Ratgeber · Haushaltshilfe und Recht · Stand 25.10.2026

Haushaltshilfe: Unfallversicherung und Haftpflicht richtig regeln

Eine angemeldete Haushaltshilfe ist gesetzlich unfallversichert. Im Haushaltsscheck-Verfahren melden Sie sie bei der Minijob-Zentrale an, die auch die Unfallversicherung abwickelt und 1,6 Prozent des Entgelts einzieht. Bei 603 Euro Monatslohn sind das 9,65 Euro. Schäden, die die Haushaltshilfe anderen zufügt, deckt diese Versicherung nicht ab, dafür brauchen Sie die private Haftpflicht.

Ist eine Haushaltshilfe unfallversichert?

Ja. Beschäftigte sind kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Das gilt auch für Haushaltshilfen in Privathaushalten. Die Versicherung greift bei Arbeitsunfällen im Haushalt, bei Wegeunfällen auf dem Weg zur und von der Arbeit sowie bei Berufskrankheiten. Die Haushaltshilfe zahlt dafür nichts, den Beitrag trägt allein der Haushalt als Arbeitgeber.

Die Unfallversicherung übernimmt Heilbehandlung und Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe, Pflegeleistungen und Geldleistungen. Heilbehandlung und Rehabilitation haben nach dem Gesetz Vorrang vor Rentenleistungen.

Was zählt als Arbeits- und Wegeunfall?

Ein Arbeitsunfall ist nach § 8 SGB VII ein Unfall, den die Haushaltshilfe bei ihrer versicherten Tätigkeit erleidet, also ein zeitlich begrenztes, von außen einwirkendes Ereignis mit einem Gesundheitsschaden. Beim Wegeunfall ist der unmittelbare Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle versichert. Ein Umweg ist nur in Ausnahmefällen mitversichert, etwa wenn die Haushaltshilfe ihr Kind wegen der Arbeit in fremde Betreuung bringt oder eine Fahrgemeinschaft mit anderen Berufstätigen bildet. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Tätigkeit für Ihren Haushalt, nicht auf private Wege.

Wie melde ich die Unfallversicherung an?

Im Haushaltsscheck-Verfahren müssen Sie nichts gesondert melden. Die Minijob-Zentrale übernimmt die Anmeldung zur Unfallversicherung und den Beitragseinzug mit. Sie geben im Haushaltsscheck die Daten der Haushaltshilfe an, danach läuft der Beitrag über die halbjährliche Abbuchung.

Nach Angaben der Minijob-Zentrale meldet sie den zuständigen Unfallversicherungsträger, sobald Ihre Anmeldung eingeht, und zieht den Beitrag zweimal im Jahr ein, zum 31. Juli und zum 31. Januar. Für Fragen zur Unfallversicherung nennt sie eine eigene Servicenummer auf ihrer Website, die Sie vor einem Anruf nachlesen können.

Außerhalb des Haushaltsscheck-Verfahrens, etwa bei einer Beschäftigung über der Verdienstgrenze von 603 Euro, ist der zuständige Unfallversicherungsträger die richtige Adresse. Das ist je nach Bundesland eine Unfallkasse oder ein Gemeindeunfallversicherungsverband. Unternehmer melden dem Träger den Beginn nach dem Gesetz innerhalb einer Woche, Änderungen innerhalb von vier Wochen. Ob und wie das für Privathaushalte konkret gilt, erfragen Sie beim Träger Ihres Landes oder bei der Minijob-Zentrale.

Was kostet die Unfallversicherung?

Im Haushaltsscheck-Verfahren beträgt der Beitrag 1,6 Prozent des Entgelts. Er ist Teil der Gesamtabgaben von höchstens 14,62 Prozent.

MonatslohnUnfallversicherung 1,6 %Jahresbetrag
100,00 Euro1,60 Euro19,20 Euro
180,70 Euro (3 Std. pro Woche zu 13,90 Euro)2,89 Euro34,69 Euro
300,00 Euro4,80 Euro57,60 Euro
603,00 Euro (Höchstgrenze)9,65 Euro115,78 Euro

Die Beträge sind gerundet. Der Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale liefert die exakten Werte. Der Beitrag steigt mit dem Lohn und bleibt für Sie gut kalkulierbar.

Was bietet die Unfallversicherung nicht?

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Personenschäden der Haushaltshilfe ab. Nicht abgedeckt sind:

  • Schäden, die die Haushaltshilfe bei Dritten verursacht, etwa wenn sie beim Putzen ein Fenster des Nachbarn beschädigt
  • Schäden an Ihrem eigenen Eigentum, etwa ein zerbrochenes Glas
  • Schäden an Besuchern oder Kindern im Haushalt

Der Haushalt ist als Arbeitgeber gegenüber der Haushaltshilfe bei Arbeitsunfällen durch die Unfallversicherung weitgehend von der Haftung freigestellt: Er haftet nach dem Gesetz nur bei Vorsatz und bei Unfällen auf den in § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII genannten versicherten Wegen persönlich. Das ist der Grund, warum die Unfallversicherung für den Arbeitgeber mehr ist als eine Formalie.

Welche Haftpflicht ist sinnvoll?

Verursacht die Haushaltshilfe bei Dritten einen Schaden, kann der Geschädigte unter Umständen auch Sie als Arbeitgeber in Anspruch nehmen. Die private Haftpflichtversicherung springt hier ein, wenn Hausangestellte darin mitversichert sind. Ob das so ist, steht in den Versicherungsbedingungen. Prüfen Sie diese Punkte:

  • Sind Hausangestellte und Minijobber ausdrücklich mitversichert?
  • Gibt es Einschränkungen bei Schäden an gemieteten Räumen oder geliehenen Sachen?
  • Reicht die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden?

Wie hoch die Deckungssumme sein sollte, lässt sich nicht pauschal sagen. Verbraucherzentralen und Versicherungsberater helfen bei der Einschätzung. Schäden der Haushaltshilfe an Ihrem Eigentum regelt keine dieser Versicherungen automatisch. Hier hilft allenfalls die Hausratversicherung, je nach Vertrag.

Wer zahlt wann? Der Überblick

FallZuständig
Haushaltshilfe verletzt sich bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweggesetzliche Unfallversicherung
Haushaltshilfe beschädigt Eigentum eines Drittenprivate Haftpflichtversicherung, wenn Hausangestellte mitversichert sind
Haushaltshilfe beschädigt Ihr eigenes Eigentumkeine Versicherung automatisch, im Einzelfall Hausratversicherung je nach Vertrag
Haushaltshilfe verletzt sich in der Freizeitnicht Ihre Unfallversicherung, ihre eigene Absicherung

Eine private Unfallpolice ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Nach Angaben der Minijob-Zentrale ersetzt eine private Unfallversicherung den gesetzlichen Schutz nicht.

Wegeunfall und Unfallanzeige: Was tun im Ernstfall?

  • Sorgen Sie zuerst für Erste Hilfe und ärztliche Versorgung. Die Haushaltshilfe sollte beim Arzt angeben, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt.
  • Informieren Sie den Unfallversicherungsträger. Wenden Sie sich an die Minijob-Zentrale, die im Haushaltsscheck-Verfahren die Unfallversicherung abwickelt, und lassen Sie sich den zuständigen Träger nennen.
  • Halten Sie Datum, Hergang und Zeugen schriftlich fest.
  • Zahlen Sie für die ersten Wochen den Lohn nach den Regeln der Entgeltfortzahlung weiter.

Die Minijob-Zentrale rät, jeden Arbeitsunfall, der ärztlich behandelt wird, dem Unfallversicherungsträger unter Angabe der Betriebsnummer zu melden. Das Gesetz regelt die Unfallanzeige in § 193 SGB VII: Sie ist erforderlich, wenn die versicherte Person getötet oder mehr als drei Tage arbeitsunfähig wird, und innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis zu erstatten. Wie diese Pflicht im Haushaltsscheck-Verfahren praktisch läuft, erfragen Sie bei der Minijob-Zentrale. Im Zweifel melden Sie lieber einmal zu viel.

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller läuft die Abwicklung. Bei Zweifeln lassen Sie sich von der Unfallversicherung oder der Minijob-Zentrale beraten.

Häufige Fragen

Muss ich für die Haushaltshilfe eine Unfallversicherung abschließen?

Nein, die gesetzliche Unfallversicherung besteht kraft Gesetzes. Im Haushaltsscheck-Verfahren meldet und kassiert die Minijob-Zentrale sie mit. Sie zahlen 1,6 Prozent des Entgelts.

Wie viel kostet die Unfallversicherung für die Putzfrau?

1,6 Prozent des Lohns. Bei 603 Euro im Monat sind das 9,65 Euro, bei drei Wochenstunden zum Mindestlohn rund 2,89 Euro.

Ist die Putzfrau auf dem Weg zur Arbeit versichert?

Ja, Wegeunfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle sind gesetzlich unfallversichert.

Wer zahlt, wenn die Putzfrau etwas kaputt macht?

Schäden an Ihrem eigenen Eigentum deckt die Unfallversicherung nicht. Welche Versicherung einspringt, hängt von Ihrer Haftpflicht- und Hausratversicherung ab. Lassen Sie sich die Mitversicherung bestätigen.

Brauche ich eine zusätzliche private Unfallversicherung für die Haushaltshilfe?

Für Arbeitsunfälle ist sie meist nicht nötig, da die gesetzliche Unfallversicherung greift. Für Freizeitunfälle der Haushaltshilfe wären Sie ohnehin nicht zuständig.

Wann muss ich einen Unfall der Haushaltshilfe melden?

Nach § 193 SGB VII innerhalb von drei Tagen, wenn die versicherte Person getötet oder mehr als drei Tage arbeitsunfähig wird. Die Minijob-Zentrale rät, jeden ärztlich behandelten Arbeitsunfall zu melden. Im Zweifel fragen Sie dort nach.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.