Ratgeber · Haushaltshilfe und Recht · Stand 25.10.2026

Putzfrau kündigen: Kündigungsfrist, Form und Abmeldung

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist für eine Haushaltshilfe beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 BGB). Wer als Arbeitgeber kündigt, muss die Frist mit der Dauer der Beschäftigung verlängern. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, eine E-Mail genügt nicht. Danach melden Sie die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale ab.

Welche Kündigungsfrist gilt für die Putzfrau?

Ohne abweichende Vereinbarung gilt § 622 BGB. Für beide Seiten beträgt die Grundkündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten verkürzt sich die Frist auf zwei Wochen.

Kündigen Sie als Arbeitgeber, verlängert sich die Frist mit der Beschäftigungsdauer. Die Kündigung wirkt dann jeweils zum Ende eines Kalendermonats:

BeschäftigungsdauerKündigungsfrist des Arbeitgebers
bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder Monatsende
ab 2 Jahren1 Monat zum Monatsende
ab 5 Jahren2 Monate zum Monatsende
ab 8 Jahren3 Monate zum Monatsende
ab 10 Jahren4 Monate zum Monatsende
ab 12 Jahren5 Monate zum Monatsende
ab 15 Jahren6 Monate zum Monatsende
ab 20 Jahren7 Monate zum Monatsende

Kündigt die Haushaltshilfe selbst, bleibt es bei der Grundfrist von vier Wochen, solange der Vertrag nichts anderes sagt. Eine vertraglich vereinbarte Frist für die Haushaltshilfe darf nicht länger sein als die für den Arbeitgeber.

Fristenbeispiel

Beispiel (Annahmen): Sie kündigen schriftlich, die Haushaltshilfe ist seit einem Jahr beschäftigt. Die Kündigung geht ihr am 10. März zu. Vier Wochen später endet die Frist am 7. April, nächster Termin ist der 15. April. Das Arbeitsverhältnis endet also am 15. April. Geht die Kündigung erst am 20. März zu, endet die Frist am 17. April, nächster Termin ist der 30. April.

Wichtig: Maßgeblich ist der Zugang beim Empfänger, nicht das Datum auf dem Brief. Übergeben Sie das Schreiben persönlich gegen Empfangsbestätigung oder lassen Sie es nachweisbar zustellen.

Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?

Ja. Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine E-Mail, SMS oder Nachricht per Messenger genügt nicht. Das Schreiben muss eigenhändig unterschrieben sein. Das gilt für Sie und für die Haushaltshilfe.

Der Nachweis über den Zugang ist wichtig, wenn später Streit über den Beendigungszeitpunkt entsteht. Persönliche Übergabe mit Zeugen oder Empfangsquittung sind üblich. Ob eine Begründung nötig ist, hängt davon ab, ob Kündigungsschutz besteht. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich beraten.

Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?

Nach § 626 BGB können beide Seiten das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Frist beenden. Voraussetzung sind Tatsachen, aufgrund derer Ihnen die Fortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, nach Abwägung der Interessen beider Seiten. Zwei Punkte sind entscheidend:

  • Zwei-Wochen-Frist: Die fristlose Kündigung ist nur innerhalb von zwei Wochen zulässig. Die Frist beginnt, sobald Sie die Tatsachen kennen, die die Kündigung begründen.
  • Begründung: Auf Verlangen der anderen Seite müssen Sie den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Auch die fristlose Kündigung braucht nach § 623 BGB die Schriftform. Weil die Hürden hoch sind und ein Fehler teuer werden kann, lassen Sie den Fall vorher von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.

Gilt das Kündigungsschutzgesetz im Privathaushalt?

Das Kündigungsschutzgesetz gilt nach § 23 KSchG grundsätzlich nicht, wenn regelmäßig fünf oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden. Für Arbeitnehmer, die nach dem 31. Dezember 2003 eingestellt wurden, liegt die Schwelle bei zehn. Ein Privathaushalt mit einer Haushaltshilfe liegt in aller Regel darunter. Eine Kündigung braucht dann keinen im Gesetz festgelegten Grund.

Ausnahmen betreffen den Sonderkündigungsschutz. Eine Kündigung ist etwa während der Schwangerschaft und bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens aber bis vier Monate danach, grundsätzlich unzulässig (§ 17 MuSchG). Auch Willkür und Diskriminierung sind keine tragfähigen Gründe. Zu Einzelfällen berät ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Was gilt bei Krankheit während der Kündigungsfrist?

Wird die Haushaltshilfe krank, bleibt Ihre Pflicht zur Entgeltfortzahlung bestehen. Nach § 8 Abs. 1 EntgFG wird der Anspruch auf Fortzahlung nicht dadurch berührt, dass Sie wegen der Krankheit kündigen. Endet das Arbeitsverhältnis dagegen aus anderen Gründen während der Krankheit, endet auch der Anspruch mit dem Arbeitsverhältnis (§ 8 Abs. 2 EntgFG). Die Sechswochenfrist bleibt dabei die Obergrenze. Eine Kündigung wegen der Krankheit macht die Fortzahlung also nicht überflüssig.

Abmeldung bei der Minijob-Zentrale

Endet das Arbeitsverhältnis, melden Sie die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale ab. Online mit dem Änderungsscheck (Auswahl Ende der Beschäftigung) oder per Formular per Post oder Fax. Nennen Sie das Ende der Beschäftigung. Melden Sie zeitnah, sonst kann die Minijob-Zentrale weiter Abgaben einziehen.

Zahlen Sie bis zum letzten Tag den Lohn weiter und gelten Sie Resturlaub ab, den die Haushaltshilfe nicht mehr nehmen kann. Der Urlaubsanspruch ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz und beträgt mindestens 24 Werktage bei einer Sechstagewoche, bei weniger Arbeitstagen anteilig. Mehr dazu im Ratgeber zu Urlaub und Krankheit. Fragen Sie auch nach einem Arbeitszeugnis, auf das die Haushaltshilfe Anspruch haben kann.

So läuft die Abmeldung ab

Für die Abmeldung gibt es nach Angaben der Minijob-Zentrale keine feste Frist, Sie können sie jederzeit vornehmen. Die Abgaben werden am 31. Januar und am 31. Juli abgebucht. Melden Sie deshalb so früh wie möglich ab, damit keine unnötige Abbuchung erfolgt. Zu viel gezahlte Abgaben werden erstattet.

  1. Daten bereithalten: Ihre achtstellige Betriebsnummer und die Rentenversicherungsnummer der Haushaltshilfe.
  2. Online abmelden: Änderungscheck oder Minijob-Manager, unter Änderungswunsch den Punkt Ende der Beschäftigung wählen.
  3. Alternativ per Post oder Fax: den einseitigen Änderungscheck als PDF ausdrucken und an die Minijob-Zentrale senden.
  4. Bestätigung ablegen: Sie erhalten eine Abmeldebestätigung. Prüfen Sie das Enddatum.

Resturlaub und Arbeitszeugnis zum Ende

Scheidet die Haushaltshilfe nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte des Kalenderjahres aus, steht ihr nach § 5 BUrlG ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat zu. Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet.

Arbeitstage pro WocheJahresurlaubAusscheiden zum 31. März (3 volle Monate)
28 Tage2 Tage
312 Tage3 Tage
624 Tage6 Tage

Urlaub, der bis zum Ende nicht mehr gewährt werden kann, ist abzugelten. Außerdem hat die Haushaltshilfe bei Beendigung Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (§ 109 GewO). Ein einfaches Zeugnis nennt Art und Dauer der Tätigkeit, ein qualifiziertes auf Verlangen auch Leistung und Verhalten. Es muss klar und verständlich formuliert sein und darf keine versteckten Botschaften enthalten.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist für die Putzfrau?

Vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, wenn nichts anderes vereinbart ist. In einer Probezeit bis zu sechs Monaten gelten zwei Wochen.

Kann ich der Putzfrau fristlos kündigen?

Nur aus wichtigem Grund, wenn Ihnen die Fortsetzung bis zum Ende der Frist nicht zumutbar ist. Die Hürden sind hoch. Lassen Sie den Fall vorher juristisch prüfen.

Reicht eine WhatsApp oder E-Mail zur Kündigung?

Nein, die Kündigung braucht Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Brauche ich einen Kündigungsgrund?

Im Privathaushalt in der Regel nicht, weil das Kündigungsschutzgesetz bei kleiner Beschäftigtenzahl nicht gilt. Sonderkündigungsschutz, etwa bei Schwangerschaft, bleibt aber bestehen.

Wann muss ich die Putzfrau bei der Minijob-Zentrale abmelden?

Zeitnah nach dem Ende der Beschäftigung, am besten sofort nach Zugang der Kündigung mit dem Datum des letzten Arbeitstags.

Muss ich der Putzfrau ein Zeugnis ausstellen?

Auf Verlangen ja. Nach § 109 GewO besteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das einfache Zeugnis nennt Art und Dauer der Tätigkeit, das qualifizierte auf Wunsch auch Leistung und Verhalten.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.