Ratgeber · Gewerbe und Hausverwaltung · Stand 24.10.2026
Reinigungsmittel, Gefahrstoffe und Arbeitsschutz: Prüfliste für Auftraggeber
Verantwortlich für Gefahrstoffe und Arbeitsschutz ist zuerst die Reinigungsfirma als Arbeitgeber ihrer Beschäftigten. Auftraggeber sollten sich dennoch Nachweise zeigen lassen: Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitsdatenblätter, schriftliche Betriebsanweisungen und eine mindestens jährliche, dokumentierte Unterweisung. Das schützt die Reinigungskräfte, Ihre Beschäftigten und Ihr Gebäude.
Hauptratgeber zum Thema Gewerbe und Hausverwaltung: Gebäudereinigung ausschreiben: Ablauf, Kriterien und Angebotsvergleich
Wer ist verantwortlich: Reinigungsfirma oder Auftraggeber?
Die Reinigungsfirma ist Arbeitgeber der Reinigungskräfte und trägt die Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Arbeiten Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Ort, müssen die Arbeitgeber nach § 8 Arbeitsschutzgesetz zusammenarbeiten und sich gegenseitig informieren. Als Auftraggeber sollten Sie deshalb Gefährdungen in Ihrem Objekt (z. B. empfindliche Böden, Labore, Aufzüge, elektrische Anlagen) vorab benennen und sich im Gegenzug die Schutzkonzepte der Firma zeigen lassen.
Was der Auftraggeber vor dem ersten Einsatz übergeben sollte
Die Zusammenarbeitspflicht nach § 8 ArbSchG lässt sich praktisch umsetzen, indem Sie der Firma vor Einsatzbeginn eine kurze Objektinformation geben:
- Gefahrenstellen wie Absturzkanten, Dachzugänge, Maschinenräume und Anlagen unter Spannung
- Sensible Bereiche, die nur nach Absprache betreten werden dürfen
- Lage von Erste-Hilfe-Material, Feuerlöschern und Fluchtwegen
- Ansprechpartner im Objekt für Störungen und Unfälle
- Besondere Böden und Oberflächen, die bestimmte Mittel nicht vertragen
Lassen Sie sich die Übergabe quittieren. So ist später nachvollziehbar, wer welche Information wann erhalten hat.
Was verlangt die Gefahrstoffverordnung?
| Pflicht | Inhalt | Norm |
|---|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung | Prüfung vor Beginn, ob Gefahrstoffe verwendet werden, Dokumentation, Substitutionsprüfung | § 6 GefStoffV |
| Information | Sicherheitsdatenblätter beschaffen und beachten | § 6 Abs. 2 GefStoffV |
| Schutzmaßnahmen | Hygiene, sichere Lagerung, verschließbare Behälter, keine Verwechslung mit Lebensmitteln | § 8 GefStoffV |
| Betriebsanweisung | Schriftlich, verständlich, mit Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhalten im Notfall | § 14 Abs. 1 GefStoffV |
| Unterweisung | Vor Aufnahme der Tätigkeit, mindestens jährlich, mündlich anhand der Betriebsanweisung | § 14 Abs. 2 GefStoffV |
Die Unterweisung muss schriftlich dokumentiert und von den Unterwiesenen unterschrieben werden. Sie umfasst alle auftretenden Gefährdungen und Schutzmaßnahmen sowie eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung.
Sicherheitsdatenblatt und Kennzeichnung lesen
Gewerbliche Reinigungsmittel mit gefährlichen Eigenschaften werden mit einem Sicherheitsdatenblatt geliefert (Art. 31 REACH-Verordnung). Es enthält unter anderem Zusammensetzung, Gefahren, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Handhabung und Lagerung. Die Kennzeichnung auf der Verpackung folgt der CLP-Verordnung mit Gefahrenpiktogrammen und Signalwort. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Beschäftigte Zugang zu diesen Informationen haben.
Besonders wichtig: Reinigungsmittel nicht mischen. Chlorhaltige Mittel und Säuren etwa können gefährliche Gase freisetzen. Umfüllen nur in ordnungsgemäß gekennzeichnete Behälter, nie in Getränkeflaschen.
Prüfliste für Auftraggeber
| Prüfpunkt | Was Sie verlangen können |
|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung | Nachweis, dass sie für Ihr Objekt erstellt wurde |
| Sicherheitsdatenblätter | Liste der eingesetzten Mittel mit aktuellen Datenblättern |
| Betriebsanweisungen | Schriftlich, in der Sprache der Beschäftigten verständlich |
| Unterweisungsnachweis | Datum, Inhalt, Unterschriften |
| Persönliche Schutzausrüstung | Handschuhe, Augenschutz nach Betriebsanweisung |
| Lagerung im Objekt | Verschließbarer Raum, Kennzeichnung, keine Lebensmittelnähe |
| Mittelverträglichkeit | Freigabe für Ihre Bodenbeläge und Oberflächen |
| Notfall | Ansprechpartner, Erste-Hilfe-Regelung |
Nehmen Sie diese Punkte in das Leistungsverzeichnis oder den Vertrag auf. Der Ratgeber zum Reinigungsvertrag zeigt, wo sie hineingehören.
Typische Mängel in der Praxis
- Datenblätter fehlen oder sind veraltet.
- Unterweisung nicht dokumentiert oder länger als ein Jahr her.
- Betriebsanweisungen liegen nur auf Deutsch vor, obwohl Kräfte sie nicht verstehen.
- Mittel stehen unverschlossen im Putzraum oder im Sozialraum.
- Neue Mittel werden ohne Prüfung der Verträglichkeit eingeführt.
Bei Mängeln sollten Sie die Firma schriftlich zur Abhilfe auffordern und Fristen setzen. Bei akuter Gefahr gilt: sofort stoppen. Zuständig für die Überwachung sind die Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Unfallversicherungsträger.
Gefährdungsbeurteilung und Schutzausrüstung konkret
Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz muss Art und Umfang der Gefährdungen ermitteln und dokumentiert werden. Für die Reinigung bedeutet das: Welche Mittel kommen zum Einsatz, welche Hautkontakte und Dämpfe entstehen, wo besteht Rutsch- oder Sturzgefahr, welche Geräte werden verwendet? Aus der Beurteilung folgen die Schutzmaßnahmen, zuerst technische und organisatorische, danach persönliche Schutzausrüstung.
- Handschuhe: Material passend zum Mittel, bei häufigem Kontakt mit Feuchtigkeit auch Hautschutz und Hautpflege.
- Augenschutz: bei Spritzgefahr, etwa beim Ansetzen von Konzentraten.
- Dosiersysteme: Geschlossene Systeme verringern das Risiko beim Verdünnen.
- Belüftung: Räume beim Einsatz von Sanitärreinigern lüften.
Fragen Sie die Firma, wer die Schutzausrüstung stellt und wie die Ausgabe dokumentiert wird. Das gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers der Reinigungskräfte.
Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Hautbelastung
Reinigungskräfte arbeiten häufig mit nassen Händen und Handschuhen. Der Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sieht bei Feuchtarbeit eine Angebotsvorsorge ab regelmäßig mehr als zwei Stunden je Tag vor, Pflichtvorsorge ab regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag. Fragen Sie die Firma, wie sie diese Vorsorge organisiert und wie sie Hautschutz und Hautpflege bereitstellt.
| Feuchtarbeit je Tag (regelmäßig) | Vorsorge |
|---|---|
| Mehr als 2 Stunden | Angebotsvorsorge |
| 4 Stunden oder mehr | Pflichtvorsorge |
Erste Hilfe im Objekt
Nach § 26 DGUV Vorschrift 1 ist bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer erforderlich, bei mehr Beschäftigten ein prozentualer Anteil. Ersthelfer sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren fortgebildet werden. Reinigungskräfte arbeiten oft außerhalb der Bürozeiten allein oder in kleinen Teams. Klären Sie im Vertrag, wie die Erste Hilfe im Objekt sichergestellt ist und wo Verbandmaterial und Notrufnummern ausgehängt sind.
Vertragsklauseln zum Arbeitsschutz
Nehmen Sie in den Reinigungsvertrag eine Klausel auf, nach der die Firma die Einhaltung von Arbeitsschutz und Gefahrstoffrecht zusichert, Nachweise auf Anforderung vorlegt und Mängel binnen einer Frist abstellt. Ergänzen Sie ein Recht zur Objektbegehung und die Pflicht, Unfälle und Beinaheunfälle zu melden. So bleiben Sie handlungsfähig, ohne Aufgaben des Arbeitgebers selbst zu übernehmen.
Praxisbeispiel: Einführung eines neuen Reinigungsmittels
Beispiel (frei erfunden): Eine Firma wechselt in einem Verwaltungsgebäude das Sanitärreinigungsmittel. Vor dem ersten Einsatz prüft sie das Sicherheitsdatenblatt, passt die Gefährdungsbeurteilung an, aktualisiert die Betriebsanweisung, unterweist die Kräfte und legt dem Auftraggeber das neue Datenblatt vor. Der Auftraggeber prüft die Verträglichkeit mit Fliesen und Armaturen und lässt das Mittel in einem Probebereich testen. So lassen sich Schäden und Gesundheitsrisiken vermeiden.
Weitere Arbeitsschutzthemen im Objekt
Neben Gefahrstoffen spielen Sturzgefahr auf nassen Böden, Arbeiten in der Höhe bei Fensterreinigung, elektrische Geräte und Alleinarbeit eine Rolle. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber zur Unterweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz verpflichtet. Vereinbaren Sie Warnschilder, Reinigungszeiten außerhalb der Stoßzeiten und sichere Zugänge für Leitern und Hubarbeitsbühnen.
Häufige Fragen
Muss die Reinigungsfirma Sicherheitsdatenblätter vorlegen?
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Beschäftigte Zugang zu den Informationen haben. Als Auftraggeber können Sie die Vorlage vertraglich verlangen.
Wie oft muss die Unterweisung für Gefahrstoffe stattfinden?
Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich. Inhalt und Zeitpunkt müssen schriftlich festgehalten werden (§ 14 Abs. 2 GefStoffV).
Was ist eine Betriebsanweisung für Reinigungsmittel?
Eine schriftliche, verständliche Anleitung zu Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhalten bei Unfällen und Notfällen. Sie berücksichtigt die Gefährdungsbeurteilung.
Muss der Auftraggeber die Reinigungskräfte unterweisen?
Für Gefahrstoffe ist der Arbeitgeber der Kräfte verantwortlich. Der Auftraggeber informiert über objektspezifische Gefahren und arbeitet nach § 8 ArbSchG zusammen.
Dürfen Reinigungsmittel im Putzraum gelagert werden?
Ja, wenn sie sicher aufbewahrt werden: gekennzeichnet, in geeigneten Behältern, ohne Verwechslungsgefahr mit Lebensmitteln und ohne Zugang für Unbefugte.
Haben Reinigungskräfte Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge?
Bei Feuchtarbeit ist Vorsorge ab regelmäßig mehr als zwei Stunden täglich anzubieten und ab vier Stunden oder mehr täglich Pflicht. Das regelt der Anhang der ArbMedVV. Ob die Voraussetzungen vorliegen, ergibt die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 14 Gefahrstoffverordnung
- Gesetze im Internet: § 6 Gefahrstoffverordnung
- Gesetze im Internet: § 8 Gefahrstoffverordnung
- Gesetze im Internet: § 8 Arbeitsschutzgesetz Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
- EUR-Lex: REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
- Gesetze im Internet: § 12 Arbeitsschutzgesetz Unterweisung
- Gesetze im Internet: § 5 Arbeitsschutzgesetz Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Gesetze im Internet: Anhang ArbMedVV Arbeitsmedizinische Vorsorge
- DGUV: Betrieblicher Ersthelfer (DGUV Vorschrift 1, § 26)
Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.