Ratgeber · Gewerbe und Hausverwaltung · Stand 24.10.2026
Reinigungsintervalle im Büro: Wie oft sollte wann gereinigt werden?
Eine einzige verbindliche Norm für Reinigungsintervalle im Büro gibt es nicht. Üblich ist: Sanitärräume und Teeküchen täglich, Büroräume und Flure ein- bis fünfmal je Woche, Fenster ein- bis viermal jährlich. Rechtlich entscheidend ist, dass der Arbeitgeber nach der Arbeitsstättenverordnung für die nötige Hygiene sorgen muss. Die folgenden Intervalle sind Orientierungswerte aus der Praxis.
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Gibt es eine Pflicht zu bestimmten Intervallen?
Nein, eine feste Zahl von Reinigungen je Woche schreibt das Gesetz für Büros nicht vor. Nach § 4 Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verschmutzungen und Ablagerungen, die zu Gefahren führen können, sind unverzüglich zu beseitigen. Welche Intervalle das im Einzelfall bedeutet, ergibt die Gefährdungsbeurteilung. Sie hängt von der Nutzung, der Personenzahl und dem Besucherverkehr ab.
Sanitärräume: Was die Arbeitsstättenregel sagt
Die Arbeitsstättenregel ASR A4.1 konkretisiert die Anforderungen an Sanitärräume. Danach sind Toiletten- und Waschräume in Abhängigkeit von der Nutzungshäufigkeit zu reinigen und bei Bedarf zu desinfizieren. Werden sie täglich genutzt, sind sie mindestens täglich zu reinigen. Die Häufigkeit richtet sich nach Personenzahl, Nutzungsfrequenz und Verschmutzungsgrad. Böden müssen leicht zu reinigen und auch im feuchten Zustand rutschhemmend sein. Die tägliche Reinigung der Sanitärräume in der Tabelle unten ist daher keine bloße Komfortempfehlung. Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut der Regel bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Empfohlene Intervalle je Raumart
| Raumart | Orientierung | Begründung |
|---|---|---|
| Sanitärräume | täglich | Hohe Keimbelastung, Geruch, Nutzung durch alle |
| Teeküche, Kaffeeecke | täglich | Lebensmittelreste, Spüle, Kühlschrank |
| Eingang, Foyer, Treppen | täglich bis wöchentlich | Schmutzeintrag, Besucherverkehr, Sturzgefahr bei Nässe |
| Flure | 1 bis 3 mal je Woche | Durchgangsverkehr, Staub |
| Büroräume | 1 bis 5 mal je Woche | Abhängig von Personenzahl und Belag |
| Besprechungsräume | nach Nutzung, mindestens wöchentlich | Wechselnde Nutzer, Flächen und Geräte |
| Papierkörbe und Abfall | täglich bis wöchentlich | Geruch, Schädlingsvorbeugung |
| Fenster innen und außen | 1 bis 4 mal jährlich | Lichteinfall, Optik, Lage (Straße, Industrie) |
Diese Werte sind Praxisorientierungen und kein Rechtsmaßstab. Gesonderte Anforderungen gelten in Praxen, Kitas, Küchen mit Lebensmittelumgang und in Schulen. Eine Norm wie DIN 77400 wird etwa für Schulgebäude vereinbart.
Was beeinflusst die Häufigkeit?
- Personenzahl: Mehr Nutzer, mehr Schmutz und höhere Belastung der Sanitärräume.
- Besucher und Kundenverkehr: Hoher Publikumsverkehr verlangt häufigere Reinigung von Eingang und Flur.
- Belag: Teppichböden benötigen regelmäßiges Saugen, Hartböden Nasswischen.
- Jahreszeit: Im Herbst und Winter tragen Besucher mehr Nässe und Streugut ein.
- Homeoffice-Quote: Wenn Arbeitsplätze nicht täglich besetzt sind, kann Büroreinigung seltener nötig sein, Sanitär bleibt meist täglich.
- Branche: Gesundheitswesen und Gastronomie haben strengere Regeln.
Beispielplan für ein Büro mit 20 Arbeitsplätzen
Beispiel (frei erfunden): Ein Büro mit 20 Arbeitsplätzen, zwei Sanitärräumen, einer Teeküche und einem Besprechungsraum könnte folgenden Plan nutzen.
| Bereich | Turnus | Leistung |
|---|---|---|
| Sanitär | täglich | Objekte, Boden, Verbrauchsmaterial |
| Teeküche | täglich | Flächen, Spüle, Abfall |
| Büros | 2 mal je Woche | Boden, Papierkörbe |
| Besprechungsraum | wöchentlich | Tisch, Boden, Stühle |
| Flur und Eingang | 2 mal je Woche | Boden, Glastür |
| Fenster | 2 mal jährlich | innen und außen |
| Grundreinigung Boden | 1 mal jährlich | Maschinenreinigung |
Der Plan ist ein Gedankenmodell, keine Vorgabe. Passen Sie ihn an Nutzung und Belag an.
Rechenhilfe: Wie viele Stunden stecken im Turnus?
Der Turnus bestimmt direkt die Stundenzahl. Fläche geteilt durch Leistungswert ergibt die Dauer einer Reinigung. Die folgenden Zahlen sind eine frei angenommene Rechenhilfe und kein Branchenwert: Bei 800 m² Büroboden und einem angenommenen Leistungswert von 250 m² je Stunde dauert eine Reinigung 3,2 Stunden.
| Turnus Büroflächen | Reinigungen je Woche | Stunden je Woche (Annahme) |
|---|---|---|
| 1 mal je Woche | 1 | 3,2 |
| 2 mal je Woche | 2 | 6,4 |
| 5 mal je Woche | 5 | 16,0 |
Lassen Sie sich von Bietern den tatsächlich kalkulierten Leistungswert nennen. Er unterscheidet sich je nach Belag, Möblierung und Verfahren.
Täglich oder seltener: Was spart Kosten, was nicht?
Seltener reinigen senkt die Rechnung, verlagert aber Aufwand in die Grundreinigung. Sinnvoll ist ein gestaffeltes Konzept: Sanitär und Küche täglich, Büros im Wechsel, periodische Leistungen wie Fenster und Grundreinigung nach Plan. Legen Sie den Turnus im Leistungsverzeichnis fest und prüfen Sie nach einigen Wochen, ob Ergebnis und Intervall zusammenpassen. Hinweise zum Aufbau finden Sie im Ratgeber zum Leistungsverzeichnis.
Unterhaltsreinigung, Zwischenreinigung und Grundreinigung unterscheiden
Die Intervalle gelten für drei Leistungsstufen, die Sie im Angebot getrennt ausweisen sollten. Die Unterhaltsreinigung läuft im festen Turnus: Böden saugen oder wischen, Oberflächen abwischen, Abfall leeren, Sanitär reinigen. Die Zwischen- oder periodische Reinigung umfasst Leistungen in größeren Abständen, etwa Heizkörper, Lampen, Türen und Fensterrahmen. Die Grundreinigung entfernt gebundenen Schmutz und Beläge, zum Beispiel durch Maschinenreinigung von Hartböden oder Extraktionsreinigung von Teppichboden.
Wer nur die Unterhaltsreinigung beauftragt und periodische Leistungen vergisst, bekommt später Mängel oder Sonderrechnungen. Führen Sie deshalb jede Leistung mit eigenem Turnus im Reinigungsplan auf und lassen Sie sich die Preise getrennt nennen. So lässt sich auch erkennen, welche Position bei einem Kostenvergleich den Unterschied macht.
Reinigungsplan dokumentieren
Halten Sie die Intervalle in einem Reinigungsplan fest, der Teil des Vertrags oder des Leistungsverzeichnisses ist. Er schafft Klarheit für Reinigungskräfte, Mitarbeiter und die Hausverwaltung. Lassen Sie sich Leistungen mit einem Leistungsnachweis bestätigen, etwa durch Abzeichnen im Objekt oder digitale Kontrolllisten. Bei Praxen und Kitas ergänzt ein Hygieneplan den Reinigungsplan, siehe Ratgeber zur Praxisreinigung.
Bei Bedarf können Sie den Turnus nach einer Probephase anpassen: Zeigt sich, dass Büros auch mit seltenerer Reinigung sauber bleiben, sparen Sie Stunden. Zeigen sich Beschwerden, erhöhen Sie gezielt den Turnus einzelner Raumgruppen statt pauschal.
Sonderfälle: Homeoffice, Mehrmieter-Gebäude, Schichtbetrieb
Wenn Mitarbeiter wechselnde Arbeitsplätze nutzen (Desk-Sharing), steigt die Bedeutung der Flächenreinigung an gemeinsam genutzten Tischen und Geräten. In Gebäuden mit mehreren Mietern übernimmt oft der Vermieter die Reinigung der Gemeinschaftsflächen und legt die Kosten über die Betriebskosten um, siehe Ratgeber zur Treppenhausreinigung. Bei Schichtbetrieb müssen Reinigungszeiten so liegen, dass Produktion und Reinigung sich nicht stören, und Sanitärräume müssen auch zwischen den Schichten sauber bleiben.
Reinigung bei Krankheitswellen und Hygieneanlässen
In Zeiten erhöhter Erkrankungszahlen kann es sinnvoll sein, Kontaktflächen wie Türgriffe, Lichtschalter, Handläufe und Tastaturen häufiger zu reinigen. Eine vorübergehende Intervallanpassung lässt sich vertraglich über ein Abrufkontingent regeln. Im Büro genügt in der Regel gründliche Reinigung, ergänzt durch Handhygiene. Ob eine Desinfektion nötig ist, ergibt die Gefährdungsbeurteilung.
Häufige Fragen
Wie oft sollte ein Büro gereinigt werden?
Als Orientierung: Sanitär und Teeküche täglich, Büros ein- bis fünfmal je Woche, Fenster ein- bis viermal jährlich. Eine gesetzliche Pflicht zu festen Intervallen gibt es nicht.
Muss ein Büro täglich gereinigt werden?
Nein. Der Arbeitgeber muss nach § 4 Abs. 2 ArbStättV für hygienisch erforderliche Reinigung sorgen. Das ergibt sich aus Nutzung und Gefährdungsbeurteilung.
Wie oft sollten Sanitärräume im Büro gereinigt werden?
Üblich ist täglich, bei hohem Publikumsverkehr auch mehrfach täglich.
Wie oft werden Fenster im Büro geputzt?
Üblich sind ein- bis viermal jährlich, je nach Lage und Anspruch. Straßenseitige Fenster verschmutzen schneller.
Wer legt Reinigungsintervalle fest?
Der Auftraggeber im Leistungsverzeichnis, ausgehend von Nutzung und Hygieneanforderung. Anbieter können Vorschläge machen.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 4 Arbeitsstättenverordnung
- Gesetze im Internet: Arbeitsstättenverordnung mit Anhang (Anforderungen an Sanitär- und Pausenräume)
- Gesetze im Internet: § 5 Arbeitsschutzgesetz Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- BAuA: ASR A4.1 Sanitärräume
Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.