Ratgeber · Fristen, Formulare und Zielgruppen · Stand 25.10.2026

Fitnessstudio reinigen: Intervalle, Nassbereiche und Legionellen

Für Fitnessstudios schreibt das Gesetz keinen festen Reinigungsrhythmus vor, empfohlen wird ein schriftlicher Hygieneplan mit Verantwortlichen und Nachweis. Verbindlich ist die Trinkwasserverordnung: Studios mit Duschen und größerer Warmwasseranlage müssen bei öffentlicher Abgabe mindestens jährlich, bei gewerblicher, nicht öffentlicher Abgabe mindestens alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen (§ 31 TrinkwV).

Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Reinigung im Fitnessstudio?

Ein Gesetz, das Reinigungsintervalle für Fitnessstudios festlegt, gibt es nicht. Rahmenhygienepläne der Länder für Sportstätten weisen darauf hin (der sächsische Plan stammt von 2005), dass für diese Einrichtungen kein Hygieneplan vorgeschrieben ist, empfehlen ihn aber auf Grundlage der Regeln zu Gemeinschaftseinrichtungen. Der Plan sollte allen Mitarbeitenden jederzeit zugänglich sein. Der Branchenverband DSSV empfiehlt in seinen Hinweisen zum Hygienemanagement ebenfalls einen schriftlichen Plan, der festlegt, wer welche Aufgaben übernimmt, und die Durchführung dokumentiert.

Verbindlich sind dagegen Vorgaben aus anderen Rechtsgebieten: Trinkwasserverordnung für Duschen und Warmwasseranlagen, Arbeitsschutz für Beschäftigte, Umgang mit Gefahrstoffen und Verkehrssicherungspflichten für Nassbereiche. Auflagen von Gesundheitsamt oder Bauaufsicht können hinzukommen.

Reinigungsintervalle: Orientierung nach Bereichen

Die folgende Tabelle zeigt, wie viele Studios ihre Reinigung gliedern. Es sind Vorschläge zur Orientierung, keine gesetzlichen Fristen. Intensität und Takt hängen von Mitgliederzahl, Öffnungszeiten und Bereichen ab.

BereichMaßnahmeIntervall (Vorschlag)
Trainingsgeräte, Griffe, PolsterWischen nach Nutzung durch Mitglieder, Reinigung durch Personalnach Nutzung bzw. mehrmals täglich
Trainingsflächen, BödenFegen oder saugen, feucht wischentäglich
Umkleiden, Bänke, SpindeFeucht wischen, Flächen reinigentäglich, bei hoher Frequenz mehrfach
Duschen, Fliesen, AbflüsseReinigen, Kalk entfernen, Abflüsse prüfentäglich, bei Bedarf mehrfach
WC, WaschbeckenReinigen und nach Plan desinfizierentäglich, mehrfach bei großem Betrieb
Sauna, DampfbadReinigung nach Betriebsplantäglich bzw. nach Betrieb
Matten, ZubehörReinigung nach Materialtäglich bis wöchentlich
GrundreinigungIntensive Reinigung aller Bereicheperiodisch nach Plan

Der DSSV weist darauf hin, dass Desinfektionsmittel nicht umgefüllt oder verdünnt werden sollten, weil sie sonst ihre Wirkung verlieren können. Bewahren Sie Mittel in Originalgebinden oder in von der Herstellerangabe vorgesehenen Dosiersystemen auf.

Legionellen: Was Betreiber wissen müssen

Duschen erzeugen feine Wassertröpfchen, die Legionellen enthalten können. Deshalb unterliegen Warmwasseranlagen in Fitnessstudios der Untersuchungspflicht nach § 31 der Trinkwasserverordnung. Sie gilt für Betreiber, die Wasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben, wenn die Anlage folgende Merkmale hat:

  • Speicher oder zentraler Durchfluss-Erwärmer mit mehr als 400 Litern Inhalt oder mehr als 3 Liter Inhalt in mindestens einer Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle (ohne Zirkulationsleitung)
  • Duschen oder andere Einrichtungen, die das Wasser vernebeln
  • Anlage nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus

Die Untersuchungsabstände betragen bei öffentlicher Abgabe mindestens ein Jahr. Bei rein gewerblicher, nicht öffentlicher Abgabe genügen drei Jahre. Das Gesundheitsamt kann ein längeres Intervall bis drei Jahre zulassen, wenn in drei aufeinanderfolgenden Jahren keine Beanstandungen auftraten und die Anlage unverändert den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Neue Anlagen sind 3 bis 12 Monate nach Inbetriebnahme erstmals zu untersuchen. Probenahme und Analyse erfolgen durch ein zugelassenes Labor.

Der technische Maßnahmenwert für Legionella spec. liegt nach Anlage 3 Teil II der Trinkwasserverordnung bei 100 je 100 Milliliter (Angabe üblicherweise als koloniebildende Einheiten). Wird er erreicht, muss der Betreiber unverzüglich das Gesundheitsamt informieren, die Ursache klären, eine schriftliche Risikoabschätzung (früher Gefährdungsanalyse genannt) erstellen und die nötigen Maßnahmen treffen (§ 51 Abs. 1 TrinkwV). Die Dokumentation der Maßnahmen ist nach deren Abschluss zehn Jahre verfügbar zu halten (§ 51 Abs. 4 TrinkwV). Ob öffentliche oder gewerbliche Abgabe vorliegt, klärt im Zweifel das Gesundheitsamt. Dieser Hinweis ist keine Rechtsberatung und keine Gesundheitsberatung. Bewahren Sie Laborberichte und Risikoabschätzungen geordnet auf, damit Sie bei Nachfragen des Gesundheitsamts schnell Auskunft geben können.

Wasserhygiene im Alltag: Was Reinigung beitragen kann

Neben der Untersuchung zählt der Betrieb der Anlage. Stagnierendes Wasser in selten genutzten Leitungen begünstigt Keime. Betreiber sollten Duschen und Entnahmestellen regelmäßig spülen, auch in Zeiten geringer Auslastung, und sich an anerkannte Regeln wie VDI 6023 und DVGW-Arbeitsblatt W 551 halten. Die Reinigung der Duschköpfe und Perlatoren nach Herstellerangabe gehört zum Plan. Wartungsarbeiten an der Haustechnik übernehmen Fachbetriebe, nicht das Reinigungsteam.

Das Reinigungspersonal sollte Auffälligkeiten melden: Biofilm, Geruch, Verfärbungen, defekte Armaturen. Ein Meldeweg zur Betriebsleitung und eine Dokumentation der Spülungen und Kontrollen erleichtern Nachweise bei Begehungen.

Eigenreinigung, Mitglieder und Dienstleister

Viele Studios kombinieren Eigenleistung der Mitglieder (Geräte abwischen, Handtuchpflicht) mit der Reinigung durch Personal oder einen Dienstleister. Spender mit Flächenreiniger und Papiertüchern an den Geräten erleichtern die Selbstreinigung. Die Verantwortung für den Zustand bleibt beim Betreiber. Hausordnung und Aushänge sollten die Pflichten der Mitglieder klar nennen.

Beauftragen Sie eine Reinigungsfirma, vereinbaren Sie Leistungsverzeichnis, Intervalle, Zeitfenster außerhalb der Stoßzeiten und Nachweise. Besonders relevant sind Reinigungsmittel für Nassbereiche, Rutschhemmung und Arbeitsschutz bei nassen Böden. Für Betreiber bietet sich ein Qualitätscheck an, etwa wöchentliche Begehung mit Protokoll. Für Gebäudereiniger ist der Fitnessbereich ein Einsatzfeld mit Früh- und Abendschichten, in dem Hygieneverständnis und Zuverlässigkeit gefragt sind. Mehr zu Gehalt und Zuschlägen finden Sie in den Karriere-Ratgebern.

Beispiel: Tagesplan für ein mittelgroßes Studio

Beispiel (Annahme zur Veranschaulichung): Ein Studio mit Trainingsfläche, Umkleiden, Duschen und Sauna arbeitet in drei Takten. Während der Öffnungszeiten kontrolliert eine Servicekraft in festen Runden Sanitärbereiche und Geräteflächen und füllt Spender nach. Nach Schließung reinigt das Team Böden, Duschen, Umkleiden und WC gründlich. Einmal pro Woche folgen Spinde, Matten, Saunabereich und Lüftungsgitter, in größeren Abständen die Grundreinigung. Jede Runde wird im Plan abgezeichnet.

Die Betriebsleitung führt zusätzlich eine Liste der Wasserhygiene: Termine der Legionellenuntersuchung, Ergebnisse des Labors, Spülprotokolle und Wartungsberichte. So lässt sich bei einer Anfrage des Gesundheitsamts jede Maßnahme belegen.

TaktAufgabenNachweis
Während des BetriebsSichtkontrolle, Sanitär, Spender, GeräteRundgangsliste
Nach BetriebsschlussBöden, Duschen, Umkleiden, WCTagesprotokoll
Wöchentlich und periodischSpinde, Matten, Sauna, GrundreinigungWochen- und Leistungsprotokoll
WasserhygieneSpülen, Legionellenprobe, WartungLaborbericht, Spülprotokoll

Häufige Fehler

  • Kein schriftlicher Hygieneplan, sodass Zuständigkeiten unklar bleiben
  • Legionellenuntersuchung vergessen oder Termine nicht nachverfolgt
  • Desinfektionsmittel falsch dosiert oder umgefüllt
  • Selten genutzte Duschen werden nicht gespült
  • Keine Meldung von Auffälligkeiten an die Betriebsleitung
  • Reinigungsfirma ohne Einweisung in Nassbereiche und Arbeitsschutz

Die Hinweise ersetzen keine Beratung durch Gesundheitsamt, Fachbetrieb oder Sachverständige.

Häufige Fragen

Wie oft müssen Duschen im Fitnessstudio auf Legionellen geprüft werden?

Bei öffentlicher Abgabe mindestens einmal jährlich, bei rein gewerblicher Abgabe mindestens alle drei Jahre (§ 31 TrinkwV). Das Gesundheitsamt kann längere Intervalle bis drei Jahre zulassen, wenn Voraussetzungen erfüllt sind.

Gilt die Untersuchungspflicht für jedes Fitnessstudio?

Nur wenn eine Anlage mit Duschen oder Vernebelung und den Größenmerkmalen der Verordnung vorliegt, etwa mehr als 400 Liter Speicherinhalt oder mehr als 3 Liter in einer Leitung. Studios ohne Duschen sind in der Regel nicht betroffen. Klären Sie das mit dem Gesundheitsamt.

Ist ein Hygieneplan für Fitnessstudios Pflicht?

Für Sportstätten ist nach Rahmenhygieneplänen kein Hygieneplan gesetzlich vorgeschrieben, er wird aber empfohlen. Auflagen der Behörde im Einzelfall können abweichen.

Wie oft sollten Geräte gereinigt werden?

Eine gesetzliche Zahl gibt es nicht. Üblich ist die Reinigung nach Nutzung durch Mitglieder und eine regelmäßige Reinigung durch Personal, die im Hygieneplan festgelegt wird.

Muss ich Desinfektionsmittel verwenden?

Routinemäßig ist Reinigung entscheidend. Desinfektion setzen viele Studios gezielt ein, zum Beispiel bei Verunreinigungen oder nach Plan. Beachten Sie Dosierung und Einwirkzeit.

Was passiert, wenn der Maßnahmenwert überschritten ist?

Nach Anlage 3 Teil II und § 51 TrinkwV muss der Betreiber bei Erreichen von 100 je 100 ml unverzüglich das Gesundheitsamt informieren, die Ursache klären, eine schriftliche Risikoabschätzung erstellen und Maßnahmen treffen. Weitere Schritte legt das Amt im Einzelfall fest.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.