit haushaltsnah ist, zum Beispiel Gartenpflege oder Betreuung von Kranken und Pflegebedürftigen, und die Verdienstgrenze eingehalten wird.
Kann ich meine Ehepartnerin über den Haushaltsscheck beschäftigen?
In der Regel nicht, denn bei Angehörigen wird ein Beschäftigungsverhältnis meist nicht anerkannt. Klären Sie den Einzelfall vor der Anmeldung mit der Minijob-Zentrale.
Wann bekomme ich die Bescheinigung für das Finanzamt?
Die Minijob-Zentrale verschickt sie jedes Jahr im Februar automatisch für das Vorjahr. Sie enthält Beschäftigungszeitraum, Verdienst und Abgaben.
Quellen
- Minijob-Zentrale: Haushaltshilfe anmelden
- Verwaltungsportal des Bundes: Haushaltsscheck, Abgaben und Fristen
- AOK: Haushaltsscheckverfahren bei Minijobs (Stand 01.01.2026)
- § 8 SGB IV Geringfügige Beschäftigung
- § 111 SGB IV Bußgeldvorschriften
- § 6 SGB VI Versicherungsfreiheit, Befreiung auf Antrag
- § 28a SGB IV Meldepflicht, Haushaltsscheck (Abs. 7 und 8)
- § 24 SGB IV Säumniszuschlag
- § 35a EStG Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
- Minijob-Zentrale: Abgaben, Steuern und Fristen bei Haushaltshilfen
- Minijob Magazin: Haushaltshilfe anmelden, Steuern sparen
- Minijob-Zentrale: Haushaltshilfe abmelden
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.