Ratgeber · Haushaltshilfe und Recht · Stand 25.10.2026
Haushaltshilfe mit Pflegegrad: Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI nutzen
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege können nach § 45b SGB XI bis zu 131 Euro im Monat für qualitätsgesicherte Entlastungsleistungen einsetzen, darunter nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie eine Haushaltshilfe. Erstattet wird auf Antrag gegen Belege bei der Pflegekasse. Eine selbst per Minijob angestellte Haushaltshilfe zählt nicht ohne Weiteres dazu.
Hauptratgeber zum Thema Haushaltshilfe und Recht: Haushaltshilfe anmelden: Schritt für Schritt zur legalen Anstellung
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf bis zu 131 Euro im Monat. Er soll pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit im Alltag fördern. Ausgezahlt wird er nicht in bar. Sie reichen Belege ein und bekommen die Kosten erstattet, oder der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob Sie Pflegegeld oder Sachleistungen beziehen. Er gilt für das jeweilige Kalenderjahr. Wer unsicher ist, ob und in welcher Höhe der Anspruch besteht, fragt bei der zuständigen Pflegekasse nach oder nutzt eine kostenlose Pflegeberatung. Halten Sie Ihren Pflegegrad-Bescheid bereit, denn dort stehen die für Sie geltenden Leistungen.
Wofür darf ich ihn einsetzen?
Das Gesetz nennt vier Einsatzzwecke. Auch Mittel der Verhinderungspflege können für diese Leistungen eingesetzt werden (§ 45b Abs. 1 Satz 2 SGB XI):
| Leistung | Hinweis |
|---|---|
| Tages- oder Nachtpflege | Eigenanteile der Einrichtung |
| Kurzzeitpflege | Eigenanteile |
| Ambulante Pflegedienste | in den Pflegegraden 2 bis 5 nicht für Leistungen der Selbstversorgung |
| Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag | hier zählen Haushaltshilfen, Betreuung, Begleitung |
Auf den Belegen muss erkennbar sein, zu welcher Leistungsart sie gehören. Die Vergütung darf die Preise vergleichbarer Sachleistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen.
Wann zählt eine Haushaltshilfe?
Entscheidend ist die Anerkennung. Die Haushaltshilfe zählt, wenn sie über ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag tätig wird. Das sind in der Regel ambulante Dienste, Agenturen oder anerkannte Einzelpersonen. Die Anerkennungsvoraussetzungen regeln die Bundesländer jeweils in einer Verordnung. Ob eine Nachbarin oder eine privat angestellte Haushaltshilfe anerkannt werden kann, unterscheidet sich von Land zu Land.
Wenn Sie eine Haushaltshilfe selbst im Minijob über den Haushaltsscheck beschäftigen, ist sie in der Regel kein anerkanntes Angebot. Der Entlastungsbetrag deckt Ihre Kosten dann nicht ohne Weiteres. Fragen Sie vorab bei der Pflegekasse, ob und unter welchen Bedingungen die Anerkennung möglich ist. Lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
Was sind anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag?
§ 45a SGB XI beschreibt drei Bereiche, in denen solche Angebote tätig sind: Betreuungsangebote, Entlastung pflegender Angehöriger und Entlastung im Alltag, etwa bei der Haushaltsführung und der Organisation benötigter Hilfen. Genannt werden unter anderem Vermittlungsagenturen, Alltags- und Pflegebegleiter und haushaltsnahe Dienstleistungen. Jedes Angebot braucht eine Anerkennung nach dem jeweiligen Landesrecht und ein Konzept mit Angaben zu Qualitätssicherung, Leistungen, Kosten und Qualifikation der Helfenden. Die Landesregierungen können Einzelheiten zur Anerkennung per Rechtsverordnung regeln.
Fragen Sie den Anbieter deshalb nach dem Nachweis der Anerkennung und lassen Sie sich bei der Pflegekasse bestätigen, dass die Leistung erstattungsfähig ist.
So rechnen Sie ab
- Anbieter prüfen. Lassen Sie sich die Anerkennung nach Landesrecht nachweisen.
- Rechnung erhalten. Sie muss Leistungsart, Zeitraum, Stunden und Preis ausweisen.
- Einreichen. Reichen Sie die Rechnung mit Ihrem Erstattungsantrag bei Ihrer Pflegekasse ein. Ob ein Anbieter auch direkt mit der Pflegekasse abrechnet, fragen Sie beim Anbieter und bei der Kasse nach.
- Erstattung abwarten. Die Pflegekasse erstattet bis zur Höhe der noch verfügbaren Beträge.
Der Anspruch entsteht ohne vorherigen Antrag, die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag gegen Vorlage von Belegen. Privat Versicherte reichen bei ihrem Versicherer ein, Beihilfeberechtigte teils zusätzlich bei der Beihilfestelle.
Gibt es neben dem Entlastungsbetrag weitere Mittel?
Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige nach § 45a Abs. 4 SGB XI zusätzlich einen Umwandlungsanspruch nutzen. Dabei werden Kosten für anerkannte Angebote erstattet und auf den ambulanten Sachleistungsanspruch angerechnet. Voraussetzung ist, dass im Kalendermonat keine Sachleistungen bezogen wurden. Der Betrag ist auf 40 Prozent des Höchstbetrags nach § 36 SGB XI im Monat begrenzt. Eine vorherige Antragstellung ist nicht nötig, erstattet wird auf Antrag gegen Belege. Der Entlastungsbetrag nach § 45b wird unabhängig davon in Anspruch genommen.
| Leistung | Rechtsgrundlage | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag, bis zu 131 Euro im Monat | § 45b SGB XI | häusliche Pflege |
| Umwandlungsanspruch, bis 40 Prozent des Sachleistungshöchstbetrags | § 45a Abs. 4 SGB XI | ab Pflegegrad 2, keine Sachleistungen im Monat |
Ansparen und Verfall
Ein Jahr hat bis zu 1.572 Euro (12 mal 131 Euro). Nicht verbrauchte Beträge verfallen nicht sofort: Sie lassen sich in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen, also bis Ende Juni des Folgejahres nutzen. Nutzen Sie von Januar bis Mai nichts, haben Sie im Mai 655 Euro angespart, die Sie später einsetzen können.
Wichtig: Die Beträge sind an die Rechnungen gebunden. Reichen Sie Belege rechtzeitig ein, sonst verfällt der Anspruch.
Rechenbeispiel: Ansparen über ein Halbjahr
Beispiel (Annahmen): Ein anerkannter Anbieter stellt in den Monaten Januar bis März jeweils 100 Euro in Rechnung. Der Anspruch beträgt 131 Euro im Monat.
| Monat | Verfügbar | Rechnung | Rest |
|---|---|---|---|
| Januar | 131 Euro | 100 Euro | 31 Euro |
| Februar | 131 + 31 = 162 Euro | 100 Euro | 62 Euro |
| März | 131 + 62 = 193 Euro | 100 Euro | 93 Euro |
Der Rest von 93 Euro bleibt im ersten Kalenderhalbjahr nutzbar. Was bis Ende Juni nicht verbraucht ist, lässt sich nach § 45b Abs. 1 SGB XI in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen. Reichen Sie Belege zeitnah ein.
Wirkt sich der Entlastungsbetrag auf die Sozialhilfe aus?
Nach § 45b Abs. 3 SGB XI wird der Entlastungsbetrag bei den Fürsorgeleistungen nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB XI nicht berücksichtigt. Bei Leistungen der Hilfe zur Pflege nach §§ 64i oder 66 SGB XII kann er berücksichtigt werden, wenn die Inhalte der Leistungen einander entsprechen. Wer Sozialhilfe bezieht, fragt vor der Abrechnung beim Sozialamt und bei der Pflegekasse nach.
Steuer und Kombination mit der Haushaltshilfe
Kosten, die die Pflegekasse erstattet, haben Sie nicht selbst getragen. Sie können sie deshalb nicht noch einmal nach § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen. Absetzbar sind nur Ihre eigenen Aufwendungen. Das gilt auch für Pflege- und Betreuungskosten, soweit sie hauswirtschaftliche Hilfen enthalten. Eine Beratung im Einzelfall leistet ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Änderungen bei den Leistungen der Pflegeversicherung werden politisch diskutiert, und Leistungsbeträge können sich ändern. Prüfen Sie vor der Planung den aktuellen Stand bei Ihrer Pflegekasse oder auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
Bis zu 131 Euro im Monat, das sind bis zu 1.572 Euro im Jahr, für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege.
Kann ich damit meine Putzfrau bezahlen?
Nur wenn sie über ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag arbeitet. Eine selbst im Minijob angestellte Haushaltshilfe ist nicht ohne Weiteres erstattungsfähig. Klären Sie das vorher mit der Pflegekasse.
Brauche ich einen Antrag für den Entlastungsbetrag?
Der Anspruch entsteht ohne vorherigen Antrag. Für die Kostenerstattung stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse und reichen Belege ein.
Verfällt der Entlastungsbetrag am Jahresende?
Nicht genutzte Beträge sind in das folgende Kalenderhalbjahr übertragbar, also bis Ende Juni des Folgejahres.
Zahlt die Pflegekasse direkt an die Haushaltshilfe?
Das Gesetz sieht Kostenerstattung an die pflegebedürftige Person gegen Belege vor. Ob ein anerkannter Anbieter direkt abrechnet, klären Sie mit dem Anbieter und der Pflegekasse.
Wer erkennt Angebote zur Unterstützung im Alltag an?
Die Anerkennung richtet sich nach dem Landesrecht des Bundeslandes (§ 45a SGB XI). Lassen Sie sich den Nachweis vom Anbieter zeigen und fragen Sie die Pflegekasse.
Quellen
- § 45b SGB XI Entlastungsbetrag
- § 35a EStG Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
- Minijob-Zentrale: Haushaltshilfe anmelden
- AOK: Haushaltsscheckverfahren bei Minijobs (Stand 01.01.2026)
- § 45a SGB XI Angebote zur Unterstützung im Alltag
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.