Ratgeber · Fristen, Formulare und Zielgruppen · Stand 25.10.2026

Kita und Schule reinigen: Hygienepläne, IfSG und Reinigungsrhythmus

Kitas und Schulen müssen nach § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz einen Hygieneplan haben, den das Gesundheitsamt überwacht. Die Länder geben Rahmenhygienepläne vor. Üblich ist eine tägliche Feuchtreinigung von Fußböden und Sanitärbereichen, Desinfektion erfolgt nur bei konkretem Anlass.

Welche Pflichten gelten für Kitas und Schulen?

Kitas, Kinderhorte, Schulen und andere Ausbildungseinrichtungen zählen nach § 33 des Infektionsschutzgesetzes zu den Gemeinschaftseinrichtungen. Nach § 36 Abs. 1 IfSG müssen sie in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen. Dazu gehören Reinigung, Händehygiene, Umgang mit Lebensmitteln, Sanitärhygiene und Abläufe bei Krankheitsausbrüchen. Die Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.

Verantwortlich ist der Träger, also Kommune, Kirche, Verein oder privater Betreiber. Er muss dafür sorgen, dass der Hygieneplan aktuell ist, dem Personal bekannt ist und eingehalten wird. Reinigungsfirmen, die in der Einrichtung arbeiten, brauchen Zugang zum Plan oder zu den relevanten Auszügen.

Rahmenhygienepläne der Länder: Was steht drin?

Die Landesgesundheitsämter und Ministerien veröffentlichen Rahmenhygienepläne und Muster für Kitas und Schulen. Sie sind Empfehlungen und müssen an die Einrichtung angepasst werden. Alter und Stand unterscheiden sich je nach Bundesland, deshalb sollten Träger immer die aktuelle Fassung ihres Landes verwenden. Das Muster aus Nordrhein-Westfalen sieht zum Beispiel vor, dass Tische, Fußböden und häufig benutzte Gegenstände täglich nass gereinigt werden. Teppichböden sollen täglich gesaugt werden, eine Grundreinigung soll regelmäßig erfolgen. Desinfektionsmaßnahmen sind in Gemeinschaftseinrichtungen nur nötig, wenn Verunreinigungen etwa durch Ausscheidungen oder Erbrochenes auftreten oder Krankheitserreger bekannt werden.

Für den Sanitärbereich nennt das NRW-Muster als Orientierung die tägliche oder bedarfsgerechte feuchte Reinigung von Toilettensitzen, Armaturen, Waschbecken, Duschbereichen, Fußböden und Türklinken. Details und Fristen unterscheiden sich, daher gilt das Dokument Ihres Landes.

Reinigungsrhythmus: Übersicht nach Bereichen

Die folgende Tabelle fasst typische Vorgaben aus Rahmenhygieneplänen zusammen. Sie dient der Orientierung. Verbindlich sind der Hygieneplan Ihrer Einrichtung und die Vorgaben des Gesundheitsamts.

BereichMaßnahmeRhythmus (Orientierung)
Gruppen- und KlassenräumeBöden feucht wischen, Tische reinigentäglich
TeppichbödenSaugentäglich
SanitärräumeWaschbecken, WC, Spültasten, Türklinken, Bödentäglich
Küche, EssbereichFlächen reinigen, Hygieneplan Lebensmitteltäglich, nach Nutzung
Schlafräume, MatratzenWäsche wechseln, Flächen reinigennach Plan der Einrichtung
GrundreinigungIntensive Reinigung aller Bereicheregelmäßig, laut NRW-Muster z. B. monatlich
SpielzeugReinigen nach Materialnach Plan und bei Verschmutzung

Für Schulgebäude existiert die Norm DIN 77400 mit Anforderungen an die Reinigung. Sie wird häufig für Ausschreibungen und Leistungsverzeichnisse genutzt, ist aber keine Rechtsvorschrift.

Desinfektion: Wann ja, wann nein?

Routinemäßige Desinfektion ist in Kitas und Schulen in der Regel nicht vorgesehen. Gründliche Reinigung mit geeigneten Mitteln entfernt Schmutz und den Großteil der Erreger. Desinfiziert wird bei Verunreinigungen mit Blut, Erbrochenem oder Stuhl und bei Anordnung des Gesundheitsamts, etwa bei Ausbrüchen. Dabei kommen geprüfte Mittel mit der erforderlichen Wirkung zum Einsatz, die Einwirkzeiten müssen eingehalten werden. Beschäftigte der Reinigungsfirma sollten dafür unterwiesen sein.

Beispiel für einen Tagesablauf

In einer Kita beginnt die Reinigung häufig nach Betreuungsende. Zuerst werden Abfälle geleert, dann folgen Sanitärräume, Gruppenräume und Flure, zuletzt die Küche und der Eingangsbereich. Reinigungsmittel und Geräte werden nach Gebrauch weggeschlossen. Der Rhythmus für Grundreinigung, Fenster und Vorhänge wird im Hygieneplan oder im Reinigungsvertrag festgelegt. In Schulen kommen Turnhallen, Fachräume, Mensa und Pausenbereiche hinzu, die jeweils eigene Anforderungen haben.

Wichtig für die Praxis: Räume mit besonderem Risiko, etwa Wickelbereiche, Toiletten und Küchen, werden getrennt von Gruppenräumen gereinigt, mit eigenen Tüchern und Eimern, damit Schmutz nicht verschleppt wird. Farbcodes für Tücher und Wischbezüge sind dafür ein bewährtes Mittel und lassen sich im Reinigungsplan festhalten.

Typische Fehler

  • Hygieneplan liegt nur als Vorlage vor und wurde nie an die Einrichtung angepasst
  • Reinigungsfirma kennt den Plan nicht und arbeitet nach eigenem Schema
  • Desinfektionsmittel werden routinemäßig eingesetzt, ohne Anlass und ohne Einwirkzeit
  • Keine Dokumentation, sodass bei einer Begehung des Gesundheitsamts keine Nachweise vorliegen
  • Reinigungsmittel stehen in Reichweite von Kindern

Wer wissen möchte, wie sich Reinigung und Desinfektion unterscheiden, findet die Begriffe im Glossar-Ratgeber zu Wirkbereichen. Im Vertrag mit der Reinigungsfirma ist zu regeln, wer bei Anlässen wie Erbrechen reagiert und wie schnell.

Worauf Träger und Auftraggeber achten sollten

Wer eine Reinigungsfirma für Kita oder Schule beauftragt, sollte das Leistungsverzeichnis an den Hygieneplan anbinden. Es nennt Räume, Flächen, Intervalle, Mittel und Nachweise. Typische Bausteine sind:

  • Raumbuch mit Fläche, Bodenbelag und Nutzung je Raum
  • Reinigungsplan mit täglichen, wöchentlichen und periodischen Leistungen
  • Zeitfenster außerhalb der Betreuungszeiten oder mit Schutz der Kinder
  • Lagerung von Reinigungsmitteln, unzugänglich für Kinder
  • Dokumentation durch Abzeichnen oder digitale Nachweise
  • Einweisung des Personals durch den Träger zum Hygieneplan
  • Verfahren bei Sonderanlässen, Ausbruchsgeschehen und Grundreinigung in den Ferien

Hinweise zur Beauftragung gibt der Ratgeber zur Ausschreibung von Gebäudereinigung. Beschäftigte, die in Küchen von Kitas Lebensmittel berühren, benötigen zusätzlich die Belehrung nach § 43 IfSG, die der Arbeitgeber alle zwei Jahre wiederholt.

Für Gebäudereiniger und Berufseinsteiger

Reinigung in Kita und Schule verlangt Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Rücksicht auf Kinder. Wer als Gebäudereiniger einsteigt, lernt in der Ausbildung Reinigungsverfahren, Mittel, Arbeitsschutz und Hygiene. Gute Dokumentation und Absprache mit Leitung und Hausmeister gehören zum Alltag. Fragen zu Ausbildung, Gehalt und Weiterbildung beantworten die Ratgeber im Karrierebereich dieses Verzeichnisses.

Für Hausverwaltungen von Schulgebäuden und für Unternehmen als Träger von Betriebskitas gilt dasselbe Prinzip: Vertrag, Leistungsverzeichnis und Hygieneplan müssen zusammenpassen. Der Plan sollte mindestens einmal im Jahr überprüft werden. Dazu zählt, dass Verantwortliche die Zuständigkeiten für Meldungen an das Gesundheitsamt kennen und Vertretungen für Urlaub und Krankheit geregelt sind. Für Kindertagespflege im eigenen Haushalt gilt die Hygieneplanpflicht nach § 36 Abs. 1 IfSG nicht, § 33 Nr. 2 ist dort ausgenommen. Je nach Erlaubnis gibt es eigene Vorgaben der Jugendämter, die Sie dort erfragen.

Hinweis: Dieser Ratgeber informiert allgemein. Maßgeblich sind der Hygieneplan der Einrichtung, die Vorgaben des Landes und die Anordnungen des Gesundheitsamts.

Häufige Fragen

Müssen Kitas einen Hygieneplan haben?

Ja. Kitas und Schulen sind Gemeinschaftseinrichtungen und müssen nach § 36 Abs. 1 IfSG Hygienepläne mit innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene erstellen. Das Gesundheitsamt überwacht dies.

Wie oft muss eine Kita gereinigt werden?

Rahmenhygienepläne der Länder sehen für Böden, Tische und Sanitärbereiche in der Regel eine tägliche Reinigung vor. Verbindlich ist der Hygieneplan Ihrer Einrichtung.

Muss in Kitas desinfiziert werden?

Nicht routinemäßig. Desinfiziert wird bei Verunreinigungen mit Ausscheidungen oder Erbrochenem und bei bekannten Erregern oder Anordnung des Gesundheitsamts.

Wer ist für die Hygiene verantwortlich?

Der Träger der Einrichtung. Er muss den Hygieneplan aktuell halten, das Personal einweisen und die Umsetzung sicherstellen. Reinigungsfirmen setzen den Plan im Rahmen ihres Vertrags um.

Gibt es eine Norm für Schulreinigung?

Ja, DIN 77400 beschreibt Anforderungen an die Reinigung von Schulgebäuden. Sie ist keine Rechtsvorschrift, wird aber häufig als Grundlage für Leistungsverzeichnisse genutzt.

Brauchen Reinigungskräfte in der Kita eine Belehrung?

Die Belehrung nach § 43 IfSG betrifft Tätigkeiten mit Lebensmitteln, etwa in der Küche. Prüfen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und dem Gesundheitsamt, ob Ihre Tätigkeit darunter fällt.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.