Ratgeber · Fristen, Formulare und Zielgruppen · Stand 25.10.2026
Reinigungsplan Treppenhaus: Vorlage, Hausordnung, Turnus und Nachweis
Ein Reinigungsplan fürs Treppenhaus legt fest, wer wann welche Fläche reinigt und wie die Erledigung nachgewiesen wird. Das Gesetz schreibt keinen Turnus vor, er ergibt sich aus Mietvertrag und Hausordnung. Bei Beauftragung einer Firma gehören die Kosten der Säuberung von Treppen, Fluren und Zugängen zu den umlagefähigen Betriebskosten.
Hauptratgeber zum Thema Fristen, Formulare und Zielgruppen: Reinigung: Fristen und Pflichten im Überblick für Mieter, Vermieter und Betriebe
Muss es einen Reinigungsplan fürs Treppenhaus geben?
Ein Gesetz, das einen Reinigungsplan für Treppenhäuser vorschreibt, gibt es nicht. Die Pflicht zur Reinigung der Gemeinschaftsflächen ergibt sich aus dem Mietvertrag, der Hausordnung oder einem Reinigungsvertrag mit einer Firma. In der Praxis hat sich der Aushang eines Plans bewährt, weil er Streit über Zuständigkeiten vermeidet. Fehlt eine Regelung, ist in der Regel der Vermieter für die Sauberkeit der Gemeinschaftsflächen zuständig und kann die Kosten einer Firma als Betriebskosten umlegen, sofern der Mietvertrag Betriebskosten wirksam vereinbart.
Wollen Eigentümer die Reinigung auf Mieter übertragen, muss dies klar im Mietvertrag oder in einer Hausordnung stehen, die Vertragsbestandteil ist. Pauschale Regeln wie „Mieter reinigen im Wechsel“ funktionieren nur, wenn Umfang, Reihenfolge und Vertretung bei Urlaub oder Krankheit geklärt sind. Sonst führt das schnell zu Konflikten.
Vorlage: Reinigungsplan zum Ausfüllen
Die folgende Vorlage lässt sich kopieren und an Ihr Haus anpassen. Die Turnus-Angaben sind Vorschläge zur Orientierung, kein gesetzlicher Standard. Tragen Sie ein, was in Ihrem Mietvertrag oder Leistungsverzeichnis vereinbart ist.
| Bereich | Tätigkeit | Turnus (Vorschlag) | Verantwortlich | Erledigt am | Kürzel |
|---|---|---|---|---|---|
| Haustür, Eingang | Fegen, Matten ausschütteln, Scheibe säubern | wöchentlich | |||
| Treppenstufen, Podeste | Kehren oder saugen, feucht wischen | wöchentlich | |||
| Geländer, Handläufe | Feucht abwischen | 14-tägig | |||
| Fenster im Treppenhaus | Reinigen innen | vierteljährlich | |||
| Kellerflur, Waschküche | Fegen, feucht wischen | monatlich | |||
| Aufzugskabine | Böden, Spiegel, Bedienelemente | wöchentlich | |||
| Müllbereich | Fegen, Tonnenstellplatz säubern | wöchentlich |
Ergänzen Sie Spalten für Winterdienst, Beleuchtung und Meldung von Schäden, wenn Ihr Haus dies verlangt. Für Mehrfamilienhäuser mit Reinigungsfirma ersetzt das Leistungsverzeichnis die Mieterspalte durch einen Firmennachweis.
Hausordnung: Was muss geregelt sein?
Die Hausordnung ist der richtige Ort für Turnus und Zuständigkeit, sofern sie dem Mietvertrag beigefügt wurde. Folgende Punkte sollten Sie regeln:
- Umfang: Welche Flächen gehören dazu: Treppen, Flure, Keller, Dachboden, Eingang, Außenbereich?
- Zuständigkeit: Reihenfolge der Mietparteien, Etagenprinzip oder Reinigungsfirma
- Turnus: Wöchentlich, 14-tägig, nach Bedarf, Zusatzreinigung nach Umzügen
- Vertretung: Wer übernimmt bei Urlaub oder Krankheit, darf ein Dritter beauftragt werden?
- Mittel und Geräte: Wer stellt Besen, Eimer und Reinigungsmittel?
- Nachweis: Abzeichnen im Plan, Meldung an die Verwaltung
- Winterdienst: Gesonderte Regelung nach Satzung der Gemeinde
Unklare oder überzogene Regeln sind angreifbar. Beratung bieten Mietervereine, Haus- und Grundeigentümerverbände und Verbraucherzentralen.
Umlage der Kosten: Was darf auf die Mieter?
Nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung zählen zu den Kosten der Gebäudereinigung die Säuberung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen und Fahrkorb des Aufzugs. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage dieser Betriebskosten vereinbart. Reparaturen, Verwaltungskosten und Instandhaltung gehören nicht dazu.
Reinigen die Mieter selbst, fallen keine Betriebskosten für die Reinigung an. Beauftragt der Vermieter eine Firma, muss er die Kosten in der Abrechnung nachvollziehbar angeben. Mieter können die Belege einsehen. Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen (§ 556 Abs. 3 BGB).
Nachweis: Wie dokumentieren Sie die Reinigung?
Ein Plan ohne Nachweis hilft wenig. Bewährt haben sich einfache Mittel:
- Abzeichnen im Aushangplan mit Datum und Kürzel
- Digitale Checkliste in der Verwaltungs-App oder per Tabelle
- Fotos mit Datum bei Beschwerden
- Rechnung und Leistungsschein der Reinigungsfirma
- Stichproben durch Hausmeister oder Verwaltung
Hausverwaltungen können Kontrollrunden dokumentieren und bei Mängeln schriftlich beim Dienstleister rügen. Ein Hinweis zur Qualität: Für objektive Beurteilungen kann ein Leistungsverzeichnis mit klaren Sauberkeitsanforderungen helfen. Details dazu finden Sie in den Ratgebern zu Leistungsverzeichnis und Reinigungsqualität.
Modelle im Vergleich und ein Beispiel
Für die Organisation gibt es drei gängige Modelle. Welches passt, hängt von Hausgröße, Mieterstruktur und Kosten ab.
| Modell | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Mieter reinigen im Wechsel | Keine Betriebskosten für Reinigung | Streit über Qualität, Probleme bei Abwesenheit und im Alter |
| Reinigungsfirma | Verlässlicher Turnus, Nachweis über Leistungsschein | Kosten werden umgelegt, Vertrag und Kontrolle nötig |
| Mischform | Firma für Grundleistung, Mieter für Eingangsbereich oder Etage | Abgrenzung muss klar im Plan stehen |
Hausverwaltungen von größeren Anlagen setzen meist auf eine Firma mit Leistungsverzeichnis. Bei kleinen Häusern mit wenigen Parteien genügt oft ein Wochenplan nach dem Etagenprinzip. Regeln Sie in der Hausordnung, ob Mieter bei Verhinderung eine Vertretung stellen dürfen.
Beispiel (Annahme zur Veranschaulichung): In einem Haus mit drei Etagen und sechs Parteien reinigen die Mieter im Wechsel. Die Hausordnung nennt Treppen, Podeste und Handlauf als Aufgabe, die Verwaltung stellt Geräte im Keller bereit. Jede Partei ist eine Woche im Monat zuständig, bei Abwesenheit tauscht sie mit einer anderen Partei oder beauftragt eine Hilfe auf eigene Kosten. Der Aushang im Eingang enthält die Wochen mit Namen, daneben ein Blatt zum Abzeichnen. Der Hausmeister kontrolliert einmal im Monat und meldet Auffälligkeiten schriftlich an die Verwaltung.
Die Vorteile: klare Zuordnung, nachweisbare Erledigung und geringe Kosten. Der Nachteil liegt in der Qualität, weil nicht jeder gleich gründlich arbeitet. Hier hilft ein kurzer Mindeststandard im Plan, zum Beispiel „Treppen fegen und feucht wischen, Handlauf abwischen, Fußmatten ausschütteln“.
Für Unternehmen mit Bürogebäuden und gewerblichen Treppenhäusern gilt dieselbe Logik: Leistungsverzeichnis, Turnus, Nachweis. Wer als Gebäudereiniger arbeitet, erlebt solche Pläne als Auftragsgrundlage und sollte sie vor Beginn mit dem Auftraggeber abstimmen.
Häufige Fehler beim Reinigungsplan
- Plan hängt aus, ist aber nicht Bestandteil des Mietvertrags
- Kein Turnus, nur allgemeine Formulierung wie „bei Bedarf“
- Keine Regelung für Vertretung, Gäste oder Winterdienst
- Umlage von Kosten, die der Mietvertrag nicht vorsieht
- Doppelte Belastung: Mieter reinigen selbst und zahlen zusätzlich eine Firma
- Kein Nachweis, sodass Streitfälle nicht klärbar sind
Prüfen Sie den Plan einmal im Jahr und passen Sie ihn an, wenn sich Mieterstruktur, Anbieter oder Hausordnung ändern.
Häufige Fragen
Wie oft muss das Treppenhaus gereinigt werden?
Das Gesetz nennt keinen Turnus. Üblich ist eine wöchentliche Reinigung der Treppen und Flure, die genaue Häufigkeit steht in Mietvertrag, Hausordnung oder Reinigungsvertrag.
Müssen Mieter das Treppenhaus selbst putzen?
Nur wenn der Mietvertrag oder die Hausordnung dies wirksam regelt. Ohne Vereinbarung ist in der Regel der Vermieter zuständig und kann bei beauftragter Firma die Kosten als Betriebskosten umlegen.
Dürfen Reinigungskosten im Treppenhaus umgelegt werden?
Ja, nach § 2 Nr. 9 BetrKV, wenn die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Die Abrechnung muss nachvollziehbar sein.
Was ist, wenn ein Mieter nicht reinigt?
Der Vermieter kann abmahnen und eine Frist setzen. Je nach Regelung kann er eine Firma beauftragen. Klären Sie zuerst, ob die Pflicht wirksam vereinbart ist.
Wie weise ich die Reinigung nach?
Mit Eintrag im Reinigungsplan, Fotos, Rechnungen und Leistungsscheinen der Firma. Hausverwaltungen führen Kontrollprotokolle.
Quellen
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.